Petersburger schrieb am 22.02.2014 um 03:48:00:Er hat eben keinen gültigen
AT mehr, den er vorzeigen könnte. Das Dokument also. Ohne
AT ist ein Grenzübertritt ebenso unmöglich wie ohne Paß.
Nach deiner Logik dürfte jemand der seinen Führerschein ( das Kärtchen oder roten oder grauen Lappen ) verloren hat, kein Auto mehr fahren . Das stimmt aber nicht und wenn man das
AT Kärtchen verliert , dann ist doch die
AE nicht weg . Das Kärtchen dient ja nur dem Nachweis, damit Staatliche Autoritäten das einfacher kontrolieren können .
Also ich habe mehrfach erlebt das die Bundespolizei an der Grenze die zuständige
ABH anrufen, und sich das bestätigen lassen ob
AE vorhanden oder nicht . ( Anders macht es die normale Polizei ja auch nicht, wenn ein Ausländer bei der Kontrolle seine Papiere nicht dabei hat ) An Wochenenden oder Abend/Nacht muss man dann aber auch damit rechnen erst mal weggeschlossen zu werden, bis die Geschichte geklärt ist .
Wenn also die Fluggesellschaft mitspielt, dann dürfte die Einreise zu den üblichen Öffnungszeiten von ABH´s kein großes Problem sein .
Michael
PS: Ich persönlich scanne alle wichtigen Dokumente ein, und habe sie ( neben Musik und Filmen ) immer auf einer seperaten Festplatte dabei, wenn wir unterwegs sind . Das war schon ein paar mal recht nützlich .