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Aufenthaltstitel im Urlaub verloren - Wiedereinreise (Gelesen: 8.716 mal)
lea12
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel im Urlaub verloren - Wiedereinreise
21.02.2014 um 14:28:16
 
Liebes Forum,

mein Freund hat einen Aufenthaltstitel nach§ § 16 Abs. 1. Er ist gerade auf Heimaturlaub in Ecuador und ihm wurde gestern sein Geldbeutel gestohlen in dem sein elektronischer Aufenthaltstitel war!!! Was muss er jetzt tun? Wie kann er wieder nach Deutschland einreisen (über Madrid) ? Reicht eine Kopie des Aufenthaltstitels?

Vielen Dank für die Hilfe!
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.02.2014 um 14:41:01
 
Kopie reicht nicht, er muss den Verlust anzeigen und bei der dt. Botschaft in Quito ein neues Visum zur Einreise beantragen.
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lea12
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.02.2014 um 14:59:11
 
Er muss ein neues Visum beantragen? Mit welchem Zweck? Er hat doch einen gültigen Aufenthaltstitel!
So ein Visumantrag kann ja ewig dauern und er fliegt in 2 Wochen wieder zurück!
Gibt es keine andere Möglichkeit? So etwas passiert doch sicher öfter....
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Aras
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Antwort #3 - 21.02.2014 um 15:01:14
 
Die Botschaft darf nur Visa ausstellen und keine Aufenthaltstitel. Mit dem Visum kann er nach Deutschland und bei der Ausländerbehörde einen neuen Aufenthaltstitel beantragen.

Also sollte er keine Zeit verstreichen lassen und sofort zur deutschen Vertretung gehen und ein Visum beantragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Petersburger
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Antwort #4 - 22.02.2014 um 03:48:00
 
Er hat eben keinen gültigen AT mehr, den er vorzeigen könnte. Das Dokument also.

Ohne AT ist ein Grenzübertritt ebenso unmöglich wie ohne Paß.

Reisezweck: Wiedereinreise nach Deutschland.

Optimal wäre, wenn die ABH eine Vorabzustimmung an die AV sendet.
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Mikael321
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Antwort #5 - 22.02.2014 um 09:54:40
 
Petersburger schrieb am 22.02.2014 um 03:48:00:
Er hat eben keinen gültigen AT mehr, den er vorzeigen könnte. Das Dokument also. Ohne AT ist ein Grenzübertritt ebenso unmöglich wie ohne Paß.
Nach deiner Logik dürfte jemand der seinen Führerschein ( das Kärtchen oder roten oder grauen Lappen ) verloren hat, kein Auto mehr fahren . Das stimmt aber nicht und wenn man das AT Kärtchen verliert , dann ist doch die AE nicht weg . Das Kärtchen dient ja nur dem Nachweis, damit Staatliche Autoritäten das einfacher kontrolieren können .

Also ich habe mehrfach erlebt das die Bundespolizei an der Grenze die zuständige ABH anrufen, und sich das bestätigen lassen ob AE vorhanden oder nicht . ( Anders macht es die normale Polizei ja auch nicht, wenn ein Ausländer bei der Kontrolle seine Papiere nicht dabei hat ) An Wochenenden oder Abend/Nacht muss man dann aber auch damit rechnen erst mal weggeschlossen zu werden, bis die Geschichte geklärt ist .

Wenn also die Fluggesellschaft mitspielt, dann dürfte die Einreise zu den üblichen Öffnungszeiten von ABH´s kein großes Problem sein .


Michael

PS: Ich persönlich scanne alle wichtigen Dokumente ein, und habe sie ( neben Musik und Filmen ) immer auf einer seperaten Festplatte dabei, wenn wir unterwegs sind . Das war schon ein paar mal recht nützlich .
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Saxonicus
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Antwort #6 - 22.02.2014 um 10:48:42
 
Mikael321 schrieb am 22.02.2014 um 09:54:40:
Wenn also die Fluggesellschaft mitspielt, dann dürfte die Einreise zu den üblichen Öffnungszeiten von ABH´s kein großes Problem sein .

Die Fluggesellschaft wird den Betreffenden ohne entsprechende Einreiseberechtigung für das Zielland, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, nicht in den Flieger einsteigen lassen. Dem Risiko einer Zurückweisung des Reisenden, dem Rücktransport und einer empfindlichen Strafe (m.W. 3000 €uro) wird sich keine Fluggesellschaft aussetzen. Im Wiederholungsfalle droht der Fluggesellschaft sogar der Entzug der Landerechte.
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Petersburger
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Antwort #7 - 22.02.2014 um 12:29:31
 
Mikael321 schrieb am 22.02.2014 um 09:54:40:
Nach deiner Logik

Das ist nicht meine Logik, sondern Gesetz. An der Grenze sind Dokumente vorzulegen.

Auf Ausnahmebehandlung oder Entgegenkommen von vornherein zu vertrauen ist leichtsinnig und kann in einem seriösen Forum nicht empfohlen werden.

Selbst wenn jemand einen Direktflug nach Deutschland bucht, muß er nicht zwingend in Deutschland landen - bei Schlechtwetter z.B., Terrorwarnungen, Unfällen und dergleichen. Dann ist das Theater an der nichtdeutschen Grenze groß.

Und es gibt schlicht nicht einen einzigen Grund, die zwei Wochen bis zur Abreise nutzlos verstreichen zu lassen.
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Berthold
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Antwort #8 - 22.02.2014 um 21:15:57
 
Saxoncus: Zitat "Im Wiederholungsfalle droht der Fluggesellschaft sogar der Entzug der Landerechte".

Wenn es so wäre dann würden nur noch ca. 50 Fluggesellschaften den Frankfurter Flughafen anfliegen….
Mir ist kein Fall bekannt wo auch nur annähernd einer Fluggesellschaft derartiges mitgeteilt oder angedroht wurde!
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Saxonicus
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Antwort #9 - 22.02.2014 um 22:03:02
 
Berthold schrieb am 22.02.2014 um 21:15:57:
Mir ist kein Fall bekannt wo auch nur annähernd einer Fluggesellschaft derartiges mitgeteilt oder angedroht wurde!

Mir wurde das von einem Stationsmanager einer Fluggesellschaft so gesagt bzw. schriftlich so mitgeteilt.
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