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Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung (Gelesen: 15.219 mal)
SYL
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09.06.2014 um 12:43:05
 
Im Dezember 2012 wurde das Visum zur FZF und Heirat in Deutschland meiner damaligen verlobten abgelehnt weil ich nicht die erforderliche Bonität vorweisen konnte. Wir haben uns nicht entmutigen lassen und im Juli 2013 in ihrem Land geheiratet das habe ich auch gleich nach meiner Rückkehr ohne Probleme eintragen lassen. Nun hat meine Frau Anfang Mai ein neues Visum beantragt zur FZF zum Ehegatten. Jetzt habe ich ein Schreiben der ABH bekommen in welcher die selben und noch mehr Anforderungen gestellt werden. Arbeitgeberbestädigung, Selbstauskunftsbogen, Arbeitsvertrag Kopie, Einkommensnachweise, konkretes Arbeitsplatzangebot für meine Frau und Nachweis über erfolgreich abgelegte Ausbildung meiner Frau. Meine befürchtung ist nun das es wieder abgelehnt wird wegen meiner Selbstauskunft und meinem niedrigem Lohn. Meine Frau hat auch keine abgelegte Abschlussprüfung für ihren Beruf da sie gleich nach der Hochschule in den Beruf gegangen ist und dort so etwas wie eine Lehrausbildung nicht üblich ist. Konkrete Arbeitsplatzangebote habe ich massig bekommen nur die Arbeitgeber wollten mir nie etwas schriftliches geben zumal meine Frau noch nicht in Deutschland ist und auch keine Arbeitserlaubnis hat. Meine Frage ist nun was kann ich tun wenn das Visum wieder abgelehnt werden sollte? Ist es überhaupt möglich mit meiner Frau ein normales Eheleben in Deutschland zu haben als gering Verdiener?
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reinhard
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Antwort #1 - 09.06.2014 um 13:09:39
 
Du musst zwei Dinge unterscheiden:

1) Visum für eine Verlobte zum Heiraten: Du oder jemand anders, der eine Bürgschaft unterschreibt, muss genug verdienen, um den Lebensunterhalt für Deine Verlobte von der Einreise bis zur Heirat abzusichern. Im Grunde genommen ist das nur eine finanzielle Bürgschaft für den Fall, dass sie gar nicht heiraten will, sondern nach der Einreise untertaucht und schwarz arbeitet.

2) Visum für Deine Ehefrau: Da muss niemand Bonität nachweisen. Falls Du gut genug verdienst: Alles klar. Falls Du Hartz IV, Rente, Grundsicherung oder so beziehst, wird noch mal draufgeschaut, ob das vielleicht eine gut bezahlte Scheinehe ist, um jemanden das Visum zu ermöglichen. Falls offenbar nicht, wird das Visum gegeben, sie aber dann von den Gebühren beim AE-Antrag und der Zubezahlung vom Deutschkurs befreit.

Also: Lege einfach vor, was zu zeigen willst, und entscheide, ob die Behörde etwas davon kopieren und in die Akte tun darf / soll. Aber Du musst keine Angst haben: Das eheliche Zusammenleben eines Deutschen und einer ausländischen Ehefrau ist ein Grundrecht und vom Einkommen unabhängig.

Deine Frau bekommt nach der Einreise eine AE mit Arbeitserlaubnis, sollte dann aber zuerst gut Deutsch lernen, damit sie nicht nur Drecksarbeiten mit Niedriglohn bekommt. Für den Visumantrag braucht sie ein A1-Zertifikat, also die erste Prüfung ihres Deutschkurses im Herkunftsland, das müsst Ihr auf jeden Fall irgendwie finanzieren.
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Antwort #2 - 09.06.2014 um 13:23:34
 
reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Falls Du gut genug verdienst: Alles klar
das ist relativ
Ich habe eine Arbeit und einen Vertrag bis Dezember selbst wenn ich Arbeitssuchend werden würde stände mir ALG I zu also nicht Hartz IV

reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Also: Lege einfach vor, was zu zeigen willst, und entscheide, ob die Behörde etwas davon kopieren und in die Akte tun darf / soll.

Was würde passieren wenn ich das geforderte nicht vorlegen würde?

reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Für den Visumantrag braucht sie ein A1-Zertifikat


Das A1 wurde schon vor dem ersten Visumsantrag abgelegt
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reinhard
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Antwort #3 - 09.06.2014 um 13:54:00
 
SYL schrieb am 09.06.2014 um 13:23:34:
Was würde passieren wenn ich das geforderte nicht vorlegen würde?


Das ist sehr schwer zu sagen.

Deine Frau beantragt ja ein Visum und behauptet, dass Du auch mit Ihr zusammenleben willst. Die Unterlagen gehen an Deine Ausländerbehörde, Du wirst eingeladen. Du sagst dann, dass Du ...

... ja, was? Nicht mitarbeiten willst?

Die Ausländerbehörde darf nur die Unterlagen fordern, die für das Verfahren gebraucht werden. Für das Visum wird kein Gehaltsnachweis gebracht. Für die Gebührenbefreiung (nach der Einreise) schon.

Ich würde alles einpacken, gut gelaunt zum Gespräch gehen und dann bei Unterlagen jeweils fragen, wofür das Zeigen wichtig ist. Und dann das aus der Tasche ziehen oder nicht.

Manchmal gibt es auch einen "einen Formbrief für alle". Da stehen dann die Unterlagen drauf, die Ausländer, Unionsbürger und Deutsche vorzeigen sollen. Das sind dann zwanzig Sachen, die Ausländer alle zeigen müssen, Du nur drei davon. Vielleicht hast Du einfach solch ein Schreiben bekommen, und es ist gar nicht so gemeint.

Einfach hingehen, wird schon.

A1-Zertifikat gilt für ein Jahr, danach kann es neu verlangt werden.
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Antwort #4 - 09.06.2014 um 14:07:03
 
...Gem. §31 Aufenthaltsverordnung bedarf es der Zustimmung der zuständigen AB zur Visumerteilung. Aus diesem Grund ist es erforderlich weitere Unterlagen von Ihnen zur Prüfung einzuholen. Zitat Ende
Da steht eindeutig das diese Unterlagen für die Visumerteilung bestimmt sind!
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reinhard
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Antwort #5 - 09.06.2014 um 14:14:27
 
Nein, das ist nur ein allgemeiner Satz: "Weitere Unterlagen" bei Deutschen sind nur die Erklärung, dass das Zusammenleben beabsichtigt ist.

Mach Dir nicht so viele Gedanken. Vielleicht hat die Ausländerbehörde an dem Tag 19 Briefe an Ausländer geschickt, die geheiratet haben, und der 20. Brief an Dich ist völlig gedankenlos ausgedruckt worden. Und Du machst Dir jetzt tagelang Gedanken, obwohl Dein Sachbearbeiter nach der Begrüßung und Frage nach der Liste nur sagt: "Ach ja, das war einfach der falsche Formbrief, da haben Sie natürlich Recht."

Mach Dir erst Gedanken, wenn es wirklich ein Problem gibt.
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Antwort #6 - 09.06.2014 um 14:21:49
 
Das Problem ist nur das ich vor etwa zwei Wochen schon einmal auf der ABH vorgesprochen habe um zu erfragten ob der Antrag von der Botschaft schon eingetroffen ist und mich der Sachbearbeiter da auch schon nach meinen Einkommensnachweisen gefragt hatte. Daraufhin bin ich sprachlos nachhause gegangen. Somit halte ich es nicht für ein Versehen und mache mir ernsthaft Sorgen.
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Antwort #7 - 09.06.2014 um 14:27:02
 
Hier kannst Du nur die Auskunft bekommen:

Ein Einkommensnachweis ist für die Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) nicht relevant.

So, jetzt ist jedenfalls die "Sprachlosigkeit" erledigt. Falls es beim richtigen Termin darüber zwei Meinungen gibt, empfehle ich die Zuziehung des Aufenthaltsgesetzes (steht rechts vorne beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch) oder der Chefin / des Chefs. Damit wäre diese Meinungsverschiedenheit erledigt.
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Antwort #8 - 09.06.2014 um 14:31:57
 
SYL schrieb am 09.06.2014 um 14:21:49:
Das Problem ist nur das ich vor etwa zwei Wochen schon einmal auf der ABH vorgesprochen habe um zu erfragten ob der Antrag von der Botschaft schon eingetroffen ist und mich der Sachbearbeiter da auch schon nach meinen Einkommensnachweisen gefragt hatte. Daraufhin bin ich sprachlos nachhause gegangen. Somit halte ich es nicht für ein Versehen und mache mir ernsthaft Sorgen. 


Eigentlich müßte die ABH wissen, wenn ihr bereits verheiratet seid, dass die VE wegfällt. Genauso müßte die ABH wissen, das bei der FZF zum Deutschen die Prüfung der LU wegfällt.

Ich würde Dir raten die Unterlagen zu bringen. Das Visum dürfte aufgrund Deines Einkommens nicht entscheidend sein.

Jeder gute Anwalt mit dem Fachgebiet Ausländerrecht würde erfolgreich in der ersten Instanz gewinnen. Das weiss auch die ABH.
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Antwort #9 - 09.06.2014 um 14:46:56
 
Ich denke mir meine zuständige ABH wird bei §27 (3) aus dem ... kann versagt werden... ein ...muß versagt werden... machen und §28 (1) wird keine Beachung finden. Dass würde dann bedeuten das ich warten muß bis mein 6 jähriger Sohn 18 wird und (hoffentlich) nicht mehr auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

Somit gehe ich von einer erneuten Ablehnung des Visumantrags aus. Kann ich danach irgendwie Wiederspruch einlegen oder welche Möglichkeiten hätte ich bzw. wir dann?
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Antwort #10 - 09.06.2014 um 14:49:41
 
blue_angle1971 schrieb am 09.06.2014 um 14:31:57:
Jeder gute Anwalt mit dem Fachgebiet Ausländerrecht würde erfolgreich in der ersten Instanz gewinnen.


Mein Anwalt hat mir nach der ersten Ablehnung, allerdings bevor wir geheiratet haben, davon abgeraden einen neuen Visumsantrag zu stellen.
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Antwort #11 - 09.06.2014 um 14:49:46
 
Quatsch!

Der Antrag wurde nicht abgelehnt. Das hätte Deine Frau schriftlich bekommen. So viel Phantasie, weil heute Pfingsten ist? Geh einfach erst mal zum Termin, die ABH kennt das Aufenthaltsgesetz.

Falls der Antrag abgelehnt wird, lies bitte erst die Begründung und die Rechtsmittelbelehrung. Dort steht, welche Möglichkeiten sie (!!!) hat.
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Antwort #12 - 09.06.2014 um 14:54:24
 
reinhard schrieb am 09.06.2014 um 14:49:46:
Der Antrag wurde nicht abgelehnt.

Ja, sorry. Der Antrag wurde natürlich nicht abgelehnt er ist ja in Bearbeitung. Ich mache mir nur Sorgen das das Visum wieder abgelehnt werden wird und das was danach kommt macht mir Angst.
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Antwort #13 - 09.06.2014 um 15:01:08
 
Nochmal:

Es wäre sehr sinnvoll, wenn Du nur bei realen Problemen und nicht bei eingebildeten nicht existierenden Problemen fragst. Du solltest einfach zum Termin gehen, ohne Dir irgendwelche Horrorszenarien vorzustellen. Die kennen das Gesetz, keine Sorge. Du bist nicht der Einzige, der jetzt geheiratet hat.
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Antwort #14 - 09.06.2014 um 15:10:47
 
Vermutlich hast du Recht aber nach fast 4 Jahren und einer geplatzten Hochzeit (war ja hier schon alles geplant mit Flugticket, Termin...) liegen meine nerven Blank. Also werde ich nun die ganzen geforderten Unterlagen hinbringen und dann abwarten was passiert. Der Termin ist in etwa 2 Wochen.
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