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In Deutschland wohnen, in Österreich arbeiten... (Gelesen: 4.166 mal)
Themen Beschreibung: geht das?
bounce1983
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14.11.2013 um 15:50:16
 
Hallo zusammen,

wie ich schon woanders geschrieben habe, möchte ich meinen ägyptischen Verlobten heiraten. Ich habe nun eine spezielle Frage zum Unionsrecht.

Ich bin Deutsche, lebe in D in grenznähe und arbeite in Österreich. Ich bin also Grenzgänger (steuerpflichtig in D). Wenn mein Zukünftiger dann die deutsche AE erhält, gibt es eine Möglichkeit, dass er dann auch wie ich Grenzgänger wird und in Österreich arbeiten kann? Evtl. könnte er nämlich in der selben Firma arbeiten wie ich.
Ich bezweifle jedoch, dass dies mit der deutschen AE möglich ist...

Was ich bisher über Freizügigkeit gelesen habe, gilt dies nur, wenn wir auch den Wohnsitz in dem anderen Land haben. Das möchte ich aber ungerne, da ich in D eine Eigentumswohnung habe und nicht umziehen möchte. Es sind auch nur 20 km.

In einem österreichischen Forum habe ich gelesen, dass es evtl. möglich wäre, auch bei Grenzgängern das Unionsrecht anzuwenden. Hat jemand eine Ahnung ob das möglich ist und welche Behörde dafür zuständig ist?

Vielen Dank schonmal und riesen Kompliment an das Forum, ich weiß gar nicht, was ich ohne machen würde...
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bounce1983
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Antwort #1 - 18.11.2013 um 13:13:03
 
Weiß hier niemand Bescheid?  weinend
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reinhard
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Antwort #2 - 18.11.2013 um 13:48:33
 
bounce1983 schrieb am 14.11.2013 um 15:50:16:
In einem österreichischen Forum habe ich gelesen, dass es evtl. möglich wäre, auch bei Grenzgängern das Unionsrecht anzuwenden. Hat jemand eine Ahnung ob das möglich ist und welche Behörde dafür zuständig ist?


Vielleicht kann ja jemand in dem genannten österreichischen Forum Deine Frage nach österreichischem Recht beantworten. Hast Du es dort schon versucht?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 18.11.2013 um 15:15:25
 
bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 13:13:03:
Weiß hier niemand Bescheid? 

Da es hier vorrangig um deutsches (Ausländer-)Recht geht, solltest Du Dich, wie bereits empfohlen, sinnigerweise an eine österreichische Webseite wenden.
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bounce1983
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Antwort #4 - 18.11.2013 um 15:24:38
 
In dem Forum hieß es, dass es von den deutschen Behörden abhängt, ob man unter das Unionsrecht fällt oder nicht. Ich hatte dort bereits die Frage gestellt.

Aber ich fürchte, ich komme nicht drumrum, in Österreich einen Wohnsitz anzumelden.

Gibt es diese Aufenthaltskarte dann von der deutschen oder der österreichischen ABH?
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Saxonicus
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Antwort #5 - 18.11.2013 um 15:29:31
 
bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 15:24:38:
Gibt es diese Aufenthaltskarte dann von der deutschen oder der österreichischen ABH

Natürlich von der österreichischen, deutsche Behörden haben im Ausland keine hoheitlichen Rechte.
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Antwort #6 - 18.11.2013 um 15:37:40
 
bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 15:24:38:
In dem Forum hieß es, dass es von den deutschen Behörden abhängt, ob man unter das Unionsrecht fällt oder nicht.


Dann hat man Dich dort wohl missverstanden:

In Deutschland wird er nach der herrschenden Meinung kein Aufenthaltsrecht nach dem Unionsrecht bekommen, auch wenn Du als Deutsche von Deinem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machst, vgl. VGH Baden-Württemberg Beschluß vom 26.1.2010, 11 S 2482/09. Außerdem wäre es - selbst wenn es klappen würde - nicht weiter für ein Aufenthaltsrecht in Österreich relevant.

Wie es in Österreich aussieht können wir nicht sagen, zwar dürfte Dein dich nach Art. 3 Abs. 1 Richtilinie 2004/38/EG dorthin begleiten oder Dir nachziehen. M.W. gibt es aber keine Rechtsprechung zum Sachverhalt der sich hier darstellt, d.h. es könnte (müsste aber nicht) ein EU-Aufenthaltsrecht auch entstehen, wenn ihr beide in D lebt aber in AUT arbeitet.

Ggf. wäre auch zu prüfen, ob nach nationalem Recht in Österreich eine Arbeitserlaubnis für ihn möglich wäre. Das muss man alles mit den dortigen Behörden klären, ggf. mit Hilfe eines Anwalts.
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Antwort #7 - 18.11.2013 um 15:43:56
 
Ich vermute auch, dass das ohne Wohnsitznahme in Österreich nicht machbar sein wird, die EU Aufenthaltskarte gibt es dann von der zuständigen österr. Stelle, im Falle des Kleinen Walsertals müsste das die BH Bregenz sein.
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Antwort #8 - 18.11.2013 um 19:28:59
 
Vielen Dank für die Antworten!

Mal angenommen, wir melden in Österreich den Zweitwohnsitz an, würde das ausreichen für die Aufenthaltskarte?

Und wie wäre es, wenn ich den Wohnsitz anmelde und nach dem Erhalt der Aufenthaltskarte wieder abmelde? Wäre das sauber/legal?
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Antwort #9 - 24.11.2013 um 20:12:39
 
bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 19:28:59:
Mal angenommen, wir melden in Österreich den Zweitwohnsitz an,


das ginge nur, wenn ihr auch einen Erstwohnsitz in A hättet.
Merke: einen Zweitwonsitz gibt es in dem Land nur, wenn auch ein Erstwohnsitz in diesem Land existitert.
Du kannst aber einen (weiteren Erst-)wohnsitz in A anmelden.


bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 19:28:59:
würde das ausreichen für die Aufenthaltskarte?

kommt IMHO darauf an, wo dein "Lebensmittelpunkt" ist. Wenn du nach A nur als Grenzgänger fährst, aber sonst dich immer in D rumtreibst(lebst), wird das nicht genügen.

bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 19:28:59:
Wohnsitz anmelde und nach dem Erhalt der Aufenthaltskarte wieder abmelde? Wäre das sauber/legal? 

klar wäre das legal.
Nutzt aber nichts deinem Mann ... auf diese Weise würde er keine Freizügigkeit nach D mitnehen.
Behörden lassen sich nicht gerne verarschen.

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Antwort #10 - 25.11.2013 um 09:14:27
 
bounce1983 schrieb am 18.11.2013 um 19:28:59:
Und wie wäre es, wenn ich den Wohnsitz anmelde und nach dem Erhalt der Aufenthaltskarte wieder abmelde? Wäre das sauber/legal?


Würde nicht helfen, da dann die Voraussetzungen für die Aufenthaltskarte in Österreich nicht mehr vorliegen, das Aufenthaltsrecht -und damit der freie Zugang zum Arbeitsmarkt- deines Mannes ist an deinen Aufenthalt in Österreich gebunden. Denn selbst wenn dein Mann dann eine deutsche Aufenthaltskarte bekommen würde, hätte er damit meines Wissens keinen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Ich habe eine österreichische Aufenthaltskarte (meine Ehefrau ist deutsche Staatsangehörige), damit kann ich zwar zu touristischen Zwecken nach Deutschland reisen, aber Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt habe ich damit nicht.
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michi
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Antwort #11 - 25.11.2013 um 11:44:04
 
Die Idee mit dem Neben-/Zweitwohnsitz würde ich wie angemerkt fallen lassen, auch die hiesigen mit dem Fremdenrecht befassten Behörden haben Zugang zum Melderegister. Von steuerlichen Fragen mal ganz abgesehen...

Schau Dir doch mal diese Broschüre an: www.jobs-ohne-grenzen.org/fileadmin/template/main/images/publikationen/Mai_2013/... Überhaupt würde ich Dir diese Seite von EURES sehr ans Herz legen, es gibt dort auch ein Forum und Kontaktdaten zur Beratung.

So wie das klingt, ist eine Aufenthaltsbewilligung gar nicht nötig - das würde ich mir allerdings auch schriftlich (E-Mail) vom BMI oder der BH bestätigen lassen.

Um die Beschäftigungsbewilligung muss sich der Dienstgeber kümmern, Du kannst ja mal vorfühlen ob er das machen würde bzw. kann er ja schon mal vorab beim AMS den Sachverhalt schildern und sich erkundigen, welche Vorgehensweise empfohlen wird.

lg
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