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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> welche Konsequenzen für Gastgeber?
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Beitrag begonnen von absolut_ahnungslos am 20.11.2014 um 22:51:18

Titel: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von absolut_ahnungslos am 20.11.2014 um 22:51:18
Hallo,
ich bin vollkommen neu hier und wie mein Name schon sagt, absolut ahnungslos...

Mein Mann (Senegalese, seit 2008 hier und unbefristet) möchte jemanden zum Studieren nach Deutschland einladen. Es ist niemand verwandtes oder bekanntes, sondern die Schwester eines Arbeitskollegen, der anscheinend aus irgendwelchen Gründen nicht einladen darf.
So weit ich weiß, hat die Dame ein Stipendium bekommen, aber braucht nur noch eine Einladung.
Ich bin sehr skeptisch, denn mein Mann, bzw wir müssen doch für die Unbekannte bürgen, oder?
Was passiert, wenn sie Dummheiten macht? Was müssten wir vorweisen, damit sie eingeladen werden kann? Müssen wir für eine Unterkunft sorgen (denke zwar, sie wohnt bei dem Arbeitskollegen).
Mir ist das alles nicht recht, aber mein Mann würde es gerne für seinen Kollegen machen und ich frage freundlicherweise nach.

Entschuldigung für meine Unwissenheit

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von Aras am 20.11.2014 um 23:05:16
Eine Einladung ist eine Verpflichtungserklärung. Wenn sie ein ausreichendes Stipendium bekommt,dann braucht sie keine Verpflichtungserklärung.

Ich würde einfach pauschal ablehnen. So was macht man nur für Personen die einem nahe stehen und man entsprechend kontrollieren kann.

Stell dir vor die Person würde keine Krankenversicherung haben und dann krank werden und dann über das Sozialamt versorgt werden...  dass kann schnell teuer werden und dein Mann darf das dann bezahlen...

Oder sie beantragt hartz 4.... dann darf dein Mann das Geld auch Zahlen.

Also ich würde es nicht für eine fremde Person machen.

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von fons am 20.11.2014 um 23:26:19
Ich möchte dir jetzt keine Angst machen aber.. es kann nicht
schaden das hier mal zu lesen

Wie schlimm es kommen kann

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von Aras am 21.11.2014 um 08:45:30
Die alternative wäre ein Sperrkonto mit 8040€ drauf. Das ist überschaubar und so macht es ein Großteil der ausländische  Studenten. Also das wäre auch der übliche Weg.
So eine Verpflichtungserklärung ist in so einem Fall eigentlich nur Notnagel.

vielleicht denkt der Arbeitskollege, dass es nur über eine verpflichtungserklärung geht und schlicht nicht die Option mit dem Sperrkonto kennt. Dann klärt ihn am besten auf und bietet ihm  an ein Teil des Geldes ihm zu verleihen, falls ihr aktiv helfen wollt.

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von absolut_ahnungslos am 21.11.2014 um 09:38:04
Ich danke euch vielmals. Ich sage ja, mir ist das nicht so ganz geheuer. Wie ich jetzt erfahren habe, bietet der Kollege meinem Mann 900 Euro dafür, dass er die VE macht.
Mir wäre es am liebsten, er sagt ab. Ich sag ihm das mal mit dem Sperrkonto. Und frage auch mal, ob sie ein Vollstipendium hat oder nicht. Diese 8040 Euro,ist das ein festgelegter Betrag oder wie errechnet sich das?
Übrigens, die Dame kommt aus Kamerun, falls das wichtig ist.
Danke @fons, ich werde mir das gleich mal durchlesen

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von sigi-n am 21.11.2014 um 10:13:11

absolut_ahnungslos schrieb am 21.11.2014 um 09:38:04:
Wie ich jetzt erfahren habe, bietet der Kollege meinem Mann 900 Euro dafür, dass er die VE macht.


wenn dein Mann nach Kenntnis des Risikos das immer noch möchte solltest du über seine Geschäftsfähigkeit nach denken.


absolut_ahnungslos schrieb am 21.11.2014 um 09:38:04:
Diese 8040 Euro,ist das ein festgelegter Betrag oder wie errechnet sich das? 


Das entspricht dem Bafögsatz und ist festgelegt jeden Monat kann 1/12 verbraucht/abgehoben werden


absolut_ahnungslos schrieb am 21.11.2014 um 09:38:04:
Übrigens, die Dame kommt aus Kamerun, falls das wichtig ist


nein das ist unwichtig, das ist höchstens für deine eigne Risikobewertung wichtig

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von Aras am 21.11.2014 um 10:28:33
Die 8040 € entsprechend 12 Monate Bafög Höchstsatz. Also 12 x 670€. Das gilt als Existenzminimum für Studenten. Das Sperrkonto dient dann dazu, dass sie pro Monat 670€ davon abbuchen kann. Also das Geld ist nicht geparkt, sondern dient einem Studenten als Einkommensersatz. Sollte beispielsweise das Stipendium der Frau ablaufen, dann wäre sie ja de facto mittelos. Mit dem Sperrkonto kann man solche Probleme vermeiden.

und 900€ ist eine Verpflichtungserklärung nicht wert. Stell dir vor die Frau packt ihr Studium nicht und man rät ihr zum Asylantrag und das ganze Programm... Dann haftet ihr für alle Kosten.

sry, aber 900€ sind mMn nur ein Witz.

für meine Oma würde ich definitiv eine verpflichtungserklärung abgeben und höchstens (!) noch für meine Cousinen und Cousins. Falls mal meine Kinder einen Ausländer oder Ausländerin heiraten wollen, und fürs Heiratsvisum eine Verpflichtungserklärung brauchen, dann auch ok. Aber sonst ist das nur unkalkulierbares Risiko.

Der Grund warum es überhaupt die Option der Verpflichtungserklärung gibt, ist es Personen, zu denen es keine Unterhaltsverpflichtung gibt, auch rechtsverbindlich Unterhalt sichern zu müssen. Also bei eigenen Kindern gibt es ja Unterhaltspflicht und man braucht keine Verpflichtungserklärung. Aber bei Geschwistern gibt es keine gegenseitige Verpflichtung. Und um diese Lücke zu schliessen wurde es hauptsächlich konzipiert.

Klar gibt es noch Firmen, die Geschäftspartner einladen, und so. Aber darauf brauchen wir nicht einzugehen.

Lies mal das Merkblatt für Verpflichtungserklärungen

http://www.google.de/url?q=http://vv.potsdam.de/vv/Merkblatt_Verpflichtungserklaerung_v_Bund_in_Deutsch.pdf&sa=U&ei=YAVvVOjaL8KpygP714LABg&ved=0CAsQFjAA&sig2=n1d0Ce-7vwSrLQAhtc0BCg&usg=AFQjCNGHwhmSecaxL78Jpkz72VpU1Oje8A

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von lottchen am 21.11.2014 um 10:34:17
Rede das Deinem Mann unbedingt aus. Das Risiko ist unüberschaubar. Das Ganze kann im schlimmsten Fall bis zur Privatinsolvenz führen! Und wenn die Dame ein Stipendium bekommt benötigt sie u.U. gar keine VE (falls Dein Mann diesen Plan weiter verfolgt soll er sich eine Kopie der Zusage für das Stipendium geben lassen).

Über die 900€ würde ich mich nicht freuen, die würden mich eher mißtrauisch machen. Gib mal bei einer Suchmaschine "Verpflichtungserklärung Besuchervisum" ein. Dann schau dir dort mal an, was Dein Mann unterschreiben würde. Wofür er alles haftet.

Warum lädt der Bruder die Frau nicht selber ein? Verdient er zu wenig? Dann sollte er sich vielleicht einen Nebenjob suchen. Gibt es andere Gründe?

Wie lange geht das Studium? 5 Jahre? Ihr wollt 5 Jahre lang wie auf Kohlen sitzen, ob die euch völlig unbekannte Dame auch ja keinen Mist baut? Keinen Unfall verursacht, keine Schäden verursacht, sie ordentlich krankenversichert ist, haftpflichtversichert, fleißig studiert, nach Ablauf der AE auch brav wieder ausreist?

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von absolut_ahnungslos am 21.11.2014 um 10:49:42
Ich danke Euch allen sehr. Mein Mann lehnt ab!!!

Der Thread kann geschlossen werden!

Titel: Re: welche Konsequenzen für Gastgeber?
Beitrag von Daddy am 21.11.2014 um 11:05:21

absolut_ahnungslos schrieb am 21.11.2014 um 10:49:42:
Der Thread kann geschlossen werden!

So sei es... ;)

:closed:

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