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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.450 mal)
Aras
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Antwort #90 - 12.05.2015 um 10:13:33
 
Deine Frau soll schriftlich den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ungeborenen Kindes stellen. Der Antrag soll aber nicht entschieden werden, bis das Kind geboren wurde. In dieser Zeit fällt deine Frau unter Fiktion.

Mach das einfach streng bürokratisch. Also Antrag stellen und abwarten.

Es wird auch kaum versucht werden, den Aufenthalt zu beenden. Die Behörde würde einen Bauklatscher vor dem Verwaltungsgericht erleben. Also keine Sorgen machen.

In welcher Stadt wohnst du? Berlin?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Andreas123
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Antwort #91 - 12.05.2015 um 10:49:22
 
Aras schrieb am 12.05.2015 um 10:13:33:
Deine Frau soll schriftlich den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund des ungeborenen Kindes stellen. Der Antrag soll aber nicht entschieden werden, bis das Kind geboren wurde. In dieser Zeit fällt deine Frau unter Fiktion.

Mach das einfach streng bürokratisch. Also Antrag stellen und abwarten.

Es wird auch kaum versucht werden, den Aufenthalt zu beenden. Die Behörde würde einen Bauklatscher vor dem Verwaltungsgericht erleben. Also keine Sorgen machen.

In welcher Stadt wohnst du? Berlin?


Ich wohne in Bonn.

Wie stelle ich den Antrag? Ich hab null Ahnung, wie ich jetzt weiter vorgehen soll.   Und was bedeutet "In dieser Zeit fällt deine Frau unter Fiktion."?
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Aras
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Antwort #92 - 12.05.2015 um 11:01:26
 
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für das familiäre Zusammenleben mit meinem deutschen Kind. Mein Kind wird voraussichtlich am xx.xx.201x geboren. Ich bitte darum meinen Antrag bis zur Geburt nicht zu bescheiden.

Ich werde unabhängig hiervon versuchen die deutsche Sprache zu erlernen und bei Erwerb von A1-Sprachkenntnissen bzw. bei Vorlage eines A1 Sprachzertifikats diesen Antrag zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit meinem Ehemann ändern.

Ich bitte um Verständnis, da die Schwangerschaft derzeit mit Komplikationen verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname

Anlage
Kopie Heiratsurkunde
Kopie Mutterpass
Kopie Reisepass
Kopie spanische Aufenthaltserlaubnis


Lass im Mutterpass noch die Risikoschwangerschaft vermerken. Statt "Kopie Mutterpass" schreibst du dann "Kopie Mutterpass mit Vermerk 'Risikoschwangerschaft'".

Den Antrag am Besten unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen bzw. zweimal anfertigen und beim Empfang abgeben und den Empfang auf der Kopie bestätigen lassen.
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Andreas123
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Antwort #93 - 12.05.2015 um 18:14:20
 
Ich denke, ich lasse mich besser von Caritas helfen. Ich habe gerade wirklich keine nerven irgendetwas selber zu tun. Weil ich genau weiß, dass es in die Hose geht. Sollte die Caritas mir auch nicht helfen können, dann würde ich einen Anwalt einschalten. Muss es dann halt in raten zahlen. Anders weiß ich auch nicht weiter. 
Ich finde es eine Frechheit, das die ausländerbehörde auf uns herabsehen und wissend  das meine Frau schwanger im 3. Monat ist, das die uns einfach nicht helfen wollen. Die kommen mir mit Duldung. Was glauben die eigentlich wer wir sind.  Sind wir etwa keine Menschen?!  Es hat der ausländerbehörde überhaupt nicht gejuckt, wegen der Schwangerschaft.
Den A1 Zertifikat kann meine Frau doch nachholen. Es geht uns eigentlich um das Wohlergehen unseres ungeborenen und meiner Frau. Bin mal gespannt zu welchen Ergebniss das alles kommt.
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Antwort #94 - 12.05.2015 um 21:57:04
 
Andreas123 schrieb am 12.05.2015 um 18:14:20:
Die kommen mir mit Duldung. Was glauben die eigentlich wer wir sind.Sind wir etwa keine Menschen?!Es hat der ausländerbehörde überhaupt nicht gejuckt, wegen der Schwangerschaft.
Den A1 Zertifikat kann meine Frau doch nachholen. Es geht uns eigentlich um das Wohlergehen unseres ungeborenen und meiner Frau. Bin mal gespannt zu welchen Ergebniss das alles kommt. 


Hallo,

das Kind ist noch nicht da. Deine Frau hat die A1-Kenntnisse noch nicht.
Daher noch keine AE als Mutter oder als Ehefrau möglich.
Daher "nur" eine Duldung und keine Verletzung Deiner Menschen-, Grund- oder sonstigen Rechte. Soweit alles normal.

Fakt ist: Deine Frau ist schwanger mit deutschem Kind. Sie wird die Duldung bekommen und never ever zur Ausreise aufgefordert werden. Insofern "juckt" es die ABH schon. Es ist faktisch völlig egal, ob Duldung / Fiktion oder AE. Sie ist sicher.

Nach der Geburt Mutter eines deutschen Kindes und wird dann die AE bekommen.

Schreib den formlosen Antrag, wie von Aras dargestellt.
Das Geld für einen Anwalt kannst Du Dir sparen.
Und verfall nicht in eine depressive oder paranoide Phase und nimm Bürokratie nicht persönlich.
Versuch, es überlegt und sachlich anzugehen - gerne auch zusammen mit der Caritas, wenn Du möchtest.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Andreas123
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Antwort #95 - 12.05.2015 um 22:17:52
 
T.P.2013 schrieb am 12.05.2015 um 21:57:04:
Hallo,

das Kind ist noch nicht da. Deine Frau hat die A1-Kenntnisse noch nicht.
Daher noch keine AE als Mutter oder als Ehefrau möglich.
Daher "nur" eine Duldung und keine Verletzung Deiner Menschen-, Grund- oder sonstigen Rechte. Soweit alles normal.

Fakt ist: Deine Frau ist schwanger mit deutschem Kind. Sie wird die Duldung bekommen und never ever zur Ausreise aufgefordert werden. Insofern "juckt" es die ABH schon. Es ist faktisch völlig egal, ob Duldung / Fiktion oder AE. Sie ist sicher.

Nach der Geburt Mutter eines deutschen Kindes und wird dann die AE bekommen.

Schreib den formlosen Antrag, wie von Aras dargestellt.
Das Geld für einen Anwalt kannst Du Dir sparen.
Und verfall nicht in eine depressive oder paranoide Phase und nimm Bürokratie nicht persönlich.
Versuch, es überlegt und sachlich anzugehen - gerne auch zusammen mit der Caritas, wenn Du möchtest.

Gruß


Hallo

Danke.  Ich denke, ich mache es wie du mir vorgeschlagen hast. Ich mache es besser mit der Caritas.
Einige Fragen hätte ich noch.
Duldung und Aufenthaltserlaubnis sind zwei verschiedenen paar Schuhen.  Mit einer Duldung hat sie kein Recht Bsp. auf Sozialhilfe und Unterstützung. ?!  Habe es so erfahren.
Nächste Frage. Ich habe ja jetzt von der ausländerbehörde einen Termin für den 09.06.2015 erhalten.  Jetzt meintet ihr, ich sollte den Antrag in den Briefkasten schmeißen.... 
Wenn ich den Antrag in den Briefkasten geschmissen haben, fürchte ich, das sie den Antrag nicht bearbeiten.
Ich habe heute beim Ausländeramt auch einen Antragsformular erhalten (Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung) den ich beim nächsten Termin mitbringen soll. Soll ich diesen Antrag kopieren und ausfüllen, und es mit den weiteren Kopien, in den Briefkasten schmeißen  oder  soll ich es besser so machen, wie Aras mir mitgeteilt hat? 

Gruß

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Antwort #96 - 12.05.2015 um 22:24:51
 
Hallo Andreas,

müsst ihr Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Nicht die Frage falsch verstehen. Also seid ihr ggf. auf Sozialleistungen angewiesen? Oder kannst du auf Sozialleistungen verzichten?

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Antwort #97 - 12.05.2015 um 22:27:51
 
Aras schrieb am 12.05.2015 um 22:24:51:
Hallo Andreas,

müsst ihr Sozialleistungen in Anspruch nehmen? Nicht die Frage falsch verstehen. Also seid ihr ggf. auf Sozialleistungen angewiesen? Oder kannst du auf Sozialleistungen verzichten?



Ja. Bin angewiesen.
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Antwort #98 - 12.05.2015 um 22:29:07
 
andreas123 ich würde es genau so machen wie aras es geschrieben hat. er hat dir sogar alles getippt was du nur drucken solltes, wieso machst du es nicht so wenn es dir 2-3 profis sagen??diese jungs hier haben es drauf und glaube mir die kennen suich damit gut aus.

mache die papiere klar gebe es ab und deine frau kann hier bleiben. deutschland weisst keine schwangere ab. war bei mir genau so,hätte normal das visum woanders abholen sollen.aber nada der artz hat gesagt risiko schwangerschaft.und amt hatte es anders geregelt gleich mit ae.spar dir am besten die ganze mühe drucke 2x din a4 aus und gebe es ab

edit: wichtig für dich ist die krankenversicherung mehr nicht. alles andere erledigt sich von alleine
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Antwort #99 - 12.05.2015 um 22:46:14
 
Ich frage mich,  ob die Ärztin uns diesen gefallen tut, und im mutterpass die risikoschwangerschaft vermerkt?!  Meine Frau hat nächste Woche die nächste ultraschall Untersuchung, dann spreche ich sie darauf an.  Und gleichzeitig Frage ich Sie nach der Bescheinigung, was die  Behörde verlangt hat. 
Jetzt weiß ich nicht wann wo und wie ich beginnen soll.  Ist gerade alles irgendwie  durcheinander :-|
Soll ich den Antrag im Briefkasten schmeißen, auch wenn sie die risikoschwangerschaft nicht vermerkt hat.?
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Antwort #100 - 12.05.2015 um 22:55:09
 
Mit Bedarf an Sozialleistungen ist die Hinhaltetaktik nicht so gut.

Meine Meinung:

Sie stellt den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Und mit der Bitte, dass man entweder auf die Entscheidung bis zur Geburt wartet und gleich eine Fiktionsbescheinigung bekommt oder, falls nicht, sofort eine Duldung erteilt bekommt.  Zum Termin bei der Ausländerbehörde solltest du auch deinen ALG 2 bzw. Wohngeld Bescheid mitnehmen, damit die Gebühren für die Duldung bzw. Fiktionsbescheinigung entfällt.

Kriegt sie eine Fiktionsbescheinigung, gehst du zum Jobcenter und machst eine Veränderungsmitteilung unter Vorlage der Fiktionsbescheinigung.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...

Zitat:
(7) Drittstaatsangehörige benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel
nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG), um sich rechtmäßig im
Bundesgebiet aufhalten zu können (§ 4 Abs. 1 AufenthG).
Beantragen Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland
aufhalten, aber keinen Aufenthaltstitel besitzen, erstmals einen
Aufenthaltstitel, so gilt der Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde
als erlaubt ("Erlaubnisfiktion" gemäß § 81 Abs. 3
Satz 1 AufenthG). In diesen Fällen ist einzelfallbezogen zu prüfen,
inwiefern die Annahme des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland
gerechtfertigt ist.

Beantragen Drittstaatsangehörige, welche einen befristeten Aufenthaltstitel
besitzen, die Verlängerung ihres Aufenthaltstitels rechtzeitig,
so gilt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde der bisherige
Aufenthaltstitel als fortbestehend und der Aufenthalt somit als erlaubt
(§ 81 Abs. 4 AufenthG). Der gewöhnliche Aufenthalt in
Deutschland kann in diesen Fällen angenommen werden.

(8) Wird ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik
Deutschland bejaht, ist das Vorliegen eines Ausschlussgrundes
nach § 7 Abs. 1 Satz 2 zu prüfen. Insbesondere ist nach Nr. 1 in
den ersten 3 Monaten des Aufenthaltes regelmäßig ein Leistungsanspruch
zu verneinen (zu den Einzelheiten dieses und der weiteren
Leistungsausschlüsse siehe Rz. 7.5 ff.). Unabhängig davon ist
bei Ausländern auch die Erwerbsfähigkeit gemäß § 8 (erforderliche
Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung oder die Möglichkeit
der Ausstellung einer solchen) gesondert zu prüfen.


Erhält sie eine Duldung, dann muss sie Leistungen nach dem AsylBewerberleistungsgesetz beantragen.

Wichtig ist, dass du die Sozialleistungen in diesem Monat beantragst, da sonst das erst ab nächsten Monat zählst. Außerdem sollte es genug Zeit geben, damit der Antrag auch entsprechend schnell bearbeitet werden kann.


Wie sehen das die anderen?
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Antwort #101 - 12.05.2015 um 23:54:52
 
Aras schrieb am 12.05.2015 um 22:55:09:
Wie sehen das die anderen? 


Ich kenne mich in der Materie Sozialleistungsbezug nicht aus.
Aber angesichts der Tatsache, dass der TS darauf angewiesen ist, scheint mir eine Beschleunigung dieser Angelegenheit, wie von Dir angeführt, aus meinem Verständnis heraus sinnvoll.

@Andreas123
Ob Risikoschwangerschaft oder "normale" Schwangerschaft, wird vermutlich keinen relevanten Unterschied darstellen. Wenn die Risikoschwangerschaft bescheinigt wird, um so besser - wenn aber nicht, auch kein Beinbruch. Insofern mach Dir bei diesem Einzelaspekt nicht zuviel Gedanken.
Die Tatsache einer Schwangerschaft an sich hat auf jeden Fall einen entscheidend hohen Stellenwert.

Gruß
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Antwort #102 - 13.05.2015 um 00:19:54
 
Aras schrieb am 12.05.2015 um 22:55:09:
Mit Bedarf an Sozialleistungen ist die Hinhaltetaktik nicht so gut.

Meine Meinung:

Sie stellt den Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Und mit der Bitte, dass man entweder auf die Entscheidung bis zur Geburt wartet und gleich eine Fiktionsbescheinigung bekommt oder, falls nicht, sofort eine Duldung erteilt bekommt.  Zum Termin bei der Ausländerbehörde solltest du auch deinen ALG 2 bzw. Wohngeld Bescheid mitnehmen, damit die Gebühren für die Duldung bzw. Fiktionsbescheinigung entfällt.

Kriegt sie eine Fiktionsbescheinigung, gehst du zum Jobcenter und machst eine Veränderungsmitteilung unter Vorlage der Fiktionsbescheinigung.

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/m...


Erhält sie eine Duldung, dann muss sie Leistungen nach dem AsylBewerberleistungsgesetz beantragen.

Wichtig ist, dass du die Sozialleistungen in diesem Monat beantragst, da sonst das erst ab nächsten Monat zählst. Außerdem sollte es genug Zeit geben, damit der Antrag auch entsprechend schnell bearbeitet werden kann.


Wie sehen das die anderen?


hast es bestens beschrieben. genau so sollte er vorgehen und nicht anders. für andreas123 bringt es nicht mehr viel,wenn er hier nur fragt. jetzt muss er normal handeln handeln und sich bewegen.

andreas123 
1. zum artz bescheinigung holen wegen schwerschwangerschaft+ mutterpass(keine sorge diese bekommst du ohne probleme)
2. ab zur ausländerbehörde den antrag abgeben von aras
3. harz4 bescheid mitnehmen zweck gebührenbefreiung.
4. nachdem du fiktionsbeschenigung erhalten hast ab zu meldeamt und anmelden
5. sofort zu krankekasse und anmelden.(krankenkasse bekommst du angemeldet erst wenn deine frau angemeldet ist)
6.ab zu caritas da du alg2 empfänger bist,nimm deine frau mit und stelle da anträge.( familie in not nennt sich das)
7. geniesse deine zeit mit deine frau und alles wird gut.
8. beim jobcenter neuen antrag stellen.wegen mehrbedarf für schwangere plus regelleistung.
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Antwort #103 - 13.05.2015 um 00:45:14
 
Andreas123 schrieb am 12.05.2015 um 22:46:14:
Ich frage mich,  ob die Ärztin uns diesen gefallen tut, und im mutterpass die risikoschwangerschaft vermerkt?!  Meine Frau hat nächste Woche die nächste ultraschall Untersuchung, dann spreche ich sie darauf an.  Und gleichzeitig Frage ich Sie nach der Bescheinigung, was die  Behörde verlangt hat. 
Jetzt weiß ich nicht wann wo und wie ich beginnen soll.  Ist gerade alles irgendwie  durcheinander :-|
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alle anträge machst du bitte persöhnlich..und nichts mit briefkasten rein werfen.dir rennt die zeit weg also hast du es eilig.
frauenartz wird dir diese bescheinigung schon ausstellen.im mutterpass wird sowas nicht eingetragen.

und falls deine frau keine krankenversicherung hat für deutschland.musst du die kosten vorstrecken aber keine sorge.wenn du guten artz hast bekommst es wieder und die verrechnet es mit der aok.falls nein gibst du der aok die rechnung
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Antwort #104 - 13.05.2015 um 00:51:24
 
jack28 schrieb am 13.05.2015 um 00:19:54:
hast es bestens beschrieben. genau so sollte er vorgehen und nicht anders. für andreas123 bringt es nicht mehr viel,wenn er hier nur fragt. jetzt muss er normal handeln handeln und sich bewegen.

andreas123 
1. zum artz bescheinigung holen wegen schwerschwangerschaft+ mutterpass(keine sorge diese bekommst du ohne probleme)
2. ab zur ausländerbehörde den antrag abgeben von aras
3. harz4 bescheid mitnehmen zweck gebührenbefreiung.
4. nachdem du fiktionsbeschenigung erhalten hast ab zu meldeamt und anmelden
5. sofort zu krankekasse und anmelden.(krankenkasse bekommst du angemeldet erst wenn deine frau angemeldet ist)
6.ab zu caritas da du alg2 empfänger bist,nimm deine frau mit und stelle da anträge.( familie in not nennt sich das)
7. geniesse deine zeit mit deine frau und alles wird gut.
8. beim jobcenter neuen antrag stellen.wegen mehrbedarf für schwangere plus regelleistung.


Jetzt weiß ich nicht ob man auch ohne Termin da erscheinen kann und die Anträge abgeben kann?!
Bis zu dem Termin am 09.06.2015 ist es noch sehr weit. So lange will ich auch nicht warten.
Noch ne frage,  bekommt man diese fiktionsbescheinigung ohne Probleme?  Also erhält man das sofort, wenn man den Antrag auf AE stellt?

Muss noch hinzufügen, das der spanische aufenthaltstitel meiner Frau noch bis Anfang Juli gültig ist. Ich hoffe  das sie bis dahin eine fiktionsbescheinigung hat.
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