T.P.2013 schrieb am 12.05.2015 um 21:57:04:Hallo,
das Kind ist noch nicht da. Deine Frau hat die A1-Kenntnisse noch nicht.
Daher noch keine
AE als Mutter oder als Ehefrau möglich.
Daher "nur" eine Duldung und keine Verletzung Deiner Menschen-, Grund- oder sonstigen Rechte. Soweit alles normal.
Fakt ist: Deine Frau ist schwanger mit deutschem Kind. Sie wird die Duldung bekommen und never ever zur Ausreise aufgefordert werden. Insofern "juckt" es die
ABH schon. Es ist faktisch völlig egal, ob Duldung / Fiktion oder
AE. Sie ist sicher.
Nach der Geburt Mutter eines deutschen Kindes und wird dann die
AE bekommen.
Schreib den formlosen Antrag, wie von Aras dargestellt.
Das Geld für einen Anwalt kannst Du Dir sparen.
Und verfall nicht in eine depressive oder paranoide Phase und nimm Bürokratie nicht persönlich.
Versuch, es überlegt und sachlich anzugehen - gerne auch zusammen mit der Caritas, wenn Du möchtest.
Gruß
Hallo
Danke. Ich denke, ich mache es wie du mir vorgeschlagen hast. Ich mache es besser mit der Caritas.
Einige Fragen hätte ich noch.
Duldung und Aufenthaltserlaubnis sind zwei verschiedenen paar Schuhen. Mit einer Duldung hat sie kein Recht Bsp. auf Sozialhilfe und Unterstützung. ?! Habe es so erfahren.
Nächste Frage. Ich habe ja jetzt von der ausländerbehörde einen Termin für den 09.06.2015 erhalten. Jetzt meintet ihr, ich sollte den Antrag in den Briefkasten schmeißen....
Wenn ich den Antrag in den Briefkasten geschmissen haben, fürchte ich, das sie den Antrag nicht bearbeiten.
Ich habe heute beim Ausländeramt auch einen Antragsformular erhalten (Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung) den ich beim nächsten Termin mitbringen soll. Soll ich diesen Antrag kopieren und ausfüllen, und es mit den weiteren Kopien, in den Briefkasten schmeißen oder soll ich es besser so machen, wie Aras mir mitgeteilt hat?
Gruß