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Scheidung wird nicht anerkannt (Gelesen: 53.441 mal)
Bellabianca1978
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Antwort #135 - 21.08.2014 um 13:26:34
 
Hmm ok da hast du recht.aber die Frau von Gericht meinte das es der Anerkennung nicht mehr bedarf.und die muss es ja wissen oder?
Meine Angst ist nur das der Standesbeamte wieder iirgendeine n Grund findet.
Aber nachdem wir mit dem Anwalt auch nun privat ganz gut können riet er uns für den Fall das die Gemeinde wieder stress macht diese nun zu verklagen weil es reicht
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Bellabianca1978
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Antwort #136 - 28.08.2014 um 12:04:25
 
Heute rief mich der Standesbeamte an und sagte das er die Kopie der scheidung hat.um alles nun endlich offiziell zu machen bräuchte er das original.
Nun zum Problem
Mein mann rief in polen beim Gericht an.die Frau dort meinte er müsse dorthin kommen sonst geben Sie es nicht raus.
Und nun?
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Antwort #137 - 28.08.2014 um 12:09:04
 
Woher hat er die Kopie der Scheidung erhalten?

Ich frage mich immernoch wieso das beim Standesamt abhängt???????????????????????????????????
Was für einen Vorgang bearbeitet derzeit das Standesamt? Nachbeurkundung der Eheschließung?

Was hat das OLG gesagt? Ist es nun eine aufhebbare Ehe oder nicht?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #138 - 28.08.2014 um 12:38:39
 
Bellabianca1978 schrieb am 28.08.2014 um 12:04:25:
Mein mann rief in polen beim Gericht an.die Frau dort meinte er müsse dorthin kommen sonst geben Sie es nicht raus.
Und nun? 



Wo ist das Problem? er fährt nach Polen und holt das Urteil persönlich ab.,
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Antwort #139 - 28.08.2014 um 12:42:36
 
Er hat eine Duldung.
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Antwort #140 - 28.08.2014 um 12:59:24
 
Das standesamt hat die Anerkennung der tunesischen scheidung beim olg beantragt.das ist durch die scheidung nicht mwhr nötig.
Nun geht es um die Nachbeurkundung der ehe damit wir hier offiziell verheiratet sind und er endlich eine ae bekommt.

Und NEIN sie ehe ist nun nicht mehr aufhebbar

@sigi. Die Duldung ist nur auf Niedersachsen beschränkt. Und 1500 km fahren???
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Antwort #141 - 28.08.2014 um 13:23:55
 
Und die Kopie kommt vom olg celle.die haben ein Fax von der Anwältin seiner ex bekommen
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Antwort #142 - 28.08.2014 um 13:48:21
 
Bellabianca1978 schrieb am 28.08.2014 um 12:59:24:
Das standesamt hat die Anerkennung der tunesischen scheidung beim olg beantragt.das ist durch die scheidung nicht mwhr nötig.
Nun geht es um die Nachbeurkundung der ehe damit wir hier offiziell verheiratet sind und er endlich eine ae bekommt.

Und NEIN sie ehe ist nun nicht mehr aufhebbar

@sigi. Die Duldung ist nur auf Niedersachsen beschränkt. Und 1500 km fahren???


Ihr braucht keine Nachbeurkundung. Ihr braucht nur die Eintragung ins Melderegister, dass ihr verheiratet seid.
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Antwort #143 - 28.08.2014 um 15:54:03
 
Das tut der Standesbeamte aber nicht.vorher muss klar sein das er offiziell geschieden ist.
Er hat beim Rathaus angerufen und bescheid gesagt das es bei uns alles noch nicht so klar ist
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Antwort #144 - 28.08.2014 um 16:21:37
 
Offen gesagt weiß ich nicht was du erreichen möchtest.

Entweder du willst nur deinen Familienstand im Melderegister ändern, sodass dein Mann eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, dann würde ich jetzt einfach zu machen und die Behördenleitung vom Einwohnermeldeamt einschalten und sagen, dass es auf die Aussage vom Standesbeamten keinen Wert legen soll (oder ein Eheaufhebungsverfahren starten soll).

Oder du willst die nicht nötige Nachbeurkundung der Ehe. Dann sollte dein Mann alles machen, was der Standesbeamte von euch verlangt.

Denn de jure seid ihr verheiratet. Wenn es jetzt Bedenken vom Standesbeamten gibt, ob die Ehe rechtsgültig geschlossen ist, dann soll er bitte ein Eheaufhebungsverfahren starten. Das hat dir auch die Dame vom Oberlandesgericht gesagt.

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Antwort #145 - 28.08.2014 um 16:34:36
 
Für die Änderung deines Familienstandes gehst du ins Bürgerbüro und nimmst deinen Personalausweis sowie deine Heiratsurkunde mit. Entweder eine internationale Heiratsurkunde oder eine Übersetzung deiner Heiratsurkunde ins Deutsche von einem anerkannten Übersetzer. Dauert kaum eine Minute.
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Antwort #146 - 28.08.2014 um 17:01:21
 
Das haben wir schon versucht.nur berufen sie sich darauf das der Standesbeamte dort anrief und sagte NICHT eintragen.das haben sie dann auch nicht gemacht mit der Begründung das es eine evtl aufhebbar ehe ist.
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Antwort #147 - 28.08.2014 um 17:07:11
 
Das ist aber keine Begründung. Die Meldebehörde muss nur die Fakten eintragen.

Fakt ist, dass ihr eine Eheurkunde in den Händen haltet.

Es gibt aber kein Verfahren zur Eheaufhebung noch ein Gerichtsurteil, dass die Ehe aufgehoben hat. Dass die Ehe vielleicht aufhebbar ist, ist kein Fakt.

Also muss die Meldebehörde euren derzeitigen Familienstand eintragen.
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Antwort #148 - 29.08.2014 um 15:17:20
 
Aras sie tun es aber nicht.was soll ich denn tun

Heute beim standesamt gewesen.er meinte wenn das polnische gericht ihm eine email mit dem Urteil zuschickt glaubt er uns und alles.ist gut.
So kann er nichts machen weil das Urteil ja zum olg gefaxt worden ist und das nur von einer "anwältin".
Das  reicht ihm nicht und da könnte ja jeder kommen.
Langsam verzweifel ich
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Antwort #149 - 29.08.2014 um 15:29:50
 
Und E-Mail soll die Schriftform wahren?

Rechtanswälte sind - im Gegensatz zu Standesbeamte - Organe der Rechtspflege. Standesbeamte sind unabhängige Organe des Personenstandswesens.

Und nochmals:
Der Standesbeamte ist nur deswegen im Boot, weil du auf die Nachbeurkundung bestehst. Verzichte doch auf die unnötige Nachbeurkundung. Dann ist er de jure "entmachtet".

Verzichte auf die Nachbeurkundung. Du hast eine Eheurkunde aus Dänemark. Das reicht.

Damit gehst du zum Einwohnermeldeamt und beantragst die Änderung des Familienstandes auf verheiratet.
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