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Schengen-Visa für Freundin aus Indonesien (Rückkehrwilligkeit / Beziehung) (Gelesen: 9.883 mal)
nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Antwort #15 - 27.06.2014 um 15:12:33
 
guybrush schrieb am 27.06.2014 um 15:09:38:
Hast Du vielleicht noch einen Vorschlag



Hi,

vielleicht ein Schreiben Deiner Kunden, Belege über bisherige Aufträge usw... Der Gewerbeschein selbst sagt in der Tat nicht viel aus.

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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guybrush
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Antwort #16 - 27.06.2014 um 23:01:02
 
Hi Norbert,

danke für die Antwort. Ja, wenn es zumindest etwas hilft und es die wirklich interessiert, lege ich gerne einen Haufen alte Rechnungen dazu Zwinkernd

Ich wünsche ein schönes Wochenende
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guybrush
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Antwort #17 - 29.06.2014 um 16:40:54
 
Die Bestätigung vom (zukünftigen) Arbeitgeber würde nun folgendermaßen aussehen (später Englisch/Indonesisch):


Firmenanschrift,
Ansprechpartner,
& Kontaktdaten

Ich bestätige hiermit, dass wir Frau ..., geb. am .... ab dem 1. Dezember 2014 wieder bei uns im Bereich Service einstellen werden.

Sie hat bereits im Zeitraum vom .... bis .... bei uns gearbeitet und wir freuen uns sehr, wenn sie unser Team ab Dezember 2014 wieder unterstützen wird.

Name Ansprechpartner
+ Unterschrift / Stempel



Wäre das so ausreichend?
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reinhard
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Antwort #18 - 29.06.2014 um 17:09:02
 
Ob es ausreichend ist, kann die Antragstellerin nur erfahren, wenn sie den Antrag gestellt hat. Das kann Dir hier niemand sagen.

Drei Monate sind eine sehr ungewöhnliche "Ferienzeit". Aber sie kann es so versuchen.
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guybrush
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Antwort #19 - 14.08.2014 um 10:43:38
 
Hallo zusammen,

fast wie erwartet wurde das Visum abgelehnt (Stichwort Rückkehrwilligkeit und eingereichte Informationen waren nicht glaubhaft bzw. aussagekräftig). Trotzdem möchte ich mich hiermit nochmal bei allen Beteiligten für die Tipps und Hinweise bedanken.

Meine Frage nun: wie realistisch ist eine Remonstration ? Es gibt von unserer Seite aus keine Unterlagen mehr, die wir nachreichen können, die die Rückkehrwilligkeit noch mehr unterstreichen. Jedenfalls fällt mir nix mehr ein... höchstens noch ein Schreiben, in dem ich alle Argumente für die Rückkehr zusammenfasse o.ä. Mehr habe ich leider nicht...

- Einen Arbeitsvertrag hat sie nicht (und wird wohl dort auch keinen kriegen), d.h. mehr als ein Bestätigungsschreiben vom zukünftigen Arbeitgeber können wir nicht liefern...

Noch irgendwelche letzten Tipps /Ideen eurerseits ? Was, wenn ich die Besuchsdauer verkürze auf 3-4 Wochen? Ginge das und würde das etwas bringen?
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Saxonicus
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Antwort #20 - 14.08.2014 um 11:06:06
 
guybrush schrieb am 14.08.2014 um 10:43:38:
Meine Frage nun: wie realistisch ist eine Remonstration ? Es gibt von unserer Seite aus keine Unterlagen mehr, die wir nachreichen können, die die Rückkehrwilligkeit noch mehr unterstreichen. 

Ohne neue Sachverhalte, welche den Ablehnungsgrund für das Visum grundlegend widerlegen, macht eine Remonstration sicher wenig Sinn.
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tiggger
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Antwort #21 - 14.08.2014 um 11:19:58
 
guybrush schrieb am 14.08.2014 um 10:43:38:
Einen Arbeitsvertrag hat sie nicht (und wird wohl dort auch keinen kriegen), d.h. mehr als ein Bestätigungsschreiben vom zukünftigen Arbeitgeber können wir nicht liefern...

Verstehe ich nicht. Man kann Arbeitsverträge auch in die Zukunft datieren. Oder will der zukünftige Arbeitgeber nur eine Bestätigung schreiben aber keine Verträge machen?
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reinhard
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Antwort #22 - 14.08.2014 um 11:22:04
 
guybrush schrieb am 14.08.2014 um 10:43:38:
fast wie erwartet wurde das Visum abgelehnt (Stichwort Rückkehrwilligkeit und eingereichte Informationen waren nicht glaubhaft bzw. aussagekräftig).

... höchstens noch ein Schreiben, in dem
ich
alle Argumente für die Rückkehr zusammenfasse o.ä. Mehr habe ich leider nicht...

Was, wenn
ich
die Besuchsdauer verkürze auf 3-4 Wochen? Ginge das und würde das etwas bringen?


Wenn sie überhaupt nicht remonstriert, wenn sie ihre Verankerung nicht besser belegen kann, hat es meines Erachtens keinen Sinn.

Wenn die einzige Möglichkeit ist, dass Du remonstrierst, belegt das ja eher, dass sie in Indonesien nicht verwurzelt ist, sondern nur einen Unterstützer hier hat. Das ist eher kontraproduktiv.
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guybrush
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Antwort #23 - 14.09.2014 um 11:46:38
 
Vielen Dank für die letzten Antworten hier - wir haben allerdings eingesehen, dass eine Remonstration einfach keinen Sinn mehr hatte und es eben gelassen.

Meine letzten Fragen: wie schnell darf man nun wieder einen neuen Antrag auf ein Schengen-Visa stellen? Gibt es hier eine Art "Sperrzeit" ? VE muss jedes Mal neu beantragt werden?

Viele Grüße
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Saxonicus
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Antwort #24 - 14.09.2014 um 12:37:28
 
guybrush schrieb am 14.09.2014 um 11:46:38:
Meine letzten Fragen: wie schnell darf man nun wieder einen neuen Antrag auf ein Schengen-Visa stellen? Gibt es hier eine Art "Sperrzeit" ? VE muss jedes Mal neu beantragt werden?

Eine Sperrzeit für die erneute Visumsbeantragung gibt es nicht.

Es dürfte allerdings kaum Sinn machen erneut ein Visum zu beantragen, wenn die Gründe die zur Ablehnung geführt haben, nicht ausgeräumt werden können.

Es würde unweigerlich wieder zu einer Ablehnung führen.
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drunterdrueber
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Antwort #25 - 14.09.2014 um 12:58:25
 
Eine Sperrzeit gibt es zwar nicht, aber ein neuer Antrag macht erst dann Sinn, wenn sich ihre Situation in einer Form verändert hat, die ihre Rückkehrwilligkeit unterstreicht.
Bis das der Fall ist, ist die VE so und so nicht mehr gültig.


Edit: Saxonicus war schneller...
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