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familien visum (Gelesen: 5.983 mal)
Zarhouni
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18.10.2014 um 16:04:21
 
hallo nach langer zeit   melde ich mich  wieder   und habe auch  einige fragen

1.. seit den 23.9.2014 ist meine frau  bei mir in marokko   sie bleibt  3 monate  mit mir wir  wohnen zu sammen meine frage  ist   nach den 3 monaten   mochte ich ein familien visum beantragen  nach deutschland  wie mache ich das ??? kommt noch mal eine  überprüfung der auslanderbehörde??? ( befragung)  welche papiere  soll ich   vorzeigen  und  ware es  sinvoll   das  meine frau  mit kommt  zur deutschen botschaft in rabat... ??? danke   erst mal
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reinhard
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Antwort #1 - 18.10.2014 um 16:19:41
 
Du brauchst das Formular "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" und das A1-Zertifikat, außerdem die Unterlagen, die auf der Internet-Seite der Botschaft stellen.

Was die Ausländerbehörde will und macht, hängt davon ab, was in der Akte steht. Das wissen wir noch nicht.

Der Visumantrag, sobald er vollständig eingereicht ist, wird per Kurier an das Außenministerium in Berlin geschickt, vor dort an das Bundesverwaltungsamt in Köln, von dort aus an die Ausländerbehörde. Die entscheidet dann, ob sie zustimmt oder ob sie noch etwas prüfen möchte.

Deine Frau sollte also der Ausländerbehörde dann mitteilen, wo sie ist und wie sie erreichbar ist.

Ob sie in die Botschaft reingelassen wird, glaube ich nicht. Zusammen hinfahren dürft Ihr natürlich.
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Antwort #2 - 18.10.2014 um 16:45:21
 
ja hallo  und danke für deine antwort....

das  problem   was  wir haben   war  und  ist immer  noch   die  klage   wurde abgewiesen  bein  verwaltungsgeriht   2013 .....jetzt  ist  meine frau   für 3 moante   bei mir in markko  um eine schein ehe zu entkreften   daher  sammeln wir   alles   das bezeugen kann das   meine frau in marokko mit mir zu sammen gelebt hat   stempel in ihren pass.... wie sollte es  den weiter gehen ????? klagen  ?? antragstellen auf  visum? danke
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reinhard
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Antwort #3 - 18.10.2014 um 17:00:52
 
Dann wäre es besser, wenn Du erstmal schreibst, worum es überhaupt geht. Ich antworte nicht, wenn die Informationen erst nachträglich gegeben werden.
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Antwort #4 - 18.10.2014 um 17:14:54
 
also   heirat in 2012---verwaltungsgericht verloren  wegen schein ehe verdacht 2013..... jetzt    wollen   wir   den schein ehe verdacht  entkäften  da  meine frau    für  3 monate   nach marokko  gekommen ist  wir  leben beide   jetzt seit 23.9.2014  in marokko.. jetzt wollte ich fragen   was wir  nach den 3 monaten machen  mussen   was brauchen wir  ( ich  auf de deutschen botschaft in rabat )  danke
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Antwort #5 - 18.10.2014 um 17:24:12
 
Dann brauchst Du das Gleiche wie letztes Mal, solltest allerdings Unterlagen aus den letzten drei Monaten (Fotos) dabei haben und fragen, ob diese helfen. Keine CD, kein Stick, richtige Fotos! Deine Frau sollte in Deutschland bereit sein, bei der Ausländerbehörde ähnliche Unterlagen zu den letzten drei Monaten vorzulegen.
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Antwort #6 - 18.10.2014 um 17:36:36
 
danke für deine  antwort
also  bilder  orginal.. kopie von meiner frau den pass wo steht das  sie 3 monate   bei mir in marokko   gewesen ist....auflüge zb  fahrkarten??flugticket  ???in ein caffee qwitungen   so denke ich mal  würde das    doch beweissen oder
und   ich  wollte   fragen noch  das meine  frau mit kommt nach rabat   zum antragstellen für ein visum???
diese   beweisse  die ich  hingebe  bei der botschaft  und sie würden ablehnen  was denn danke
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Antwort #7 - 18.10.2014 um 18:06:27
 
Am besten ist, Ihr macht alles normal: Du gibst den Antrag in Marokko ab, Deine Frau ihre Unterlagen bei der Ausländerbehörde.

Wenn Ihr damit beginnt, es anders zu machen, kann es zusätzliche Verzögerungen geben.

Aber wenn Ihr es anders versuchen wollt, ist das Eure Entscheidung.
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Antwort #8 - 18.10.2014 um 18:25:27
 
danke   noch mal

1 / wie lange   kann es dauern  nach den antrag  zu stellen   für das  visum??
2 /  können sie noch mal ablehnen??
3 braucht meine  frau noch mal ein  r.a.?

danke
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reinhard
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Antwort #9 - 18.10.2014 um 18:55:35
 
Wie lange es dauern kann, ist nicht zu sagen. Zwischen drei Monaten und drei Jahren, schätze ich.

Jeder Antrag wird bewilligt oder abgelehnt. Da Ihr schon ein Gerichtsurteil habt, dass es sich um eine Scheinehe handelt, ist eine Ablehnung gut möglich.

Du stellst den Antrag, also musst Du bei einer Ablehnung entscheiden, wie Du dagegen vorgehen willst. Insofern wäre es gut, wenn sich Deine Frau rechtzeitig nach einem Anwalt für Dich und Deinen Visumantrag umsieht. Falls Ihr glaubt, dass Ihr mit dem vorigen Anwalt, der Euer Verfahren verloren hat, nicht noch einmal zusammenarbeiten wollt, sollte sie einen anderen suchen. Besprecht das jetzt schon, aber beauftragen würde ich jetzt noch keinen.
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Antwort #10 - 19.10.2014 um 10:21:27
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #11 - 18.10.2014 um 21:58:52
 
Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 17:36:36:
alsobilderorginal.. kopie von meiner frau den pass wo steht dassie 3 monate bei mir in marokko gewesen ist....auflüge zbfahrkarten??flugticket???in ein caffee qwitungen so denke ich malwürde dasdoch beweissen 


Hat sich die Ehefrau in DEU abgemeldet? Wenn nein, könnte die ABH davon ausgehen, das der Aufenthalt in Marrokko nur dem Zwecke dient eine Lebensgemeinschaft zeitweise zu leben um eine Visum zu ermöglichen. Der Scheinehverdacht wäre damit IMHO nicht entkräftet weil die Ehe nicht nachaltig und langfristig gelebt wird.

reinhard schrieb am 18.10.2014 um 16:19:41:
Deine Frau sollte also der Ausländerbehörde dann mitteilen, wo sie ist und wie sie erreichbar ist.


Am besten bei deiner Adresse in Marrokko. Weil ihr ja zusammen lebt.

reinhard schrieb am 18.10.2014 um 18:06:27:
Deine Frau ihre Unterlagen bei der Ausländerbehörde.


Warum dass denn, sie lebt ja in Marrokko

Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 18:25:27:
1 / wie lange kann es dauernnach den antragzu stellen für dasvisum??

eher länger, man wird aufgrund des rechtskräftigen Urteils genau prüfen.

Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 18:25:27:
2 /können sie noch mal ablehnen??


ja, immehin hat ein deutsches Gericht festgestellt, das eine Verdacht auf Scheinehe vorliegt.



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Antwort #12 - 18.10.2014 um 22:30:21
 
hallo   also meine  frau   lebt 3 monate in marokko  seit den 23.92014-- reist wieder aus  am 23.12.2014  nein  meine frau lebt den weiter in  deutschland  wo sie  gemeldet ist   das ist doch   eine  entkraftung   das wir   ein  weiter leben fürhren  wollen  in deutschland  und nicht in marokko ....danke
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Antwort #13 - 19.10.2014 um 00:27:36
 
Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 22:30:21:
das ist doch eineentkraftung das wir einweiter leben fürhrenwollenin deutschlandund nicht in marokko ....danke


IMHO nein, ist ist kein Nachweis ernsthaft eine Ehe führen zu wollen. Der Zeitraum ist zu kurz und das ganze nicht ernsthaft genug. Es ist ja für die Ehefrau nur ein verlängerter Urlaub.
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Antwort #14 - 19.10.2014 um 12:08:00
 
Zarhouni schrieb am 18.10.2014 um 22:30:21:
das ist doch   eine  entkraftung   das wir   ein  weiter leben fürhren  wollen  in deutschland  und nicht in marokko ....danke


Genau das könnt Ihr vortragen, also behaupten.

Dann beurteilt die Botschaft das, dann die Ausländerbehörde, und Du bekommst eine Entscheidung.

Falls die Entscheidung negativ ist, habt Ihr wieder die Wahl, ob ein Richter / Richterin beurteilen soll, ob das eine Entkräftung ist.

Versuch es doch gleichzeitig mit Groß- und Kleinschreibung, Zeichensetzung und Rechtschreibprüfung. Falls Du wirklich hier leben willst, brauchst Du das ja auch. Und bleibt auch nach dem Dezember dabei, Eure Kontakte zu dokumentieren, damit Ihr notfalls nachweisen könnt, dass es nicht "nur" ein langer Urlaub war, sondern mehr.

Aber wir können hier wirklich nicht sagen, was "reicht", um das Visum zu kriegen, weil es das Urteil gibt, dass es zumindest zum Zeitpunkt des Urteils eine Scheinehe war.
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