HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52: Ich schreibe da auch rein, dass uns deutlich bewusst ist, dass eine Einreise unter Vorschiebung falscher Tatsachen ihre Ausweisung zur Folge haben würde. Alleine dadurch ist doch klar, dass wir das nicht machen werden.
Unsinn. Die meisten, die sich nicht an die Gesetze halten, wissen, was droht, wenn es rauskommt. Nur: Hier droht Euch ja evtl. de facto nicht mal irgendwas, wenn sie mit einem Touri-Visum einreist und dann dableibt. Denn sie ist ja anscheinend de facto staatenlos, so dass zweifelhaft ist, ob Bhutan sie überhaupt zurücknehmen würde, falls Deutschland sie abschieben wollte.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Ist das kein Argument? Ist die einzige Chance sie nach Deutschland zu bekommen fast blind zu heiraten? Das kann doch nicht sein - was wenn sie nach zwei Monaten merkt, dass sie so schreckliches Heimweh bekommt, dass sie es hier nicht mehr aushält? Das wollen wir testen und das kann ich der Botschaft auch so schreiben.
Nein, das ist kein valides Argument. Aus diesem Argument wird nämlich deutlich, dass die behauptete Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen und zu führen, anscheinend unter den Vorbehalt gestellt wird, dass es der Ehegattin in Deutschland gefällt. Wenn es wirklich "bedingungslos" darum ginge, als Ehepaar zusammenzuleben, dann würdet Ihr das FZF-Visum beantragen, hier heiraten, und wenn es ihr hier dann nicht gefällt, könntet Ihr immer noch versuchen, in Bhutan oder andernorts als Ehepaar zusammenleben. Anscheinend ist das aber nicht geplant, sondern, wenn es ihr hier nicht gefällt, dann fällt das ganze Projekt Eheschließung ins Wasser. Damit relativiert Ihr die Ernsthaftigkeit des Eheschließungsvorhabens. Immerhin handelt es sich hier um eine nach der Vorstellung des Gesetzgebers immer noch dauerhaft angelegte Lebens- und Schicksalsgemeinschaft. Eine Eheschließung auf Probe ist nicht vorgesehen. Auch eine Art vorgelagerte
FZF auf Probe kann es daher nicht geben. Voreheliche Besuchsaufenthalte sind natürlich deswegen nicht unmöglich, aber die Anforderungen an die Rückkehrbereitschaft sind hoch und bei einer Staatenlosen ist es m.E. nicht möglich, diesen gerecht zu werden.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Was müssten wir denn dann in Dänemark für ein Visum beantragen? D
Für Aufenthalte bis 90 Tage gibt es nur einheitliche Schengenvisa. Die Voraussetzungen sind immer dieselben. Rückkehrbereitschaft gehört zwingend dazu. Für längere Aufenthalte gilt hier nationales dänisches Recht, solange Ihr nicht verheiratet seid und erst in DK heiraten wollt. Erst nach erfolgter Eheschließung wäre sie bei einem gemeinsamen Aufenthalt in DK mit Dir abgeleitet freizügigkeitsberechtigt.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Wäre das ein akzeptabler Plan oder liegt da wieder irgendein Knackpunkt?
Die deutsche
ABH müsste zuerst gründlich prüfen, ob die in DK geschlossene Ehe in Deutschland wirksam ist. Dazu wird wiederum die Botschaft in Delhi eingeschaltet. Das Prozedere ist dasselbe wie bei einer Eheschließung in D. Daher verstehe ich nicht ganz, was eine Eheschließung in DK hier für Vorteile mit sich bringen soll. Zudem die
ABH außerdem auch der Meinung sein kann, dass das Visumverfahren neu durchgeführt werden muss.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Momentan scheitert es schon an der Ledigkeitsbescheinigung.
Kann ich mir nicht vorstellen. Es wird auch in Bhutan Rechtsanwälte geben. Die sollen die Rechtslage schriftlich so erläutern, dass Botschaft, Standesamt und OLG nachvollziehen können, warum es (in diesem Fall) aus Bhutan keine Ledigkeitsbescheinigung gibt, sondern eine eidesstattliche Versicherung ausreicht. Es kann zwar immer noch sein, dass die deutschen Behörden sich dann querstellen und daher gerichtliche Hilfe in Deutschland in Anspruch genommen werden muss. Da wären dann aber bei einer vernünftigen, nachvollziehbaren Erläuterung der Sach- und Rechtslage in Bhutan die Voraussetzungen u.U. nicht ganz schlecht.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Heiratsvisum
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Hochzeitsvisum
Du solltest mal erläutern, wass Du Dir unter einem "Hochzeitsvisum" oder "Heiratsvisum" vorstellst. Es gibt grundsätzlich sowohl in D als auch in DK nur zwei Arten von Visa: (i) Kurzaufenthaltsvisa bis 90 Tage , anschließende Rückkehr zwingend; ob während der 90 Tage geheiratet werden soll, ist formal egal, reduziert aber de facto die Prognose der Rückkehrbereitschaft erheblich; (ii) längerfristige Aufenthalte, z.B. zur Herstellung oder Wahrung einer ehelichen Lebensgemeinschaft; d.h. wenn in DK eine Ehe gelebt werden soll, die schon existiert, dann fällt das hierunter. D akzeptiert auch, dass die Ehe in D erst geschlossen und dann gelebt werden soll. Das bezeichnet man als landläufig als "Heiratsvisum". Ob DK sowas auch kennt - keine Ahnung.
Die Vorstellung, es gäbe eine Art eigenständigen Visumtyp "Heiratsvisum", bei dem die Rückkehrbereitschaft nicht so wichtig ist, hat mit der Rechtslage nichts zu tun. Die Begründung "wir wollen heiraten" für ein Kurzaufenthaltsvisum wird regelmäßig zur Ablehnung des Antrags führen.
HST1988 schrieb am 15.09.2014 um 23:51:52:Was um alles in der Welt sollen wir machen?
Den ganz normalen Weg gehen, nämlich eine Eheschließung in D anleiern mit allem, was dazugehört. Dazu gehört natürlich auch, dass man sich professioneller anwaltlicher Hilfe in Bhutan bedient, wenn es dort anscheinend so schwer ist, elementare Dokumente zu erhalten (andere Möglichkeit, wie von Muleta beschrieben: Dir werden Informationen vorenthalten).
Wenn die Möglichkeit, dass sie hier nach zwei drei Monaten möglicherweise dolles Heimweh hat, dazu führt, dass dies das ganze Projekt "Ehe" (egal, wo) in Frage stellt, dann sollten alle Beteiligten die Ernsthaftigkeit der Intentionen nochmal überdenken.