Gökhan schrieb am 22.04.2014 um 00:08:05:So liebe Leute. War beim Stamdesamt gewesen. So wie ich es vermutet habe, fühlt sich das Standesamt auch nicht verantwortlich.
Wer ist deine Einbürgerungsbehörde, das Standesamt oder die Ausländerbehörde?
Dort machtst du einen
schriftlichen Antrag, ggf formlos auf Ausstellunge eines Staatsangehörigenausweis. Weigert sich die Behörde, dann schickst du den Antrag per Post. Nicht mündlich abwimmeln lassen.
Die Nachweise aus der Türkei musst du natürlich miteinreichen, ggf. mit Übersetzung.
idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 00:32:28:in der tat - da hat man schon 'nen personalausweis und reisepass der bundesrepublik und braucht noch auf landesebene eine beurkundung über die staatszugehörigkeit. aber wenn ausweise der BRD die staatsangehörigkeit nicht beurkunden, wäre der zu ziehende schluss, man darf sie weiterbenutzen. Smiley
womit die frage nach den 6-8 jahren illegalem aufenthalt ins leere greift.
Das ist ein falscher Rückschlüss. Nur weil die entsprechenden Pässe/Ausweise keim entgültiger Nachweis über die Staatsanghörigkeit sind, heißt das doch nicht sie dürfen von ausländischen Mitbürgern benutzt werden.
Sonst könnte jeder Gegenstand, der im täglichen Gebrauch nur von deutschen Bürgern benutzt werden kann, ein urkundlicher Nachweis für die Staatsangehörigkeit sein.