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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.424 mal)
tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #90 - 29.07.2014 um 19:04:12
 
Das ihr euch moegl. strafbar gemacht habt wurde hier aber schon geschrieben.
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Bellabianca1978
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Antwort #91 - 05.08.2014 um 12:53:23
 
Moin moin
Am Freitag wollen wir zur abh gehen wegen der Verlängerung der Duldung.
Ein befreundeter Anwalt sagte sollten sie ihn ausweisen wollen sollen wir den Antrag nochmal schriftlich dort vorlegen und erklären das wir nun einstweiligen Rechtsschutz beantragen. Er würde und dann helfen dabei

Was ist das genau


@tigger. Niemand hat sich strafbar gemacht.das haben wir geklärt.  Begründung: man sollte einem Gericht glauben das die Scheidung ordnungsgemäß ist. Demnach haben wir nichts getan
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reinhard
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Antwort #92 - 05.08.2014 um 12:58:53
 
Er ist ja verpflichtet zur Ausreise. Die "Duldung" ist eine Bestätigung, dass er kein Aufenthaltsrecht hat, sondern zur Ausreise verpflichtet ist.

"Einstweiliger Rechtsschutz" bedeutet: Der Anwalt stellt beim Verwaltungsgericht einen "Eilantrag", eine geplante Abschiebung "einstweilig" (vorübergehend) verbieten zu lassen, weil... Das eben müsste der Anwalt dann begründen, z.B. damit, dass die Prüfung des Antrags auf AE wegen der Heirat noch andauern, aber in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis kommen und Abschiebung / Sperre insofern unverhältnismäßig wären. Über einen solchen Antrag entscheidet oft ein Einzelrichter im Büro, weil es eben nur um ein paar Wochen Stillstand geht.
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Bellabianca1978
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Antwort #93 - 05.08.2014 um 13:02:02
 
Verhältnismäßig. ...genau das hatte er auch so gesagt.super erklärt.ich Danke dir Reinhard.
Also ist es auch klug vorher hinzugehen um noch ein paar Tage Zeit zu haben oder?
Und auf jeden Fall schriftlich richtig?
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reinhard
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Antwort #94 - 05.08.2014 um 13:46:28
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 13:02:02:
Verhältnismäßig. ...genau das hatte er auch so gesagt.super erklärt.ich Danke dir Reinhard.
Also ist es auch klug vorher hinzugehen um noch ein paar Tage Zeit zu haben oder?
Und auf jeden Fall schriftlich richtig?


Nein. Eine Duldung hat ja keine "Gültigkeit". Da er eine Duldung hat, kann heute um 16 Uhr die Polizei kommen und ihn abschieben.

Es ist sinnvoll, den Eilantrag vorzubereiten. Das ist aber immer sinnvoll, unabhängig von dem Tag, an dem er zur Ausländerbehörde geht.
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Antwort #95 - 05.08.2014 um 13:52:17
 
Im Pass steht gültig bis 16.8. Du meinst also jetzt schon zum anwalt und den Antrag vorbereiten lassen?
Ich hatte/habe ja die Hoffnung das sie die Duldung ohne Probleme verlängern unentschlossen..
Und den Antrag auf Verlängerung schriftlich stellen?
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Antwort #96 - 05.08.2014 um 14:23:42
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 13:52:17:
Ich hatte/habe ja die Hoffnung das sie die Duldung ohne Probleme verlängern ..Und den Antrag auf Verlängerung schriftlich stellen? 

Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern.

Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt
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Antwort #97 - 05.08.2014 um 14:28:47
 
Hätten wir eine Möglichkeit auf zb fiktion
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reinhard
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Antwort #98 - 05.08.2014 um 14:41:51
 
Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 13:52:17:
Im Pass steht gültig bis 16.8.


Diese Bescheinigung bedeutet: Er ist ausreisepflichtig und kann täglich abgeschoben werden. Er kann auch nach dem 16.8. abgeschoben werden. Nur ohne neue Bescheinigung, dass er täglich abgeschoben werden kann (= Duldung) könnte er bei jeder Kontrolle festgenommen werden, weil er ohne Duldung als "untergetaucht" gilt.

Zitat:
Du meinst also jetzt schon zum anwalt und den Antrag vorbereiten lassen?


Das kommt darauf an. Ob solch ein Antrag nötig ist oder nicht, kann man aus der Ferne nicht sagen.


Zitat:
Ich hatte/habe ja die Hoffnung das sie die Duldung ohne Probleme verlängern unentschlossen..


Die Bescheinigung, dass er täglich abgeschoben werden kann, bekommt er ohne Probleme. Sie könnte nur verweigert werden, wenn gerade für den Tag der Vorsprache die Abschiebung bereits vorbereitet ist.

Aber die Bescheinigung "Duldung" (= kann täglich abgeschoben werden) ist ja gerade keine Sicherheit, dass er nicht abgeschoben wird, sondern eben nur die Bescheinigung, dass er sich ohne Erlaubnis in Deutschland aufhält.


Zitat:
Und den Antrag auf Verlängerung schriftlich stellen?


Ja, wobei der Ausdruck "Verlängerung" etwas täuscht. Es gibt eben Duldungen, bei denen nichts passiert und man das auch weiß, und solche, wo man nichts weiß und es jederzeit klingeln kann. Hatte hier gerade eine Familie, die Freitag eine Duldung bekam für zwei Monate und Sonntag abend war die Polizei da, Montag ging der Flug. Die ABH wusste es Freitag und hat vorsichtshalber nichts gesagt.

Alles Wesentliche passiert also unabhängig von der "Duldungs-Verlängerung", nämlich Eure Klärungen, ob die ABH zur Zeit die Füße stillhält (scheint bei Euch ja so zu sein).

Bellabianca1978 schrieb am 05.08.2014 um 14:28:47:
Hätten wir eine Möglichkeit auf zb fiktion


Nein. Das ist ja eine Bescheinigung, dass der Aufenthalt erlaubt ist und die Verlängerung rechtzeitig beantragt.

Da der Aufenthalt nicht erlaubt ist, ist er auch nicht fiktiv erlaubt.
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Antwort #99 - 05.08.2014 um 15:17:10
 
Welche Aufenthaltsrechte in Deutschland lassen sich eigentlich jetzt noch aus der polnischen Aufenthaltskarte des Ehemanns ableiten?
Rein nach Zeitablauf müsste er jetzt in seiner zweiten 180 Tage Periode drin sein.
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Antwort #100 - 05.08.2014 um 15:19:41
 
Mgb das verstehe ich nicht.seufz
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Antwort #101 - 05.08.2014 um 15:40:10
 
Warum lebt ihr nicht für eine kurze Zeit in Polen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #102 - 05.08.2014 um 16:03:32
 
Weil ich kinder habe und das nicht so ohne Probleme gehen würde wegen der arge

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Antwort #103 - 05.08.2014 um 16:41:44
 
Wie weit ist die polnische Grenze eigentlich von euch entfernt?
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Antwort #104 - 05.08.2014 um 16:48:32
 
Wir kommen aus Hannover...
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