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Brasilianer nach Deutschland (Gelesen: 11.867 mal)
Themen Beschreibung: diverse Fragen zu Aufenthalt, Arbeitserlaubnis etc.
TimMaia
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23.10.2013 um 15:35:14
 
Was gilt es alles zu bedenken, wenn mein Freund aus Brasilien zu mir nach Deutschland kommt?

Wir haben einmal alle Fragen, die uns so eingefallen sind, gesammelt und würden uns sehr freuen, wenn wir hier Antworten finden würden.
Aber vielleicht haben wir auch noch wichtige Dinge vergessen, an die wir unbedingt denken müssen. Daher zögert bitte nicht, wenn ihr Informationen darüber hinaus habt, uns diese hier auch weiterzugeben.

Wir sind wirklich für jeden Hinweis dankbar!
Vielen liebem Dank für Eure Unterstützung und Hilfe!

Also...
Bisher haben wir in Erfahrung gebracht, dass mein Freund sich 90 Tage (= 3 Monate innerhalb eines halben Jahres, vom Zeitpunkt der Einreise gerechnet) problemlos in Deutschland aufhalten kann.

1) Benötigt er für diesen Aufenthalt, der ja zunächst als ein Besuch zu sehen ist, bereits ein offizielles Visum?
Wenn ja, welches Visum?
Wo beantragt er das Visum?
Ist es dafür notwendig, dass ich ihm offiziell ein Einladungsschreiben ausstelle?

2) Muss mein Freund, wenn er kommt, unbedingt ein Ticket für den Rückflug vorweisen?

3) Benötigt mein Freund für die Einreise nach Deutschland eine Kreditkarte?

4) Kann er in diesen 3 Monaten hier arbeiten? Denn neben einem Deutschkurs möchte er bereits Geld verdienen.


Wenn wir beide nun in diesen 3 Monaten feststellen, dass es mit uns beiden als Paar sehr gut funktioniert, was sind dann die nächsten Schritte?

5) Muss mein Freund, um eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland zu erhalten, wieder nach Brasilien zurück reisen?

6) Ist es möglich, dass mein Freund seine Familie in Portugal - nach Ablauf der 3 Monaten in Deutschland - besucht und z.B. nach 1 Monat wieder zu mir zurückkommt?
Oder wird ihm dann die Einreise verweigert?
Oder muss er dann 3 Monate bei seiner Familie in Portugal bleiben, bevor er wieder nach Deutschland kommen kann, weil dann erst das halbe Jahr abgelaufen ist?!

7) Welche Papiere genau braucht denn mein Freund, wenn er hier eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen möchte?
Ist dafür der Reisepass ausreichend?
Für alle Fälle möchte er natürlich alle wichtigen, notwendigen Papiere gleich bei sich haben.
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Antwort #1 - 23.10.2013 um 16:03:10
 
TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 15:35:14:
Benötigt er für diesen Aufenthalt, der ja zunächst als ein Besuch zu sehen ist, bereits ein offizielles Visum?

Wenn er besuchsweise herkommt, dann benötigt er kein Visum, da er Brasilianer ist. Brasilianer können visumsfrei einreisen und drei Monate hierbleiben.

TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 15:35:14:
Kann er in diesen 3 Monaten hier arbeiten? Denn neben einem Deutschkurs möchte er bereits Geld verdienen.


Nope, als Tourist darf er hier nicht arbeiten. Er kann einen Sprachkurs besuchen, aber mit Arbeit ist nix.


TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 15:35:14:
Welche Papiere genau braucht denn mein Freund, wenn er hier eine Auf-enthaltsgenehmigung beantragen möchte?


Er braucht erst mal einen Grund, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Also Heirat, deutsches Kind, Arbeit (wird nicht ganz einfach), Studium, Ausbildung.
Einfach "ich will bei meiner Freundin leben", reicht nicht aus.
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TimMaia
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Antwort #2 - 23.10.2013 um 16:29:06
 
Klasse!
Vielen Dank schon einmal für die ersten Antworten!

Daraus ergeben sich natürlich gleich wieder neue Fragen:

Wenn wir uns also entschließen sollten zu heiraten, wird die Erteilung einer Aufenthaltgenehmigung einfacher?

Was benötigen wir denn für Papiere für eine Heirat?

Aber muss mein Freund dann trotzdem wieder ausreisen?
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Antwort #3 - 23.10.2013 um 16:30:28
 
Ja, als Tourist darf er heiraten, aber bleiben kann er nicht, da er ja Tourist ist. Also muss er nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. Dann darf er zu dir zurück.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 23.10.2013 um 16:34:30
 
Über die nötigen Papiere zur Heirat holt Ihr Euch eine Liste von Eurem (nicht irgendeinem) Standesamt.

(Die sind da ein bisschen verschieden.)
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Antwort #5 - 23.10.2013 um 16:35:08
 
TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 16:29:06:
Was benötigen wir denn für Papiere für eine Heirat?


So pauschal ist das nicht zu beantworten, geh deshalb zu deinem Standesamt und frag nach.

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Antwort #6 - 23.10.2013 um 16:49:28
 
Aras schrieb am 23.10.2013 um 16:30:28:
Ja, als Tourist darf er heiraten, aber bleiben kann er nicht, da er ja Tourist ist. Also muss er nach Brasilien, und in Brasilien FZF Visa beantragen. Dann darf er zu dir zurück. 


Nur um noch einmal ganz naiv zu fragen:
Es gibt auch wirkliche keine andere Möglichkeit als wieder nach Brasilienen zurückzukehren?
Wie z.B. ausreisen und über Portugal wieder einzureisen?
Oder etwa über die Botschaft in Deutschland die Heirat anerkennen zu lassen bzw. das FZF Visum zu beantragen?!?

...und wenn wir dann verheiratet wären, mein Freund die Aufenthaltsgenehmigung erhielte, dann dürfte er auch hier arbeiten?!
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Antwort #7 - 23.10.2013 um 16:54:49
 
TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 16:49:28:
Oder etwa über die Botschaft in Deutschland die Heirat anerkennen zu lassen bzw. das FZF Visum zu beantragen?!?


Ne, ein Visum kann er nur im Ausland beantragen.

TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 16:49:28:
Es gibt auch wirkliche keine andere Möglichkeit als wieder nach Brasilienen zurückzukehren?
Wie z.B. ausreisen und über Portugal wieder einzureisen?


Wenn er in Brasilien wohnt, dann kann er nur in Brasilien das Visum beantragen. Eben schnell mal nach Portugal ausreisen und dann dort das Visum beantragen wird nicht gehen, da die deutsche Botschaft in Portugal gar nicht für ihn zuständig ist.

Wenn er visumsfrei hier einreist mit der Abicht auf Dauer hierzubleiben, dann kann das nach hinten losgehen. Die visumsfreie Einreise ist nur für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten möglich, dann muss er wieder ausreisen. Wenn er länger bleiben will, dann geht das nur mit Visum.

TimMaia schrieb am 23.10.2013 um 16:49:28:
...und wenn wir dann verheiratet wären, mein Freund die Aufenthaltsgenehmigung erhielte, dann dürfte er auch hier arbeiten?! 


Wie sagt hier im Board immer jemand so schön ... Er darf alles, was du darfst, außer wählen ... also auch arbeiten.

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Antwort #8 - 23.10.2013 um 17:19:28
 
WOW!!!

Alles sehr interessant... wirklich sehr interessant... es scheint, als würde im Grunde alles auf eine Heirat hinauslaufen...

Nun aber doch noch 2 weitere Fragen:

Die 3 Monate visumsfreier Aufenthalt beziehen diese sich wiederum NUR auf Deutschland oder muss man diesen Zeitraum auch auf das gesamte europäische Ausland ausweiten?!
Denn wenn er schon einmal hier in Europa ist, dann wird er natürlich auch seine Familie in Portugal besuchen wollen.
Das muss er dann auch innerhalb genau dieser 3 Monate machen?

Finally: Hat jemand Erfahrungen, wie lange die Beantragung und Genehmigung eines FZF Visums dauert?


1.000 DANK!!!  Smiley Smiley Smiley
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Antwort #9 - 23.10.2013 um 17:27:13
 
Die drei Monate gelten für Europa (Schengen-Staaten).

Das Visumverfahren dauert ein bis vier Monate. Das ist meistens vom Einzelfall abhängig. Die Unterlagen werden ja von Brasislien aus nach Deutschalnd geschickt, und die Ausländerbehörden sind unterschiedlich gut besetzt und arbeiten unterschiedlich schnell.

Für das FZF-Visum braucht sie ein A1-Zertifikat (Deutschkurs-Prüfung).
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Antwort #10 - 23.10.2013 um 19:24:16
 
Brasilianer können auch zum Daueraufenthalt visumfrei einreisen und die AE in Deutschland beatragen (Ausnahmen nur AT zur Erwerbstätigkeit).

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Antwort #11 - 24.10.2013 um 10:04:16
 
Richtig.

Die entsprechende Grundlage und nähere Erklärungen sind im Bundesgesetzblatt Nr 27, Teil 2 aus dem Jahr 2008 nachzulesen.

Ich hänge das unten an dieses Post als pdf-Datei an. (Bei Bedarf einfach anklicken!)

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #12 - 22.02.2014 um 01:24:37
 
Moin TimMaia,

da ging einiges durcheinander:

1.) Dein Freund kann als Tourist für 90 Tage ohne Visum nach Deutschland einreisen, wenn er die Brasilianische Staatsangehörigkeit besitzt.
2.) Besser direkt nach Frankfurt fliegen, NICHT über einen anderen Ort im Schengen-Raum, also z.B. Lissabon oder Madrid.
3.) Immer MIT Rückflugticket (ist eh häufig billiger als Oneway).
4.) Er braucht ein Einladungsschreiben, eine Krankenversicherung für die 90 Tage (ca. 70-80 Euro) und genügend a) Bares oder b) Schecks oder c) eine Verpflichtungserklärung (dafür musst Du genug verdienen, Einkommensnachweise der letzten drei Monate). Wenn er nicht kontrolliert wird, kann das Einladungsschreiben auch reichen - ist aber ein bisschen russisches Roulette.
5.) Die 90 Tage gelten für den ganzen Schengenraum, wenn er also seine Familie besuchen will, dann innerhalb der 90 Tage. Wenn Ihr heiraten solltet (s.u.) kann er die Familie, nachdem er einen Aufentghaltstitel für Deutschland hat, anschließend ja ohne Einschränkungen besuchen.
6.) Ihr könnt rechtlich problemlos innerhalb der 90 Tage hier in Deutschland heiraten - vorausgesetzt, Dein Freund hat die notwendigen Unterlagen mit und sie beglaubigen lassen.
7.) Letztlich entscheidend ist die Liste, die Du bei dem für Deinen Wohnort in Deutschland zuständigen Standesamt bekommst: Einen Termin holen, hingehen, und nach den notwendigen Unterlagen fragen.
8.) Es läuft aber etwa auf folgendes heraus:
a.) neue Abschrift der Geburtsurkunde Deines Freundes (ist ein halbes Jahr lang gültig, Ihr müsstet also innerhalb eines halben Jahres nach Ausstellung geheiratet haben),
b.) "Ledigkeitserklärung" Deines Freundes (das bedeutet in Brasilien meist: Eine eidesstattliche Erklärung Deines Freundes auf dem Standesamt, dass er ledig ist, mit zwei Zeugen, die unter Androhung einer Gefängnisstrafe beeiden, dass er ledig sei, mit Unterschrift und Pass-Nummer eingetragen - vom brasilianischen Standesamt bestempelt und unterschrieben), ein Beispiel für das entsprechende leere Formular findest Du dort:
http://sistemas.mre.gov.br/kitweb/datafiles/Frankfurt/pt-br/file/DECLARA%C3%87%C...
c.) "Legalisierung" dieser beiden Unterlagen durch das deutsche(!) Konsulat in Brasilien(!), das für das Standesamt Deines Freundes (wo seine Geburtsurkunde registriert ist) zuständig ist,
d.) Meldebescheinigung Deines Freundes von seinem Wohnort, e.) von ihm unterschriebene Vollmacht, dass Du für Euch beide die Anmeldung beim Standesamt Deiner Stadt erledigen darfst,
f.) Kopie des Passes Deines Freundes von einer brasilianischen Behörde belaubigt,
g.) eine aktuelle Abschrift Deiner Geburtsurkunde (es sei denn, Ihr heiratet in der Stadt, in der Du geboren wurdest),
h.) alle brasilianischen Dokumente müssen von einem vereidigten Dolmetscher in Deutschland(!) übersetzt werden, i.) nach den Klärungen aller Formalitäten durch das Standesamt braucht Ihr für die Anmeldung noch eine Genehmigung des Oberlandesgerichts (kostet auch Geld und Zeit: deshalb mit Vollmacht vor dem Eintreffen Deines Freundes alles regeln)

Wenn Ihr dann geheiratet habt, braucht Dein Freund noch einen Aufenthaltstitel (mit dem dann auch eine Arbeitserlaubnis verbunden ist). Dafür ist die Heirat und ein bestandener A1-Test (Start A1) bei einem Goethe-Institut (im Ausland oder in Deutschland) nötig. In den Goethe-Instituten in Deutschland findet etwa einmal im Monat eine A1-Prüfung statt. Anmeldung und Bezahlung ist vorher nötig. Die Ausländernehörde braucht auch Zeit, um alles zu prüfen und zu genehmigen - also nicht zu knapp kalkulieren.

Das alles ohne Garantie auf Richtigkeit und Vollständigkeit - entscheidend sind schon die persönlichen Umstände und die Behörden vor Ort (Standesamt + Ausländerbehörde).

Dein Post ist ja schon eine Weile her, aber vielleicht ja auch für andere interessant ... ist es denn noch aktuell?
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« Zuletzt geändert: 22.02.2014 um 01:38:17 von Shuli »  
 
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Antwort #13 - 22.02.2014 um 11:02:19
 
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« Zuletzt geändert: 22.02.2014 um 11:15:27 von Saxonicus »  

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