Hallo,
ich hätte folgenden Sachverhalt.
Meine Freundin studiert in einer Vorbereitungsphase zur Promotion. Sie ist im Besitz zweier ingenieurwissenschaftlicher Masterabschlüsse aus Schweden und den USA. Sie wird nun kürze den Aufenthaltstitel bei der
ABH beantragen. Ihr Studentenvisum ist noch bis Ende Dezember gültig.
Sie hat ebenfalls ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in ihrem Reisepass gültig bis März 2015. Das Studentenvisum wurde später ausgestellt.
Nun stellt sich folgende Frage:
Kann meine Freundin falls Sie ein Arbeitsangebot von einem deutschen Arbeitgeber erhält ihren Aufenthaltstitel bei der
ABH wechseln? Sprich Blue Card EU?
Ich habe irgendwo gelesen, dass man eigentlich wenn man zum Studium hier ist seinen Aufenthaltstitel nicht in ein Aufenthaltstitel zum Arbeiten wechseln kann?
Aber wie sieht das mit hochqualifizierten Fachkräften aus?
Gibt es hier eine entsprechende Verordnung/Gesetz etc.pp?
Vielen Dank im Voraus.