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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
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Beitrag begonnen von SYL am 09.06.2014 um 12:43:05

Titel: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 12:43:05
Im Dezember 2012 wurde das Visum zur FZF und Heirat in Deutschland meiner damaligen verlobten abgelehnt weil ich nicht die erforderliche Bonität vorweisen konnte. Wir haben uns nicht entmutigen lassen und im Juli 2013 in ihrem Land geheiratet das habe ich auch gleich nach meiner Rückkehr ohne Probleme eintragen lassen. Nun hat meine Frau Anfang Mai ein neues Visum beantragt zur FZF zum Ehegatten. Jetzt habe ich ein Schreiben der ABH bekommen in welcher die selben und noch mehr Anforderungen gestellt werden. Arbeitgeberbestädigung, Selbstauskunftsbogen, Arbeitsvertrag Kopie, Einkommensnachweise, konkretes Arbeitsplatzangebot für meine Frau und Nachweis über erfolgreich abgelegte Ausbildung meiner Frau. Meine befürchtung ist nun das es wieder abgelehnt wird wegen meiner Selbstauskunft und meinem niedrigem Lohn. Meine Frau hat auch keine abgelegte Abschlussprüfung für ihren Beruf da sie gleich nach der Hochschule in den Beruf gegangen ist und dort so etwas wie eine Lehrausbildung nicht üblich ist. Konkrete Arbeitsplatzangebote habe ich massig bekommen nur die Arbeitgeber wollten mir nie etwas schriftliches geben zumal meine Frau noch nicht in Deutschland ist und auch keine Arbeitserlaubnis hat. Meine Frage ist nun was kann ich tun wenn das Visum wieder abgelehnt werden sollte? Ist es überhaupt möglich mit meiner Frau ein normales Eheleben in Deutschland zu haben als gering Verdiener?

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 13:09:39
Du musst zwei Dinge unterscheiden:

1) Visum für eine Verlobte zum Heiraten: Du oder jemand anders, der eine Bürgschaft unterschreibt, muss genug verdienen, um den Lebensunterhalt für Deine Verlobte von der Einreise bis zur Heirat abzusichern. Im Grunde genommen ist das nur eine finanzielle Bürgschaft für den Fall, dass sie gar nicht heiraten will, sondern nach der Einreise untertaucht und schwarz arbeitet.

2) Visum für Deine Ehefrau: Da muss niemand Bonität nachweisen. Falls Du gut genug verdienst: Alles klar. Falls Du Hartz IV, Rente, Grundsicherung oder so beziehst, wird noch mal draufgeschaut, ob das vielleicht eine gut bezahlte Scheinehe ist, um jemanden das Visum zu ermöglichen. Falls offenbar nicht, wird das Visum gegeben, sie aber dann von den Gebühren beim AE-Antrag und der Zubezahlung vom Deutschkurs befreit.

Also: Lege einfach vor, was zu zeigen willst, und entscheide, ob die Behörde etwas davon kopieren und in die Akte tun darf / soll. Aber Du musst keine Angst haben: Das eheliche Zusammenleben eines Deutschen und einer ausländischen Ehefrau ist ein Grundrecht und vom Einkommen unabhängig.

Deine Frau bekommt nach der Einreise eine AE mit Arbeitserlaubnis, sollte dann aber zuerst gut Deutsch lernen, damit sie nicht nur Drecksarbeiten mit Niedriglohn bekommt. Für den Visumantrag braucht sie ein A1-Zertifikat, also die erste Prüfung ihres Deutschkurses im Herkunftsland, das müsst Ihr auf jeden Fall irgendwie finanzieren.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 13:23:34

reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Falls Du gut genug verdienst: Alles klar
das ist relativ
Ich habe eine Arbeit und einen Vertrag bis Dezember selbst wenn ich Arbeitssuchend werden würde stände mir ALG I zu also nicht Hartz IV


reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Also: Lege einfach vor, was zu zeigen willst, und entscheide, ob die Behörde etwas davon kopieren und in die Akte tun darf / soll.

Was würde passieren wenn ich das geforderte nicht vorlegen würde?


reinhard schrieb am 09.06.2014 um 13:09:39:
Für den Visumantrag braucht sie ein A1-Zertifikat


Das A1 wurde schon vor dem ersten Visumsantrag abgelegt

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 13:54:00

SYL schrieb am 09.06.2014 um 13:23:34:
Was würde passieren wenn ich das geforderte nicht vorlegen würde?


Das ist sehr schwer zu sagen.

Deine Frau beantragt ja ein Visum und behauptet, dass Du auch mit Ihr zusammenleben willst. Die Unterlagen gehen an Deine Ausländerbehörde, Du wirst eingeladen. Du sagst dann, dass Du ...

... ja, was? Nicht mitarbeiten willst?

Die Ausländerbehörde darf nur die Unterlagen fordern, die für das Verfahren gebraucht werden. Für das Visum wird kein Gehaltsnachweis gebracht. Für die Gebührenbefreiung (nach der Einreise) schon.

Ich würde alles einpacken, gut gelaunt zum Gespräch gehen und dann bei Unterlagen jeweils fragen, wofür das Zeigen wichtig ist. Und dann das aus der Tasche ziehen oder nicht.

Manchmal gibt es auch einen "einen Formbrief für alle". Da stehen dann die Unterlagen drauf, die Ausländer, Unionsbürger und Deutsche vorzeigen sollen. Das sind dann zwanzig Sachen, die Ausländer alle zeigen müssen, Du nur drei davon. Vielleicht hast Du einfach solch ein Schreiben bekommen, und es ist gar nicht so gemeint.

Einfach hingehen, wird schon.

A1-Zertifikat gilt für ein Jahr, danach kann es neu verlangt werden.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 14:07:03
...Gem. §31 Aufenthaltsverordnung bedarf es der Zustimmung der zuständigen AB zur Visumerteilung. Aus diesem Grund ist es erforderlich weitere Unterlagen von Ihnen zur Prüfung einzuholen. Zitat Ende
Da steht eindeutig das diese Unterlagen für die Visumerteilung bestimmt sind!

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 14:14:27
Nein, das ist nur ein allgemeiner Satz: "Weitere Unterlagen" bei Deutschen sind nur die Erklärung, dass das Zusammenleben beabsichtigt ist.

Mach Dir nicht so viele Gedanken. Vielleicht hat die Ausländerbehörde an dem Tag 19 Briefe an Ausländer geschickt, die geheiratet haben, und der 20. Brief an Dich ist völlig gedankenlos ausgedruckt worden. Und Du machst Dir jetzt tagelang Gedanken, obwohl Dein Sachbearbeiter nach der Begrüßung und Frage nach der Liste nur sagt: "Ach ja, das war einfach der falsche Formbrief, da haben Sie natürlich Recht."

Mach Dir erst Gedanken, wenn es wirklich ein Problem gibt.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 14:21:49
Das Problem ist nur das ich vor etwa zwei Wochen schon einmal auf der ABH vorgesprochen habe um zu erfragten ob der Antrag von der Botschaft schon eingetroffen ist und mich der Sachbearbeiter da auch schon nach meinen Einkommensnachweisen gefragt hatte. Daraufhin bin ich sprachlos nachhause gegangen. Somit halte ich es nicht für ein Versehen und mache mir ernsthaft Sorgen.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 14:27:02
Hier kannst Du nur die Auskunft bekommen:

Ein Einkommensnachweis ist für die Entscheidung (Zustimmung oder Ablehnung) nicht relevant.

So, jetzt ist jedenfalls die "Sprachlosigkeit" erledigt. Falls es beim richtigen Termin darüber zwei Meinungen gibt, empfehle ich die Zuziehung des Aufenthaltsgesetzes (steht rechts vorne beim Sachbearbeiter auf dem Schreibtisch) oder der Chefin / des Chefs. Damit wäre diese Meinungsverschiedenheit erledigt.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von blue_angle1971 am 09.06.2014 um 14:31:57

SYL schrieb am 09.06.2014 um 14:21:49:
Das Problem ist nur das ich vor etwa zwei Wochen schon einmal auf der ABH vorgesprochen habe um zu erfragten ob der Antrag von der Botschaft schon eingetroffen ist und mich der Sachbearbeiter da auch schon nach meinen Einkommensnachweisen gefragt hatte. Daraufhin bin ich sprachlos nachhause gegangen. Somit halte ich es nicht für ein Versehen und mache mir ernsthaft Sorgen. 


Eigentlich müßte die ABH wissen, wenn ihr bereits verheiratet seid, dass die VE wegfällt. Genauso müßte die ABH wissen, das bei der FZF zum Deutschen die Prüfung der LU wegfällt.

Ich würde Dir raten die Unterlagen zu bringen. Das Visum dürfte aufgrund Deines Einkommens nicht entscheidend sein.

Jeder gute Anwalt mit dem Fachgebiet Ausländerrecht würde erfolgreich in der ersten Instanz gewinnen. Das weiss auch die ABH.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 14:46:56
Ich denke mir meine zuständige ABH wird bei §27 (3) aus dem ... kann versagt werden... ein ...muß versagt werden... machen und §28 (1) wird keine Beachung finden. Dass würde dann bedeuten das ich warten muß bis mein 6 jähriger Sohn 18 wird und (hoffentlich) nicht mehr auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist.

Somit gehe ich von einer erneuten Ablehnung des Visumantrags aus. Kann ich danach irgendwie Wiederspruch einlegen oder welche Möglichkeiten hätte ich bzw. wir dann?

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 14:49:41

blue_angle1971 schrieb am 09.06.2014 um 14:31:57:
Jeder gute Anwalt mit dem Fachgebiet Ausländerrecht würde erfolgreich in der ersten Instanz gewinnen.


Mein Anwalt hat mir nach der ersten Ablehnung, allerdings bevor wir geheiratet haben, davon abgeraden einen neuen Visumsantrag zu stellen.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 14:49:46
Quatsch!

Der Antrag wurde nicht abgelehnt. Das hätte Deine Frau schriftlich bekommen. So viel Phantasie, weil heute Pfingsten ist? Geh einfach erst mal zum Termin, die ABH kennt das Aufenthaltsgesetz.

Falls der Antrag abgelehnt wird, lies bitte erst die Begründung und die Rechtsmittelbelehrung. Dort steht, welche Möglichkeiten sie (!!!) hat.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 14:54:24

reinhard schrieb am 09.06.2014 um 14:49:46:
Der Antrag wurde nicht abgelehnt.

Ja, sorry. Der Antrag wurde natürlich nicht abgelehnt er ist ja in Bearbeitung. Ich mache mir nur Sorgen das das Visum wieder abgelehnt werden wird und das was danach kommt macht mir Angst.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 09.06.2014 um 15:01:08
Nochmal:

Es wäre sehr sinnvoll, wenn Du nur bei realen Problemen und nicht bei eingebildeten nicht existierenden Problemen fragst. Du solltest einfach zum Termin gehen, ohne Dir irgendwelche Horrorszenarien vorzustellen. Die kennen das Gesetz, keine Sorge. Du bist nicht der Einzige, der jetzt geheiratet hat.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 09.06.2014 um 15:10:47
Vermutlich hast du Recht aber nach fast 4 Jahren und einer geplatzten Hochzeit (war ja hier schon alles geplant mit Flugticket, Termin...) liegen meine nerven Blank. Also werde ich nun die ganzen geforderten Unterlagen hinbringen und dann abwarten was passiert. Der Termin ist in etwa 2 Wochen.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von lottchen am 09.06.2014 um 16:44:53
Es ist nun mal so, dass sie "damals" kein Visum bekommen konnte, weil Du nicht genug verdient hast, um eine VE abgeben zu können (und anscheinend auch kein anderer Verwandter / Bekannter einspringen konnte mit einer VE).
Jetzt ist die Situation aber nun mal anders. Ich habe übrigens als der Antrag meines Mannes lief auch ein Standartschreiben meiner AHB bekommen, in dem u.a. ein Einkommensnachweis verlangt wurde. Als ich dann hinkam mit den Unterlagen im Gepäck meinte die Sachbearbeiterin nur: Huch, Sie sind ja Deutsche, da brauche ich keinen Einkommensnachweis, zeigen Sie mir nur Ihren Mietvertrag.
Also erst mal keine Panik, geh hin und warte, was der Bearbeiter dann wirklich will.   

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Petersburger am 09.06.2014 um 17:52:33

SYL schrieb am 09.06.2014 um 14:07:03:
.Gem. §31 Aufenthaltsverordnung bedarf es der Zustimmung der zuständigen AB zur Visumerteilung. Aus diesem Grund ist es erforderlich weitere Unterlagen von Ihnen zur Prüfung einzuholen. Zitat Ende
Da steht eindeutig das diese Unterlagen für die Visumerteilung bestimmt sind! 

Um das mal aufzutrieseln:
Die Unterlagen sind - sofern überhaupt erforderlich - für die Zustimmung der ABH erforderlich. Die nun wieder für das Visum ...

Es ist relativ logisch - finde ich zumindest -, daß sich die Forderungen der AV nach Unterlagen bei der Visumantragstellung soweit möglich auf das beschränken, was der Antragsteller im Ausland hat und ohne großen Aufwand beschaffen kann.

Den kompletten Unterlagensatz zur Referenzperson in Deutschland nun auch noch erst ins Ausland schicken zu lassen, damit er dann per diplomatischem Kurier wieder nach Deutschland kommt, wäre eine eher alberne Übung.
Daher dann auch "Nachforderungen" der ohnehin beteiligten ABH.


Bezüglich Deiner Nerven ... nun, da kannst nur Du etwas tun. Am besten wäre, wenn Du Dich entspannst.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von erne am 09.06.2014 um 18:45:35

SYL schrieb am 09.06.2014 um 14:49:41:
allerdings bevor wir geheiratet haben, davon abgeraden einen neuen Visumsantrag zu stellen.


aber jetzt bist du verheiratet, jetzt ist die Sicherung des LU und damit die Höhe des Einkommens irrelevant


Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 10.06.2014 um 15:33:49

erne schrieb am 09.06.2014 um 18:45:35:
aber jetzt bist du verheiratet, jetzt ist die Sicherung des LU und damit die Höhe des Einkommens irrelevant

Das ist ein Irrtum, vorhin habe ich auf der ABH angerufen und erklärt das ich meinen Einkommensnachweis noch nicht habe da der Zahltag erst nach dem Termin ist. Daraufhin wurde mir erklärt das ich den Einkommensnachweis nachreichen kann und das er sowie auch das "konkrete Arbeitsplatzangebot" Bedingung sind für die weitere Bearbeitung.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Aras am 10.06.2014 um 15:35:32
Du beziehst dich explizit auf 27 III. Beziehen deine Kinder Arbeitlosengeld II?

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 10.06.2014 um 15:51:05
Ich bekomme nicht genug Gehalt das es ausreichen würde für meinen Sohn auf zu kommen. Also bekommt er Unterhaltsvorschuss (ich glaube das heisst so). Das war auch der Ablehnungsgrund bei dem ersten Visumsantrag.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Aras am 10.06.2014 um 16:55:50
Mir fallen nur wenige Optionen ein...

1. Deine Frau weist eine Berufsqualifikation nach, die auch entsprechend Geld einbringt und das sollte dann auch in der Berechnung eurer Unterhaltssicherung mit berechnet werden. Anstelle einer Berufsqualifikation könnte auch eine mehrjährige Berufsausübung/-erfahrung ausreichen. Also das Argument, dass deine Frau keine Hausfrau sein wird, sondern  auch ihre 2000 € Brutto mit nach Hause bringt.

2. Du nutzt EU-Freizügigkeit - arbeitest und wohnst in einem anderen EU-Land und holst deine Frau aufgrund der EU-Freizügigkeit zu dir. Irgendwann kehrt ihr nach Deutschland zurück.

3. Sehr unromantisch: Deine Frau wird von dir schwanger und kommt aufgrund des deutschen Kindes nach Deutschland.


Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von erne am 10.06.2014 um 17:59:56

SYL schrieb am 10.06.2014 um 15:33:49:
Das ist ein Irrtum,

ja, bei der ABH
... oder aber bewusste Auslegungssache


Aras schrieb am 10.06.2014 um 15:35:32:
Du beziehst dich explizit auf 27 III


der Punkt wurde hier schon oft diskutiert, ist aber schon länger her.
Fazit war: der §27.3 AufenthG ist derart unglücklich formuliert und konstruiert, dass er eigentlich nie greifen kann. Für die Tonne.
Manche ABHs versteifen sich aber daran

Also: Antrag stellen.
Im Falle der Ablehnung *aufgrund von Einkommenssituation* wirst du wohl den Rechtsweg gehen müssen.


SYL schrieb am 10.06.2014 um 15:51:05:
Das war auch der Ablehnungsgrund bei dem ersten Visumsantrag.

das ist tatsächlich ein Hinderungsgrund, dass du eine gültige VE abgeben kannst, und diese ist Voraussetzung für ein Eheschliessungsvisum
aber nicht für eine FZF zum Ehegatten, wenn man bereits verheiratet ist.


Aras schrieb am 10.06.2014 um 15:35:32:
Beziehen deine Kinder Arbeitlosengeld II? 

Es ist nicht relevant, dass dritte (Kinder) ALG II erhalten. Das ist nach AufenthG kein Hinderungsgrund

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#27

Zitat:
(3) Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Familiennachzugs kann versagt werden, wenn derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet, für den Unterhalt von anderen Familienangehörigen oder anderen  Haushaltsangehörigen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angewiesen ist. Von § 5 Abs. 1 Nr. 2 kann abgesehen werden.

Der Vater bekommt keinerlei Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für den Unterhalt an die Kinder.
Daher ist das auch nicht schädlich.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von deerhunter am 11.06.2014 um 18:19:37

Zitat:
Das A1 wurde schon vor dem ersten Visumsantrag abgelegt

A1 darf nicht älter als 1 Jahr sein  ;)

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 18.06.2014 um 12:23:42
Nun ist es soweit ich war zu meinem Termin. Es geht ausschliesslich um die Sicherung des LU. Dort habe ich auch "§ 28 Familiennachzug zu Deutschen... Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden" angesprochen. Mich darauf zu berufen würde mir nichts bringen und ich könnte nur verlieren. Daraufhin wurde mir erklärt das es nicht muss heisst und darauf bestanden wird das ich die nächsten Monate mein Einkommen nachweise. Meine Frau muss auch Bewerbungen schreiben und die Antworten von den Firmen soll ich auch vorlegen. Wie lange das nun alles dauern wird steht in den Sternen.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von erne am 18.06.2014 um 12:55:49

SYL schrieb am 18.06.2014 um 12:23:42:
Daraufhin wurde mir erklärt das es nicht muss heisst und darauf bestanden wird das ich die nächsten Monate mein Einkommen nachweise.

Es heisst aber "es soll in der Regel ...."
Wenn keine Regelausnahme vorliegt, dann soll die AE gegeben werden.
Diese "Regelausnahme" ist nach den letzten Rechtsprechungen ein zahnloser Tiger geworden.
Antrag stellen, wenn die ABH ablehnt umgehend klagen.
Und der ABH sagen, dass Ihr klagen werdet.
Die ABH wird den Prozess verlieren und bezahlen müssen (wenn alles stimmt, was du geschrieben hast), und aussichtslose Prozesse muss sie vermeiden.


SYL schrieb am 18.06.2014 um 12:23:42:
Mich darauf zu berufen würde mir nichts bringen und ich könnte nur verlieren.

hast du das auch schriftlich?
wenn ja, ist eine Fachaufsichtsbeschwerde angebracht, denn diese ABH braucht da wohl Nachhilfe.
Wenn nein, lass sie reden und stell den Antrag.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von grisu1000 am 18.06.2014 um 19:16:37

SYL schrieb am 18.06.2014 um 12:23:42:
Mich darauf zu berufen würde mir nichts bringen und ich könnte nur verlieren. Daraufhin wurde mir erklärt das es nicht muss heisst und darauf bestanden wird das ich die nächsten Monate mein Einkommen nachweise. Meine Frau muss auch Bewerbungen schreiben und die Antworten von den Firmen soll ich auch vorlegen.


Schreib ein sachliches Gedächtinisprotokoll des Gesprächs, sende es an die ABH und bitte um schriftliche Bestätigung dieser Aussagen und versehe das ganze mit mit dem Vermerk "Bitte um Aufnahme in die Akten".

Sollte ein paar Wochen nichts passieren kannst du schriftlich mitteilen, dass du keine Einkommensnachweise beibringen wirst, solange die Regelausnahme von der ABH nicht festgestellt wurde und du die Gründe für die Regelausnahme gern schriftlich mittgeteilt haben würdest.


Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 18.06.2014 um 23:39:12
Ich möchte nicht so offensiv vorgehen und erstmal darauf eingehen und Klage einreichen wenn Sie trotzdem ablehnen. Das hilft mir vieleicht Zeit sparen. Die letzten zwei Lohnbescheinigungen habe ich auch schon vorgelegt.
Nur meine Frau oder ich sollen jetzt Bewerbungen schreiben "unter vorspielung falscher Tatsachen" und so einen Job für meine Frau "erschwindeln", womit ich echt ein Problem habe. Wenn wir genug Antworten bzw. Jobangebote bekommen haben wäre die ABH zufrieden.


grisu1000 schrieb am 18.06.2014 um 19:16:37:
Schreib ein sachliches Gedächtinisprotokoll des Gesprächs


Ich hatte aus Versehen meinen Voice Rcorder auf dem Handy mitlaufen, muß wohl bevor ich da rein bin auf die Taste gekommen sein. Das wird meinem Gedächtnisprotokoll sicher hilfreich sein.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von grisu1000 am 19.06.2014 um 00:19:29

SYL schrieb am 18.06.2014 um 23:39:12:
Wenn wir genug Antworten bzw. Jobangebote bekommen haben wäre die ABH zufrieden.


Far behind der Aufgaben einer ABH.


SYL schrieb am 18.06.2014 um 23:39:12:
Ich hatte aus Versehen meinen Voice Rcorder auf dem Handy mitlaufen, muß wohl bevor ich da rein bin auf die Taste gekommen sein. Das wird meinem Gedächtnisprotokoll sicher hilfreich sein.


Da muss man natürlich mal auf § 201 StGB
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
hinweisen

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Insomnia am 19.06.2014 um 05:49:52
Umziehen in den Wirkungskreis einer anderen ABH hilft, habe ich damals auch so gemacht als mir erhebliche Steine für FZF in den Weg gelegt wurden.

Bei der anderen ABH ging das problemlos

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von erne am 19.06.2014 um 10:08:52

Steve Dash schrieb am 19.06.2014 um 05:49:52:
Umziehen in den Wirkungskreis einer anderen ABH hilft,

und wenn die nicht besser ist, weiter umziehen?

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Petersburger am 19.06.2014 um 10:48:00
Klar, so lange, bis man dann eine "passende" ABH gefunden hat  :#s22:

Viel einfacher ist es, seine Anträge schriftlich zu stellen, sich dabei auf keine Diskussionen einzulassen und abzuwarten.

Sobald eine Ablehnung gerichtsfest begründet werden muß sinkt die Wahrscheinlichkeit haltloser Behauptungen oder haltloser Forderungen drastisch.

Also einfach machen.
Ein Umzug kostet auch Geld.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von SYL am 30.06.2014 um 12:22:24
Es tut sich einfach nichts.
Ich war dort und habe alle geforderten Dokumente abgegeben. Mir wurde erklärt das mein Gehalt zu niedrig sei und das ich noch in der Probezeit bin. Diese muß noch abgewartet werden, es sind etwa noch 3 Monate. Um mein Einkommen auf zu bessern will ich mir nun einen besser bezahlten Job suchen aber dann fängt die Probezeit von vorn an welche dann auch noch abgewartet werden muß. Auch Bewerbungen für meine Frau haben wir geschrieben auf welche auch geantwortet wurde mit Terminen für ein Vorstellungsgespräch. Das ist nicht das was die ABH wollte, sie wollen einen festen Vertrag (hat jemand einen Job für meine Frau?). Zu alledem wurde jetzt auch verlangt das meine Frau alle Zeugnisse von Ihrem Schulabschluß und Ihrer Berufsausbildung übrsetzen läßt und vorlegt. Im Betref von der Botschaft steht aber der alte Visumsantrag "Familienzusammenführung zur Heirat in Deutschland" (?), das aktuelle Visum wurde aber beantragt zur Familienzusammenführung zum Ehegatten. Ich glaube da läuft etwas völlig aus dem Ruder und die Kommunikation mit der ABH ist nahezu unmöglich. Es sieht so aus als würde nur der erste Antrag bearbeitet und der neue garnicht beachtet.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von reinhard am 30.06.2014 um 12:26:22
Wichtig ist, immer schriftlich zu antworten und selbst sehr, sehr systematisch vorzugehen.

Wenn etwas falsch läuft, kann man auch Schreiben an Vorgesetzte richten. Die schriftliche Kommunikation sollte nie durch Gespräche oder Anrufe unterbrochen werden.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von erne am 30.06.2014 um 19:48:36
zum "Verarschen und Bescheissen" gehören immer zwei
einer, der das tut - und einer, der das mit sich machen lässt

hast du alle schriftlich, dann beschwere dich so weit hinauf, wie nötig.
wenn nicht, lass sie reden .... und fange an nur noch schriftlich zu kommunizieren und festzuhaten

ihr werdet Geduld brauchen

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von fragenüberfragen am 23.11.2016 um 14:42:33
Habe diesen Beitrag mit großem Interesse verfolgt... Mag der Ersteller villeicht verraten wie das ganze nun ausgegangen ist? Liebe Grüße

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von okatomy am 23.11.2016 um 16:07:39
Der Ersteller ist SYL - zuletzt online vor 797 Tagen.. Ich glaube da kannst du lange warten.

Titel: Re: Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung
Beitrag von Daddy am 23.11.2016 um 19:42:00
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