Stefano40a schrieb am 24.02.2014 um 13:51:46:Ist ein Rückflugticket für die Bundespolizei evtl. nicht ausreichend ?
Eventuell? Natürlich ja! Eventuell ist es ausreichend, eventuell auch nicht.
Kommt auf die Experimentierfreudigkeit der Besucher und den eigenen Vorrat an Flugtickets an.
Zitat:Kann mir jemand ggf. ein Musterschreiben für die Einladung nennen ? Was muss enthalten sein ?
Einfach schreiben. Ein Muster wäre unsinnig, weil es sich ja auf andere Menschen, Umstände und Pläne bezieht. Mit einem Muster wirst Du scheitern.
Zitat:Eine
VE muss ich doch bei der
ABH beantragen oder kann ich dies auch per Rechtsanwalt o.ä. möglichst ohne Wartezeiten machen ?
Die
ABH unterschreibt auf der Rückseite. Nein, ein Rechtsanwalt ist nicht hilfreich. Außerdem geht es über die
ABH in der Regel schneller.
Zitat:Ist die
VE wirklich erforderlich ?
Eventuell nicht, eventuell doch. Müssten sie, wenn sie Lust haben, einfach ausprobieren.
Zitat:ich die Krankeversicherung für den Besucher im vorhinein machen und diese dem Besucher schon vorher zukommen lassen ?
Ja, klar. Am besten zusammen mit der
VE per Kurier.
Ich habe auch schon die Variante erlebt: Fax oder Scan an die Besucher, und Original zum Abholen zum Flughafen mitnehmen und irgendwie klar machen, dass die Bundespolizei die Originale jederzeit sehen kann.
Bedingung ist natürlich, dass die Besucher nicht über Spanien einreisen, da gibt es die Bundespolizei so nicht.