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Visum bewilligt, Einreise über Italien verweigert (Gelesen: 7.397 mal)
Melmo2205
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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16.11.2013 um 16:07:47
 
Hallo, wer hat bzgl. Visum Erfahrung. Mein Freund wollte gestern mit seinen Visum über Italien nach Österreich reisen - haben das auch so im Antrag angegeben. Jetzt haben die Zollbeamten in festgehalten, weil er nicht viel Bargeld mithatte (Verpflichtungserklärung gemacht)

Kann mit irgendjemand helfen?

Änderung:
Habe Dein gleichlautendes Zweitpost gelöscht. Hab' bitte ein bisschen Geduld - es ist Wochenende, die Leute die hier helfen und antworten, machen das in ihrer Freizeit, und in der wollen auch Familie, Freunde, andere Ehrenämter usw. zu ihrem Recht kommen. Danke für Dein Verständnis. =schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 16.11.2013 um 23:59:36 von schweitzer »  
 
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.11.2013 um 01:28:33
 
Melmo2205 schrieb am 16.11.2013 um 16:07:47:
Mein Freund wollte gestern mit seinen Visum über Italien nach Österreich reisen - haben das auch so im Antrag angegeben. Jetzt haben die Zollbeamten in festgehalten, weil er nicht viel Bargeld mithatte (Verpflichtungserklärung gemacht)

Ich versuch's mal:
1. ES ist hier nicht bekannt, um welches Visum es sich handelt, vermutlich ein Besucher-Touristen-Schengen-Visum.

2. Lt. SDÜ Art. 5 Abs. 1 c
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:42000A0922%2802%29:D...
Zitat:
(1) Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann einem Drittausländer die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertragsparteien gestattet werden, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfuellt:
...
c) Er muss ... über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwerben...


3. Die VE umfasst diese Mittel nicht

4. Die VE gilt mM nur gegenüber dem Staate (Österreich), gegenüber dem sie abgegeben wurde und nur für dessen Aufwendungen im ZUsammenhang mit dem Aufenthalt auf seinem Staatsgebiet. Die VE gilt (in diesem Falle) mM nicht für Italien.
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« Zuletzt geändert: 17.11.2013 um 01:40:26 von HeFi »  
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DeltaLimaBravo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.11.2013 um 02:55:44
 
Hallo melmo,

gib doch bitte ein paar nähere Informationen: Wo kommt er her? Was für ein Visum hat er? Wo befindet er sich gerade? Hast Du direkten Kontakt zu ihm? Kann er die Weiterreise nach Österreich glaubhaft machen?.
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Melmo2205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #3 - 17.11.2013 um 05:28:54
 
Hallo. Er ist Tunesier. War Freitag bis Samstag in der schengenschleuse am Flughafen Rom - sollte in Rom umsteigen für Venedig. Flug gebucht tunis - venedig. Die Grenzpolizei sagte zu ihm sie wollen 400 Euro. Ich hab ihn Venedig gewartet und gesagt ich fahre Rom und bringe das Geld - die Polizei hat mir dies verweigert. Habe sicherlich 20 x dort angerufen um mit ihm zu sprechen, entweder wurde sofort aufgelegt oder als ich gefragt habe, ob man englisch spricht verneint und man hat ihn mir nicht gegeben. Mittlerweile ist er gestern Tunis zurückgeflogen.
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Melmo2205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #4 - 17.11.2013 um 05:32:36
 
Zur Ergänzung - Italien ist wäre nur das durchreiseland gewesen - hauptgebiet österreich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.11.2013 um 10:50:37
 
HeFi schrieb am 17.11.2013 um 01:28:33:
Die VE umfasst diese Mittel nicht

Das ist falsch, siehe Artikel 5 Abs. 3 SGK

Zitat:
Die Feststellung ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts kann anhand von Bargeld, Reiseschecks und Kreditkarten erfolgen, die sich im Besitz des Drittstaatsangehörigen befinden. Sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen, können auch Verpflichtungserklärungen und — im Falle des Aufenthalts eines Drittstaatsangehörigen bei einem Gastgeber — Bürgschaften von Gastgebern im Sinne des nationalen Rechts Nachweise für das Vorhandensein ausreichender Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellen


Allerdings hätte der Einreisende die VE oder zumindest eine Kopie vorzeigen müssen, da das nicht geschehen ist, konnte man die Einreisevoraussetzungen so wohl nicht erfüllen.

Die Italiener dürften auch das Visum annuliert haben.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 17.11.2013 um 12:00:58
 
Zitat:
Allerdings hätte der Einreisende die VE oder zumindest eine Kopie vorzeigen müssen, da das nicht geschehen ist, konnte man die Einreisevoraussetzungen so wohl nicht erfüllen. 

Hmmm in AUT wird aber die Verpflichtungserklaerung nur elektronisch an die Vertretungsbehoerde im Ausland uebermittelt. Da erhaelt man keine Kopie lediglich eine Nummer welche der Antragsteller bei Beantragung bekannt geben muss. Auf dem Visum ist dann EVE vermerkt also dass eine Erklaerung aufgegeben wurde.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.11.2013 um 12:29:13
 
dann muss man die Einreisevoraussetzungen eben anders nachweisen, wenn man nicht direkt nach AUT reist.
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Melmo2205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #8 - 17.11.2013 um 12:50:51
 
Ja das stimmt man erhält die EV nicht, die Nummer wird elektronisch übermittelt ans Konsulat.

Ich hätte ihn ja persönlich auch in Rom abgeholt, darauf haben die sich gar nicht eingelassen

Und wie soll man das sonst beweisen? Wenn alles am Visum steht?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.11.2013 um 12:55:01
 
Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 12:50:51:
Und wie soll man das sonst beweisen? Wenn alles am Visum steht? 

Bargeld?
Reiseschecks?
Kreditkarten?
Direkt nach Österreich fliegen wo man sowas eher erkennt?

Mal ernsthaft, wie habt ihr Euch das vorgestellt? Völlig amateurhaft die Vorgehensweise..
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Melmo2205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.11.2013 um 13:10:39
 
Wie kannst du mich so angreifen? Amateurhaft? 

Habe mich hierher gewendet um hilfe zu bekommen und nicht angegriffen zu werden.

Lt. Schengenvisum kann er in jedes Land einreisen und weiterreisen in das hauptreiseland und durch die ev sind alle kosten gedeckt. Und wir haben als durchreiseland Italien angegeben
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.11.2013 um 13:15:42
 
Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:10:39:
Lt. Schengenvisum kann er in jedes Land einreisen

Er kann einreisen, wenn er nachweist, dass er die Voraussetzungen für die Einreise erfüllt. Das hat er offensichtlich nicht, also Pecht gehabt (beim nächsten mal seid ihr dann hoffentlich schlauer).

Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:10:39:
Amateurhaft?

Wer allen Ernstes glaubt, mit wenig Bargeld und sonst nichts einfach mal so nach Schengen einzureisen, der handelt absolut amateurhaft.
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Melmo2205
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Österreich
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Antwort #12 - 17.11.2013 um 13:17:36
 
Dafür macht man die ev - wer reist immer mit 400 Euro?????

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.11.2013 um 13:24:59
 
1) da AUT aber die VE im Gegensatz zu DEU nicht auf Papier macht ist das für italienische Einreisebeamten zunächst schwer zu durchblicken

2) Du sagst die Flugreise wäre Tunis-Venedig, welche exakten Nachweise, dass es weiter nach AUT geht, hat er vorgelegt?! Wie wollte er in ITA zu Recht kommen?

Wenn er das nicht schlüssig nachgewiesen hat, ist die Einreiseverweigerung nachvollziehbar.
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Antwort #14 - 17.11.2013 um 13:25:29
 
Melmo2205 schrieb am 17.11.2013 um 13:17:36:
Dafür macht man die ev - wer reist immer mit 400 Euro?????


naja........... ich meine soooo eine unsumme sind 400 euro nun auch wieder nicht wenn man verreist..... finde ich..... braucht sich nur ein flug verschieben und man muss evtl. in einem hotel unterkommen oder sonstige unerwartete dinge passieren.... also dass man zumindest ein wenig bargeld oder kreditkarte dabei hat sollte fast selbstverstaendlich sein wenn man in einen flieger steigt um ein anderes land zu bereisen........
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