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Erneuter Antrag für Visum zur FZF nach erster Ablehnung (Gelesen: 15.299 mal)
erne
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Antwort #30 - 19.06.2014 um 10:08:52
 
Steve Dash schrieb am 19.06.2014 um 05:49:52:
Umziehen in den Wirkungskreis einer anderen ABH hilft,

und wenn die nicht besser ist, weiter umziehen?
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Antwort #31 - 19.06.2014 um 10:48:00
 
Klar, so lange, bis man dann eine "passende" ABH gefunden hat  22

Viel einfacher ist es, seine Anträge schriftlich zu stellen, sich dabei auf keine Diskussionen einzulassen und abzuwarten.

Sobald eine Ablehnung gerichtsfest begründet werden muß sinkt die Wahrscheinlichkeit haltloser Behauptungen oder haltloser Forderungen drastisch.

Also einfach machen.
Ein Umzug kostet auch Geld.
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SYL
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Antwort #32 - 30.06.2014 um 12:22:24
 
Es tut sich einfach nichts.
Ich war dort und habe alle geforderten Dokumente abgegeben. Mir wurde erklärt das mein Gehalt zu niedrig sei und das ich noch in der Probezeit bin. Diese muß noch abgewartet werden, es sind etwa noch 3 Monate. Um mein Einkommen auf zu bessern will ich mir nun einen besser bezahlten Job suchen aber dann fängt die Probezeit von vorn an welche dann auch noch abgewartet werden muß. Auch Bewerbungen für meine Frau haben wir geschrieben auf welche auch geantwortet wurde mit Terminen für ein Vorstellungsgespräch. Das ist nicht das was die ABH wollte, sie wollen einen festen Vertrag (hat jemand einen Job für meine Frau?). Zu alledem wurde jetzt auch verlangt das meine Frau alle Zeugnisse von Ihrem Schulabschluß und Ihrer Berufsausbildung übrsetzen läßt und vorlegt. Im Betref von der Botschaft steht aber der alte Visumsantrag "Familienzusammenführung zur Heirat in Deutschland" (?), das aktuelle Visum wurde aber beantragt zur Familienzusammenführung zum Ehegatten. Ich glaube da läuft etwas völlig aus dem Ruder und die Kommunikation mit der ABH ist nahezu unmöglich. Es sieht so aus als würde nur der erste Antrag bearbeitet und der neue garnicht beachtet.
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reinhard
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Antwort #33 - 30.06.2014 um 12:26:22
 
Wichtig ist, immer schriftlich zu antworten und selbst sehr, sehr systematisch vorzugehen.

Wenn etwas falsch läuft, kann man auch Schreiben an Vorgesetzte richten. Die schriftliche Kommunikation sollte nie durch Gespräche oder Anrufe unterbrochen werden.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 30.06.2014 um 19:48:36
 
zum "Verarschen und Bescheissen" gehören immer zwei
einer, der das tut - und einer, der das mit sich machen lässt

hast du alle schriftlich, dann beschwere dich so weit hinauf, wie nötig.
wenn nicht, lass sie reden .... und fange an nur noch schriftlich zu kommunizieren und festzuhaten

ihr werdet Geduld brauchen
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Antwort #35 - 23.11.2016 um 14:42:33
 
Habe diesen Beitrag mit großem Interesse verfolgt... Mag der Ersteller villeicht verraten wie das ganze nun ausgegangen ist? Liebe Grüße
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okatomy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 23.11.2016 um 16:07:39
 
Der Ersteller ist SYL - zuletzt online vor 797 Tagen.. Ich glaube da kannst du lange warten.
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Daddy
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Antwort #37 - 23.11.2016 um 19:42:00
 
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