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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.399 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #60 - 21.07.2014 um 22:08:20
 
Du sollst eben KEIN Folgepost machen sondern die
Möglichkeit nutzen dein Posting zu ändern anstat nach
2 Minuten neu zu schreiben. Das geht 15 Minuten lang
(könnstest auch auf das grüne Wort posten da wird das
erklärbärt  Cool

=======

Bellabianca1978 schrieb am 21.07.2014 um 22:04:51:
Hab ich es jetzt so richtig gemacht?


JAha

Daddys' Änderung:
Auch mal ein Admin- Folgepost angefügt  Laut lachend
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« Zuletzt geändert: 21.07.2014 um 22:35:28 von Daddy »  
 
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Antwort #61 - 21.07.2014 um 22:11:33
 
Ja du hast es jetzt richtig gemacht

Also er hat eine Grenzübertrittsbescheinigung und ein weiteres Schreiben, was seinen Aufenthalt verlängert, bekommen?

Was steht genau auf diesem zusätzlichen Schreiben?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #62 - 21.07.2014 um 23:48:23
 
Aras schrieb am 21.07.2014 um 22:11:33:
Also er hat eine Grenzübertrittsbescheinigung und ein weiteres Schreiben, was seinen Aufenthalt verlängert, bekommen?


Hier werden die Tatsachen mal wieder häppchenweise serviert. Nun ist da plötzlich eine GÜB da, womöglich eine Forderung zur Ausreise. Solange nicht klargestellt wird welche Anträge es wo gibt und welche Bescheide vorhanden sind bin ich hier raus.
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Antwort #63 - 22.07.2014 um 10:16:53
 
Aras hast du jetzt genug Informationen?

...

Gruß wir haben nach der Hochzeit Antrag auf AE gestellt Bis jetzt kein Ergebnis.da wir ja in 3 Wochen hin müssen werden wir da wohl Ergebnis bekomen
Die Grenzübertritt Bescheinigung War hinfällig weil er ja nach der Hochzeit die Duldung bekam


fons' Änderung:
Folgepost eingefügt .. wieder mal  Ärgerlich

Ähm, der lernprozess hat wohl über Nacht an Wirkung verloren?!  Ärgerlich  Traurig  unentschlossen
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« Zuletzt geändert: 22.07.2014 um 10:34:55 von N/V »  

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Antwort #64 - 22.07.2014 um 11:15:52
 
@aras. Wir hatten die grenzübertrittsbescheinigung mitbekommen und ein schreiben wo drin steht das seine 3 Monate auf 4 wochen verlängert werden.
Kurz vor Ablauf dann mit Heiratsurkunde Antrag auf AE gestellt
@ Fons . Ich gelobe Besserung
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Antwort #65 - 22.07.2014 um 12:35:21
 
Grisu hat schon Recht, wenn er schreibt, dass wir hier den Informationen hinterherrennen.

Kannst du bitte alle wichtigen Termine, Schreiben und Daten bitte schreiben? Dann kann man dir auch zielgerichtet helfen.

Z.B.:
Kannst du bitte den genauen Wortlaut der Verlängerung bitte hier abtippen oder einscannen und anonymisiert hier einstellen?

Wenn das eine Verlängerung des legalen Aufenthalts in Deutschland ist, dann habt ihr gute Karten. Wenn da aber nur geschrieben ist, dass der Aufenthalt geduldet wird und hierzu die GÜB mitgegeben wurde, dann sind die Karten schlecht.

Also ein groooßer Unterschied.

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Antwort #66 - 22.07.2014 um 16:31:17
 
Ich werde es rauschen und euch schnell Posten.
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Antwort #67 - 23.07.2014 um 10:10:57
 
Guten morgen aras

Also. Anmeldung 17.1. In Deutschland.
16.4.bei ABH Vorgesprochen und wir bekamen folgendes Schriftstück

"Die als Anlage beigefügte grenzübertrittsbescheinigung dient als Nachweis dass sie Deutschland bzw. Das vertragsgebiet der schengen Staaten innerhalb der ihnen gesetzten Ausreisefrist bis zum 14.5.2014 verlassen haben.


Danach wird nur noch erklärt wie die grenzübertrittsbescheinigung abzugeben ist.

Heirat 12.5.2014
Danach Vorgesprochen und Antrag auf ae abgegeben.
Duldung bist Mitte August


Ist das so jetzt ok für euch? Oder hab ich was vergessen?
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Antwort #68 - 23.07.2014 um 15:26:09
 
Bellabianca1978 schrieb am 23.07.2014 um 10:10:57:
16.4.bei ABH Vorgesprochen und ...

ok. Ihr wart bei der ABH.
*Was* habt Ihr dort gesagt?
*Was* habt Ihr beantragt? *Wie* beantragt (schriftlich, mündlich)?

Wenn er am 16.4 eine AE beantragt hat, dann hätte es keine Grenzübertrittsbescheinigung geben dürfen.
Da diese gegeben wurde, hat er offenbar auch keine AE beantragt (zumindest nicht für die ABH erkennbar).



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Antwort #69 - 23.07.2014 um 18:05:49
 
Am 16.4 gab es KEIN Antrag auf ae.der kam nach der Hochzeit am 12.5
Dort hat man ihm aufgrund reiseunfähigkeitsbescheinigung die Duldung bekommen
Hatte ich im thread denke auch geschrieben. Termin Amtsarzt 12.8
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Antwort #70 - 23.07.2014 um 23:06:46
 
Bellabianca1978 schrieb am 23.07.2014 um 18:05:49:
Am 16.4 gab es KEIN Antrag auf ae


Dumm ... mit einem Antrag auf AE hätte er eine FB bekommen, so dass der Aufenthalt weiterhin legal und erlaubt war, ohne dass er eigentlich hätte ausreisen müssen.
Ohne Antrag ist sein Aufenthaltsrecht nach 3 Monaten in D "erloschen". Daher hat er die Duldung bekommen. Duldung heisst: er muss eigentlich ausreisen (darf nicht bleiben), aber D duldet es, dass er nicht ausreist. Grundsätzlich besteht aber erstmal eine Ausreisepflicht.

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Antwort #71 - 24.07.2014 um 00:49:26
 
Hat er überhaupt noch ein Aufenthaltsrecht in Polen?
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Antwort #72 - 24.07.2014 um 12:23:53
 
Ja er hat eine unbefristete bis 2020 glaub ich
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Antwort #73 - 24.07.2014 um 12:29:23
 
Wie kann man dann eine GÜB ausstellen die man außerhalb der Schengenstaaten abgeben soll, wenn man doch Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat hat? Da bin ich überfragt.

Außerdem würde ich aufpassen, dass dieser Aufenthaltstitel nicht durch zu lange Abwesenheit aus Polen erlischt.
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Antwort #74 - 24.07.2014 um 13:19:23
 
Aras schrieb am 24.07.2014 um 12:29:23:
Wie kann man dann eine GÜB ausstellen die man außerhalb der Schengenstaaten abgeben soll, wenn man doch Aufenthaltsrecht in einem Schengen-Staat hat? Da bin ich überfragt. ...


Hallo,

in diesem Fall muss die GÜB nicht bei der Grenzpolizei oder bei der AV, sondern zwingend bei der deutschen AV im Schengen-Zielland abgegeben werden.

Ist natürlich im Zweifelsfall wenig effektiv, da unmittelbar danach wieder mit geringem Entdeckungsrisiko intraschengen zurückgereist werden könnte. Wird aber gelegentlich so gehandhabt.

Gruß
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