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Einladung/Verpflichtungserklärung für Besucher aus Honduras erforderlich ? (Gelesen: 1.548 mal)
Stefano40a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.02.2014 um 13:30:54
 
Der Sohn meiner Frau (Honduranerin) sowie ihr Bruder sollen für ca. 1-2 Monate in den Ferien zu Besuch kommen.

Ich habe geslesen, dass die Einreise von Honduranern in Deutschland visumsfrei ist.

Weiss jemand, ob ich irgendwelche Einladungen oder Verfplichtungserklärung abgeben müßte ?

Oder reicht einfach ein gültiger Pass ?

Vielen Dank für alle Hinweise.



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 24.02.2014 um 13:34:57
 
Das entscheidet die Bundespolizei, wenn sie vom Flieger zur Kontrolle gehen. Sie sollten sich auf die Einreisekontrolle so gut wie möglich vorbereiten. Wenn sie den Eindruck erwecken, sie wollten in der Einkaufsstraße betteln, werden sie direkt zurückgeschickt.

Versuch einfach, Dich für einen Moment in die Person hineinzuversetzen, die die Einreisekontrolle vornimmt, und überleg Dir, wie der Besuchszweck und die finanzielle Absicherung nachgewiesen werden kann.

Es gibt da keine präzisen Vorschriften, das oder das muss vorgezeigt werden. Aber insgesamt muss klar sein, was geplant ist. Einladung und VE wären gut, oder Reiseschecks zum Vorzeigen, die Handy-Nummer von denen, die am Flughafen zum Abholen warten...
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Stefano40a
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.02.2014 um 13:51:46
 
Danke schonmal für die Infos. Also so ganz ohne scheint es auch wieder nicht zu sein.

Ist ein Rückflugticket für die Bundespolizei evtl. nicht ausreichend ?

Kann mir jemand ggf. ein Musterschreiben für die Einladung nennen ? Was muss enthalten sein ?

Eine VE muss ich doch bei der ABH beantragen oder kann ich dies auch per Rechtsanwalt o.ä. möglichst ohne Wartezeiten machen ?
Ist die VE wirklich erforderlich ?

Muss ich die Krankeversicherung für den Besucher im vorhinein machen und diese dem Besucher schon vorher zukommen lassen ?
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reinhard
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Antwort #3 - 24.02.2014 um 13:58:26
 
Stefano40a schrieb am 24.02.2014 um 13:51:46:
Ist ein Rückflugticket für die Bundespolizei evtl. nicht ausreichend ?


Eventuell? Natürlich ja! Eventuell ist es ausreichend, eventuell auch nicht.

Kommt auf die Experimentierfreudigkeit der Besucher und den eigenen Vorrat an Flugtickets an.


Zitat:
Kann mir jemand ggf. ein Musterschreiben für die Einladung nennen ? Was muss enthalten sein ?


Einfach schreiben. Ein Muster wäre unsinnig, weil es sich ja auf andere Menschen, Umstände und Pläne bezieht. Mit einem Muster wirst Du scheitern.

Zitat:
Eine VE muss ich doch bei der ABH beantragen oder kann ich dies auch per Rechtsanwalt o.ä. möglichst ohne Wartezeiten machen ?


Die ABH unterschreibt auf der Rückseite. Nein, ein Rechtsanwalt ist nicht hilfreich. Außerdem geht es über die ABH in der Regel schneller.


Zitat:
Ist die VE wirklich erforderlich ?


Eventuell nicht, eventuell doch. Müssten sie, wenn sie Lust haben, einfach ausprobieren.


Zitat:
ich die Krankeversicherung für den Besucher im vorhinein machen und diese dem Besucher schon vorher zukommen lassen ?


Ja, klar. Am besten zusammen mit der VE per Kurier.

Ich habe auch schon die Variante erlebt: Fax oder Scan an die Besucher, und Original zum Abholen zum Flughafen mitnehmen und irgendwie klar machen, dass die Bundespolizei die Originale jederzeit sehen kann.

Bedingung ist natürlich, dass die Besucher nicht über Spanien einreisen, da gibt es die Bundespolizei so nicht.
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