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FZF - Ehefrau lebt in Spanien (Gelesen: 58.497 mal)
Eins
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 04.02.2015 um 18:49:19
 
Sie kann jede Schule besuchen und dort lernen, das ist kein Problem. Die Prüfung muss definierten Anforderungen entsprechen, ansonsten akzeptiert die Botschaft das Zertifikat nicht. Es gibt neben telc(.net) und Goethe(.de) noch einen 3. Anbieter, die von den Botschaften akzeptiert werden (Name kA).

Sie kann sich bei jeder Schule _nur_ für die Prüfung anmelden, das ist ausreichend. Lernen kann man wie und wo man möchte. Sie kann auch einfach kurz rüberfliegen nach Deutschland und die Prüfung dann hier vor Ort ablegen.

Online findest Du bei youtube, telc oder goethe jede Menge Beispielübungen / Prüfungen die ihr durcharbeiten könnt. Auch wird die Prüfung hier bis ins kleinste Detail vorgestellt, so das euch genau bekannt ist wie die Prüfung abläuft.
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Andreas123
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Antwort #76 - 04.02.2015 um 19:08:34
 
Meine Frau ist gerade in Barcelona und sie möchte auch dort die Prüfung ablegen, damit sie auch nach Erhalt des Sprachzertifikat, direkt bei der Deutschen Botschaft in Madrid den Antrag stellen kann.  Mir geht es nur um die Prüfung.  Gibt es in Barcelona außer Goethe Institut und telc GmbH auch andere anerkannte sprachinstitutionen? 
Gibt es im Internet keine Tabelle,  welche Sprachinstitute die deutsche Botschaft anerkennt?
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Eins
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Antwort #77 - 04.02.2015 um 19:31:42
 
telc:
ABCHumboldt, Humboldt Comunicación Intercultural, S.A.
Guillem Tell, 27
08006 Barcelona
Tel: +34 932 375 111
Fax: +34 932 182 606
http://abchumboldt.com
E-Mail: info@abchumboldt.com

c2 barcelona languages
Rambla Catalunya, 71 Principal
08007 Barcelona
Tel: +34 932721634
Fax:
http://www.c2-aleman.es
E-Mail: info@c2-aleman.es

goethe:
Roger de Flor, 224
08025 Barcelona, Spanien
Tel. +34 93 2926006
Fax +34 93 2926008
info@barcelona.goethe.org
www.goethe.de/barcelona
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Andreas123
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Antwort #78 - 04.02.2015 um 19:35:49
 
Super Danke.
Ich denke diese "STP Training"  ist nicht anerkannt von der Deutschen Botschaft.
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Andreas123
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Antwort #79 - 11.04.2015 um 22:20:24
 
Hallo
Ich bin es wieder seit langem. Ich brauche dringend Hilfe!!!!
Meine Frau hat am 22.04.2015 ihre A1 Prüfung (in DE).
Meine Frau fühlt sich nicht wohl, weil sie von mir schwanger ist.
Ihr geht es gerade nicht gut.  Hat halt die schwangerschafssymptome. Dazu Schmerzen und seit gestern Blutungen. Versicherungsschutz ist abgelaufen. 
Jetzt weiß meine Frau nicht, ob sie an der Prüfung teilnehmen kann, wegen den Symptomen. 

Wie sieht es gesetzlich aus?  Kann meine Frau auch eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde kriegen, erstmal ohne A1 Zertifikat.  Wenn ja,  wie stelle ich es an.  Wo muss ich mich als erstes melden.  Stimmt es, dass ich meine Frau erstmal beim Bürgeramt anmelden soll? 
Ich wäre euch für Antworten sehr dankbar.
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Antwort #80 - 11.04.2015 um 22:27:17
 
Wenn Sie schwanger ist, dann braucht sie kein A1 Zertifikat. Das muss sie quasi erst nach der Geburt erledigen...

Wenn du gesetzlich versichert bist, dann wird deine Frau familienversichert sein.

Am Besten bei der Ausländerbehörde vorsprechen und und schriftlich Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen. Den Mutterpass als Nachweis der Schwangerschaft nicht vergessen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #81 - 11.04.2015 um 22:31:11
 
Soll ich zu meiner Krankenkasse gehen, mit meiner ausländischen Heiratsurkunde und sie mit mir versichern (familienversicherung)?
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Antwort #82 - 11.04.2015 um 22:52:30
 
Deine Frau ist bereits versichert, wenn du geltend machst, dass deine Frau ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Und zwar ist sie versichert und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise.

Also ja:

Geh zur Krankenversicherung und mach mit der Eheurkunde die Familienversicherung deiner Frau geltend. Lass dich nicht abwimmeln.
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Antwort #83 - 12.04.2015 um 14:31:19
 
Aras schrieb am 11.04.2015 um 22:52:30:
Deine Frau ist bereits versichert, wenn du geltend machst, dass deine Frau ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Und zwar ist sie versichert und zwar rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise.

Also ja:

Geh zur Krankenversicherung und mach mit der Eheurkunde die Familienversicherung deiner Frau geltend. Lass dich nicht abwimmeln.


Soll ich meine Frau vorher beim bürgeramt anmelden?
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Antwort #84 - 12.04.2015 um 14:35:01
 
Das hättest du schon längst machen müssen. Also ja.

Aber nicht veräppeln lassen: Der Melderegistereintrag ist keine Bedingung für die Familienversicherung.
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Antwort #85 - 10.05.2015 um 00:13:46
 
Hallo.
Ich bräuchte nochmal eure Hilfe. Ich bzw. Meine Frau hat nächste Woche einen Termin beim Ausländeramt. Sie soll zu diesem Termin ein Foto, ihren Pass, die Heiratsurkunde und meinen Pass, und eine Gebühr mitbringen. Und ich selber muss auch anwesend sein. Es geht um einen aufenthaltstitel für meine Frau. Jetzt habe ich eine Sorge. meine Frau ist im 3. Monat schwanger und ich habe jetzt die Sorge, dass das Ausländeramt meiner Frau keinen aufenthaltstitel geben, weil sie ohne Visum eingereist ist.

Darf das Ausländeramt einfach so meine Frau wegschicken, trotz Schwangerschaft. (und Beschwerden) ?  Krankenversichert ist meine Frau schon und sie hat auch ihren Mutterpass erhalten.

Danke im voraus.
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Antwort #86 - 10.05.2015 um 00:42:14
 
Hallo,

Andreas123 schrieb am 10.05.2015 um 00:13:46:
Hallo.
Ich bräuchte nochmal eure Hilfe. Ich bzw. Meine Frau hat nächste Woche einen Termin beim Ausländeramt. Sie soll zu diesem Termin ein Foto, ihren Pass, die Heiratsurkunde und meinen Pass, und eine Gebühr mitbringen.


Das ist das Standard-Prozedere mit den Standard-Unterlagen, um diesen eAT erhalten zu können.

Zitat:
Es geht um einen aufenthaltstitel für meine Frau.


So ist es. Und die Forderung nach Lichtbild und Geld zwecks Gebühr zeigt doch klar, dass sie diesen eAT auch erhalten wird. Deswegen...

Zitat:
Jetzt habe ich eine Sorge. meine Frau ist im 3. Monat schwanger und ich habe jetzt die Sorge, dass das Ausländeramt meiner Frau keinen aufenthaltstitel geben, weil sie ohne Visum eingereist ist.


...ist diese Sorge völlig unbegründet.

Zitat:
Darf das Ausländeramt einfach so meine Frau wegschicken, trotz Schwangerschaft. (und Beschwerden) ?  Krankenversichert ist meine Frau schon und sie hat auch ihren Mutterpass erhalten.


Kurz gesagt: Darf sie nicht. Wird sie nicht. Will sie nicht. Also entspann Dich.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #87 - 10.05.2015 um 00:48:01
 
Ich habe dem Ausländeramt nicht berichtet, daß sie ohne Visum eingereist ist. 
Ich warte bis zum Termin ab, und hoffe er wird alles gut.
Danke dir für deine Antworten.

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Antwort #88 - 10.05.2015 um 00:59:22
 
Naja, ggü. der ABH den Eindruck zu erwecken, nicht mit offenen Karten zu spielen, ist grundsätzlich nicht unbedingt die cleverste Verfahrensweise.

In Eurem Fall, Ehefrau und Mutter eines (zukünftigen) deutschen Kindes + Einreise mit und im Besitz eines gültigen schengenwirksamen AT aus Spanien, sollten Eure aufenthaltsrechtlichen Perspektiven unproblematisch sein.

Gruß
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Antwort #89 - 12.05.2015 um 10:01:33
 
Hallo.
Ich und meine Frau sind in Sorge.
Wir waren heute beim vereinbarten Termin beim Ausländeramt.
Ich sollte zu  diesem Termin für den Antrag auf AE die pässe  etc.  mitbringen. Das tat ich.
Sie fragte mich, ob meine Frau einen A1 hat. Ich gab ihr als Antwort, dass meine Frau bemüht war in Spanien und Deutschland deutsch zu lernen, aber ihre Schwangerschaft macht sie gerade zu schaffen. Ich hab ihr sogar mitgeteilt, dass sie gestern im krankhenhaus war...
Dann sagte sie mir unfreundlich , dass sie keinen AE ausgestellt kriegt , weil sich kein A1 Zertifikat hat.  Ich fragte trotz Schwangerschaft?  Sie sagte dann unfreundlich,  das sie eventuell eine Duldung erhält.  Dann sagte sie mir,  dass meine Frau eine "ärztliche Bescheinigung über die Dauer der Reiseunfähigkeit" beim nächsten Termin (09.06.2015) mitbringen soll. 
Stimmt das alles was sie mir erzählt, das meine Frau ohne A1 Zertifikat keinen AE erhält, trotz Schwangerschaft (Beschwerden) ?  Und stimmt es, das wenn meine Frau keine ärztliche Bescheinigung hat, dann bekommt sie sogar keine Duldung in Deutschland. ?
Kann man eine schwangere einfach so aus Deutschland ausweisen?  Wir sind schließlich verheiratet und meine Frau hat Beschwerden...  Ich bin gerade sehr verzweifelt.  Wer kann mir weiterhelfen.  Kann die Caritas uns hier weiterhelfen? 
Ich würde mich für Antworten sehr freuen.
Wir sollen  jetzt beim Ausländeramt am 09.06.2015  wieder kommen, mit dieser ärztlichen Bescheinigung und Gebühr...
Ich hab vor, mit der Caritas Kontakt aufzunehmen. Vielleicht unterstützen die uns.
Ich möchte  von euch gerne wissen, ob das alles stimmt, was die im Ausländeramt uns erzählen?! 

Danke
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