Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert (Gelesen: 7.420 mal)
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #15 - 17.11.2013 um 13:43:29
 
Die VE ist doch kein Reisecheck, den man im Bedarfsfalle bei einer Bank zu Geld machen könnte, wenn Reise- und Lebensunterhaltskosten anfallen, dh die VE kann keine verfügbaren Barmittel ersetzen.

Die VE ist eine (vollstreckbare) Verpflichtung gegenüber öffentlichen Stellen des betreffenden Staates, anfallende Reise- und Lebensunterhaltskosten zu ersetzen, wenn und soweit sie von öffentlichen Stellen in Zusammenhang mit dem Aufenthalt getragen bzw. verauslagt wurden.

Eine deutsche oder österreichische VE kann mM in Italien nicht gelten, weil der italienische Staat seine anfallenden öffentlichen Kosten nicht per Vollstreckung in Deutschland oder Österreich einziehen kann.

Zitat aus einem Merkblatt zur VE:
Zitat:
"Sie verpflichten sich, die Kosten für den Lebensunterhalt der Besucherin/ des Besuchers während deren/ dessen gesamten Aufenthalts zu tragen. Das bedeutet, Sie haben sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Die Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) des Gastes. Darüber hinaus werden von der Verpflichtungserklärung die Kosten einer zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung z.B. Abschiebung des Gastes nach den §§ 66 und 67 des Aufenthaltsgesetzes umfasst. Die aufgewendeten öffentlichen Mittel können im Wege der Vollstreckung zwangsweise beigetrieben werden.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.11.2013 um 13:58:43 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Melmo2205
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #16 - 17.11.2013 um 15:11:33
 
Aufenthaltstitels ist.
c) Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.
d) Er darf nicht im SIS zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben sein.
e) Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats darstellen und darf insbesondere nicht in den nationalen Datenbanken der Mitgliedstaaten zur Einreiseverweigerung aus denselben Gründen ausgeschrieben worden sein.
(2) Anhang I enthält eine nicht abschließende Liste von Belegen, die sich der Grenzschutzbeamte von dem Drittstaatsangehörigen vorlegen lassen kann, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 Buchstabe c erfüllt sind.
(3) Die Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts werden nach der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts und unter Zugrundelegung der Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung in dem/den betreffenden Mitgliedstaat(en) nach Maßgabe eines mittleren Preisniveaus für preisgünstige Unterkünfte bewertet, die um die Zahl der Aufenthaltstage multipliziert werden.
Von den Mitgliedstaaten festgesetzte Richtbeträge werden der Kommission gemäß Artikel 34 übermittelt.
Die Feststellung ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann anhand von Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten erfolgen, die sich im Besitz des Drittstaatsangehörigen befinden. Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen.

1.1. Für die Bearbeitung des Visumantrags zuständiger Staat
Für die Prüfung des Antrags und die Erteilung eines einheitlichen Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt oder eines Durchreisevisums sind die nachstehenden Staaten in der angegebenen Reihenfolge zuständig:
a) - Die Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet das Reiseziel liegt; gibt es mehrere Reiseziele, ist der Staat zuständig, in dem das Hauptreiseziel liegt. In keinem Falle kann ein Durchreisestaat als Hauptreiseziel betrachtet werden.

Soeben bei eu-recht gefunden
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Melmo2205
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #17 - 19.11.2013 um 07:04:09
 
Aber bekommt man kein Papier von der Zurückweisung warum msn nicht einreisen dürfte??? Er hat keines bekommen..,,
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.207

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #18 - 19.11.2013 um 10:47:39
 
Melmo2205 schrieb am 19.11.2013 um 07:04:09:
Aber bekommt man kein Papier von der Zurückweisung warum msn nicht einreisen dürfte??? Er hat keines bekommen..,,


Er weiß doch warum: Er hätte Reisemittel (Geld) in der Tasche haben müssen. Das hatte er nicht. Also sollte er beim nächsten Mal diesen Fehler vermeiden.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Berthold
Experte
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 118
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #19 - 19.11.2013 um 11:51:04
 
Er bekommt  ein Formular -zumindest in Deutschlad - ausgehändigt!
Die steht ihm selbstverständlich auch in Intalien zu!

Artikel 13 Schengener Grenzkodex
2) Die Einreiseverweigerung kann nur mittels einer begründeten Entscheidung unter genauer Angabe der Gründe für die Einreiseverweigerung erfolgen. Die Entscheidung wird von einer  nach nationalem Recht zuständigen Behörde erlassen. Die Entscheidung tritt unmittelbar in Kraft.
Die begründete Entscheidung mit genauer Angabe der Gründe für die Einreiseverweigerung wird mit dem Standardformular nach Anhang V Teil B erteilt, das von der nach nationalem Recht zur Einreiseverweigerung berechtigten Behörde ausgefüllt wird. Das ausgefüllte Standardformular wird dem betreffenden Drittstaatsangehörigen ausgehändigt, der den Empfang der Entscheidung über die Einreiseverweigerung auf diesem Standardformular bestätigt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mono
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 604
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #20 - 19.11.2013 um 12:37:19
 
Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 15:11:33:
Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen.

Sehen denn die nationalen Rechtsvorschriften in Italien vor, dass eine in Österreich abgegebene Verpflichtungserklärung einen Nachweis für das Vorhandensein ausreichender Mittel darstellt? Das kann ich mir nicht vorstellen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Frank1010
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 16

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert
Antwort #21 - 25.11.2013 um 09:38:18
 
Eine VE gilt immer nur gegenüber den Behörden des Staates in dem die VE ausgestellt wurde. Wenn die Einreise über ein Drittland erfolgt KÖNNEN die dortigen Grenzbehörden die VE akzeptieren. Müssen tun sie das aber nicht.

Und wenn man wie im vorliegenden Fall mit der Entscheidung der italienischen Grenzbehörden unzufrieden, oder der Meinung ist, diese sei nicht rechtmässig, würde ich mal versuchen in Italien mein Recht durchzusetzen.  Zwinkernd  Italien hat ja arg mit illegaler Einwanderung zu kämpfen und wird von der EU mit dem Problem weitgehend alleine gelassen und reagiert entsprechend ...

Gruss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema