Du musst zwei Dinge unterscheiden:
1) Visum für eine Verlobte zum Heiraten: Du oder jemand anders, der eine Bürgschaft unterschreibt, muss genug verdienen, um den Lebensunterhalt für Deine Verlobte von der Einreise bis zur Heirat abzusichern. Im Grunde genommen ist das nur eine finanzielle Bürgschaft für den Fall, dass sie gar nicht heiraten will, sondern nach der Einreise untertaucht und schwarz arbeitet.
2) Visum für Deine Ehefrau: Da muss niemand Bonität nachweisen. Falls Du gut genug verdienst: Alles klar. Falls Du Hartz IV, Rente, Grundsicherung oder so beziehst, wird noch mal draufgeschaut, ob das vielleicht eine gut bezahlte Scheinehe ist, um jemanden das Visum zu ermöglichen. Falls offenbar nicht, wird das Visum gegeben, sie aber dann von den Gebühren beim AE-Antrag und der Zubezahlung vom Deutschkurs befreit.
Also: Lege einfach vor, was zu zeigen willst, und entscheide, ob die Behörde etwas davon kopieren und in die Akte tun darf / soll. Aber Du musst keine Angst haben: Das eheliche Zusammenleben eines Deutschen und einer ausländischen Ehefrau ist ein Grundrecht und vom Einkommen unabhängig.
Deine Frau bekommt nach der Einreise eine
AE mit Arbeitserlaubnis, sollte dann aber zuerst gut Deutsch lernen, damit sie nicht nur Drecksarbeiten mit Niedriglohn bekommt. Für den Visumantrag braucht sie ein A1-Zertifikat, also die erste Prüfung ihres Deutschkurses im Herkunftsland, das müsst Ihr auf jeden Fall irgendwie finanzieren.