Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 13:52:17:Im Pass steht gültig bis 16.8.
Diese Bescheinigung bedeutet: Er ist ausreisepflichtig und kann täglich abgeschoben werden. Er kann auch nach dem 16.8. abgeschoben werden. Nur ohne neue Bescheinigung, dass er täglich abgeschoben werden kann (= Duldung) könnte er bei jeder Kontrolle festgenommen werden, weil er ohne Duldung als "untergetaucht" gilt.
Zitat:Du meinst also jetzt schon zum anwalt und den Antrag vorbereiten lassen?
Das kommt darauf an. Ob solch ein Antrag nötig ist oder nicht, kann man aus der Ferne nicht sagen.
Zitat:Ich hatte/habe ja die Hoffnung das sie die Duldung ohne Probleme verlängern
..
Die Bescheinigung, dass er täglich abgeschoben werden kann, bekommt er ohne Probleme. Sie könnte nur verweigert werden, wenn gerade für den Tag der Vorsprache die Abschiebung bereits vorbereitet ist.
Aber die Bescheinigung "Duldung" (= kann täglich abgeschoben werden) ist ja gerade keine Sicherheit, dass er nicht abgeschoben wird, sondern eben nur die Bescheinigung, dass er sich ohne Erlaubnis in Deutschland aufhält.
Zitat:Und den Antrag auf Verlängerung schriftlich stellen?
Ja, wobei der Ausdruck "Verlängerung" etwas täuscht. Es gibt eben Duldungen, bei denen nichts passiert und man das auch weiß, und solche, wo man nichts weiß und es jederzeit klingeln kann. Hatte hier gerade eine Familie, die Freitag eine Duldung bekam für zwei Monate und Sonntag abend war die Polizei da, Montag ging der Flug. Die
ABH wusste es Freitag und hat vorsichtshalber nichts gesagt.
Alles Wesentliche passiert also unabhängig von der "Duldungs-Verlängerung", nämlich Eure Klärungen, ob die
ABH zur Zeit die Füße stillhält (scheint bei Euch ja so zu sein).
Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 14:28:47:Hätten wir eine Möglichkeit auf zb fiktion
Nein. Das ist ja eine Bescheinigung, dass der Aufenthalt erlaubt ist und die Verlängerung rechtzeitig beantragt.
Da der Aufenthalt nicht erlaubt ist, ist er auch nicht fiktiv erlaubt.