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Wechsel Aufenthaltstitel Studium in Blue Card (Gelesen: 903 mal)
Chris2701
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Beiträge: 43

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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18.11.2014 um 18:26:18
 
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt.

Meine Freundin studiert in einer Vorbereitungsphase zur Promotion. Sie ist im Besitz zweier ingenieurwissenschaftlicher Masterabschlüsse aus Schweden und den USA. Sie wird nun kürze den Aufenthaltstitel bei der ABH beantragen. Ihr Studentenvisum ist noch bis Ende Dezember gültig.

Sie hat ebenfalls ein Visum zur Arbeitsplatzsuche in ihrem Reisepass gültig bis März 2015. Das Studentenvisum wurde später ausgestellt.

Nun stellt sich folgende Frage:

Kann meine Freundin falls Sie ein Arbeitsangebot von einem deutschen Arbeitgeber erhält ihren Aufenthaltstitel bei der ABH wechseln? Sprich Blue Card EU?

Ich habe irgendwo gelesen, dass man eigentlich wenn man zum Studium hier ist seinen Aufenthaltstitel nicht in ein Aufenthaltstitel zum Arbeiten wechseln kann?

Aber wie sieht das mit hochqualifizierten Fachkräften aus?

Gibt es hier eine entsprechende Verordnung/Gesetz etc.pp?

Vielen Dank im Voraus.





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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.11.2014 um 18:32:22
 
Der Zweckwechselverbot gilt nicht für Fälle, in denen ein Rechtsanspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht (§ 16 Abs. 2 AufenthG). Auf die Blaue Karte hat man bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen aber einen solchen Rechtsanpruch ("wird erteilt") insofern spielt es hier keine Rolle.
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