Bellabianca1978 schrieb am 04.06.2014 um 12:25:53:Weiss jemand ob die gleiche Abteilung die das
EFZ ausstellt auch die anerkennung der Scheidung macht?
Das kommt drauf an ... mal vereinfacht ausgedrückt.
Das
EFZ wird vom örtlichen Standesamt ausgestellt. Bei der Scheidung hängt es davon ab, welche Staatsangehörigkeit die beiden Ehegatten im Zeitpunkt der Scheidung hatten und wo die Ehe geschieden wurde.
Wenn beide Ehegatten die gleiche Staatsangehörigkeit haben und die Scheidung in dem Land ausgesprochen wurde, dessen Staatsangehörigkeit diese beiden haben, dann handelt es sich um eine sogenannte Heimatstaatentscheidung.
Beispiel: Zwei Türken lassen sich in der Türkei scheiden.
Bei uns in Baden-Württemberg wäre dafür die Standesamtsaufsicht zuständig.
Fand die Scheidung in einem EU-Land statt, dann kann der Standesbeamte diese selbst prüfen.
Beispiel: Eine Brasilianerin lässt sich in Spanien von einem Spanier scheiden.
Fallen die Staatsangehörigkeiten der beiden auseinander oder wurde die Scheidung in ei-nem Land ausgesprochen, dem die beiden nicht angehören, ist glaub ich die jeweilige Landesjustizverwaltung zuständig. In Baden-Württemberg macht das das jeweilige Ober-landesgericht.
Beispiel: Ein Tunesier lässt sich von einer Tunesierin in Polen scheiden.
Ein Tunesier lässt sich von einer Polin in Tunesien scheiden.
Falls aber aufgrund der Unterlagen beispielsweise Probleme erkennbar sind – wie in eurem Fall – könnte die Standesamtsaufsicht auch die Sache aus Rechtssicherheit dem OLG vorlegen.
Wie das bei euch genau abläuft, kann dir dein Standesamt sagen.