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Verlust deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 13.651 mal)
Gökhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
17.10.2013 um 13:52:16
 
Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Ich habe 2007 meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Ich hatte aus der Türkei einen Auszug aus meinem Register, zwecks Eheschließung, abgegeben. In dem Auszug stand das durch die Senatsversammlung ich 2002 wieder in die türkische Staatsbürgerschaft eingebürgert wurde. (Bitte beachtet, der Auszug aus dem Register wurde aus der Türkei von mir mitgebracht)

Jetzt zu meiner wichtigen Frage

Ich bin letzten Monat beim türkischen Konsulat gewesen, weil ich einige Erledigungen hatte. Aus Zufall musste der Bearbeiter über seinen Computer in meinen Registerauszug schauen. Den alten Registerauszug von Damals hatte er auch vor der Nase. Plötzlich meinte er, dass es einen Eintragungsfehler gäbe. Laut dem Register des Konsulats wurde ich durch die Senatsversammlung im Jahr 1999 eingebürgert. Jedoch in dem Auszug aus der Türkei von Damals 2002. Kann mir jemand sagen wie ich in diesem Fall weiter verfahren kann.
Denn mir scheint es so, da ich den Wiedereinbürgerungsantrag Anfang 1999 gestellt hatte, es in dem Eintrag aus der Türkei einen Fehler geben muss und der Eintrag im Konsulat der Richtige ist. Da bei diesem die Wiedereinbürgerung ende 1999 bestätigt wurde.

LG



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.10.2013 um 14:00:17
 
Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 13:52:16:
Kann mir jemand sagen wie ich in diesem Fall weiter verfahren kann. 

Schauen, dass die Sache mit dem türkischen Register geklärt wird und dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Wenn die Einbürgerung noch vor dem 31.12.1999 erfolgt ist und Du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hattest, ist die dt. Sta. nicht verloren gegangen.
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Gökhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 17.10.2013 um 14:08:43
 
Danke für die schnelle Info. Also muss im Prinzip der falsche Eintrag der in der Türkei besteht korrigiert werden. und den staatsangehörigkeitsausweis, wo muss ich den dann beantragen. Beim zuständigen Bezirksamt?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 17.10.2013 um 14:14:59
 
Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 14:08:43:
Also muss im Prinzip der falsche Eintrag der in der Türkei besteht korrigiert werden.

Es muss nun geschaut werden, wann der Beschluss des Ministerialrates tatsächlich erfolgt ist.

Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 14:08:43:
wo muss ich den dann beantragen

Normal bei der Behörde, die auch für Einbürgerungen zuständig ist.
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Gökhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #4 - 17.10.2013 um 14:18:46
 
Na da hoff ich mal, dass die türkischen Behörden das packen. Ich danke nochmal echt herzlich für die Info.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #5 - 17.10.2013 um 20:05:14
 
Mal ganz dumm gefragt: Kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, wann die Rück-Einbürgerung beantragt wurde, oder darauf, wann sie wirksam wurde?

Ihr scheint das letztere anzunehmen, aber ist das wirklich richtig?

Ich stelle mir gerade einen Extremfall vor, z. B. jemand beantragt seine Rück-Einbürgerung in 1997, aus irgendeinem Grund passiert erstmal nichts, der Betreffende denkt, die Sache ist erledigt, schreibt vielleicht sogar einen Brief, dass er seinen Antrag zurückzieht, und Jahre später stellt sich heraus, er wird seit 2002 wieder als Türke geführt.  Schockiert/Erstaunt

Irgendwo müsste die Rückwirkung solcher Vorschriften doch Grenzen haben...



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reinhard
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Antwort #6 - 17.10.2013 um 20:12:50
 
Die Vorschrift von 2000 besagt ja:

Mit der neuen Staatsbürgerschaft verliert er automatisch die jetzige deutsche Staatsbürgerschaft. Auf den Zeitpunkt des Antrags kommt es nicht an, sondern auf die Staatsbürgerschaft selbst. Wenn er einen Antrag stellt und dieser abgelehnt wird, passiert nichts.

Das Problem war mit Inkrafttreten: Diejenigen, die die Staatsbürgerschaft zwar beantragt, aber noch nicht bekommen hatten, mussten ganz schnell zurückrudern. Andere haben es einfach gemacht und gehofft, dass die deutschen Behörden nichts merken. Bei vielen klappt die Geheimhaltung bis heute, aber wenn was aufgedeckt wird, fragt die Ausländerbehörde gleich an, wie man mit den jetzt sechs, acht Jahren illegalen Aufenthalt umgehen sollte...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.10.2013 um 20:14:33
 
Eduard schrieb am 17.10.2013 um 20:05:14:
Ihr scheint das letztere anzunehmen, aber ist das wirklich richtig?

ja, und das ist schon durchgeklagt worden -  BVerfG, 2 BvR 1339/06 vom 8.12.2006
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Ralf
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Antwort #8 - 17.10.2013 um 23:58:46
 
reinhard schrieb am 17.10.2013 um 20:12:50:
Die Vorschrift von 2000 besagt ja:


Diese Vorschrift gibt es allerdings schon viel
länger, nur mit der Ausnahme, dass der Verlust
dann nicht eintrat, wenn zum Erwerbszeitpunkt
noch ein Wohnsitz in Deutschland bestand. Die
Änderung zum 1.1.2000 bestand ja gerade darin,
dass genau dieser Ausnahmetatbestand gestrichen
wurde.
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Gökhan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 22.04.2014 um 00:08:05
 
So liebe Leute. War beim Stamdesamt gewesen. So wie ich es vermutet habe, fühlt sich das Standesamt auch nicht verantwortlich. Mir wurde lediglich ein Antrag auf prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit mitgegeben und ein trockener Händedruck das wars.
Ich frag mich wirklich wie man als einfacher Bürger solche Fälle klären soll, wenn Behörden in keinsterweise behilflich sind.
Die Dame beim türkischen Konsulat meinte sogar, da es ja nun schon solange her sei, warum ich es nicht dabei belasse und unnötig mir diesen Aufwand antuhe. Es ist wirklich eine Frechheit.
Die Behörden machen einen Fehler und der Bürger muss dafür büßen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 22.04.2014 um 00:32:28
 
in der tat - da hat man schon 'nen personalausweis und reisepass der bundesrepublik und braucht noch auf landesebene eine beurkundung über die staatszugehörigkeit. aber wenn ausweise der BRD die staatsangehörigkeit nicht beurkunden, wäre der zu ziehende schluss, man darf sie weiterbenutzen. Smiley

womit die frage nach den 6-8 jahren illegalem aufenthalt ins leere greift.

interessanter wäre, wie zu revidieren ist - abschiebung / ausweisung oder bis auf den AT, den derjenige, dem die brd-papiere weggenommen werden davor hatte.
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« Zuletzt geändert: 22.04.2014 um 00:47:02 von idleXtreme »  

die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
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Antwort #11 - 22.04.2014 um 01:02:34
 
Gökhan schrieb am 22.04.2014 um 00:08:05:
So liebe Leute. War beim Stamdesamt gewesen. So wie ich es vermutet habe, fühlt sich das Standesamt auch nicht verantwortlich.


Wer ist deine Einbürgerungsbehörde, das Standesamt oder die Ausländerbehörde?
Dort machtst du einen schriftlichen Antrag, ggf formlos auf Ausstellunge eines Staatsangehörigenausweis. Weigert sich die Behörde, dann schickst du den Antrag per Post.  Nicht mündlich abwimmeln lassen.
Die Nachweise aus der Türkei musst du natürlich miteinreichen, ggf. mit Übersetzung.

idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 00:32:28:
in der tat - da hat man schon 'nen personalausweis und reisepass der bundesrepublik und braucht noch auf landesebene eine beurkundung über die staatszugehörigkeit. aber wenn ausweise der BRD die staatsangehörigkeit nicht beurkunden, wäre der zu ziehende schluss, man darf sie weiterbenutzen. Smiley

womit die frage nach den 6-8 jahren illegalem aufenthalt ins leere greift. 


Das ist ein falscher Rückschlüss. Nur weil die entsprechenden Pässe/Ausweise keim entgültiger Nachweis über die Staatsanghörigkeit sind, heißt das doch nicht sie dürfen von ausländischen Mitbürgern benutzt werden.

Sonst könnte jeder Gegenstand, der im täglichen Gebrauch nur von deutschen Bürgern benutzt werden kann, ein urkundlicher Nachweis für die Staatsangehörigkeit sein.
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 22.04.2014 um 04:44:36
 
was genau ist denn falsch?

wenn diese identitätsdokumente (soweit mir bekannt ausschliesslich in der brd) keinen rechtssicheren rückschluss auf die staatsangehörikeit zulassen, täuscht man auch niemandem etwas vor, wenn man ihm diese dokumente - zum zweck der identifizierung - vorweist. gültig - solange sie nicht abgelaufen sind oder zurückgefordert werden - sind sie ja. einreisen - sofern man als "ausländer" reingelassen wird, darf man damit wohl auch. illegaler aufenthalt - wo?

Zitat:
Sonst könnte jeder Gegenstand, der im täglichen Gebrauch nur von deutschen Bürgern benutzt werden kann, ein urkundlicher Nachweis für die Staatsangehörigkeit sein.


nein - da diese gegenstände keine rechtmässige beurkundung der staatsbürgerschaft sind, ist dieser rückschluss falsch. sie wären kein nachweis sondern höchstens ein indiz. von wem sie tatsächlich genutzt werden, in wessen besitz sie sich befinden bedarf weiterer klärung. webei das wiederrum nicht nur in der brd so ist.
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« Zuletzt geändert: 22.04.2014 um 04:55:40 von idleXtreme »  

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Antwort #13 - 22.04.2014 um 08:38:04
 
BTT:

wie wär' denn das, wenn der türke sich nicht die türkische staatsangehörigkeit zurückgeholt hätte, sondern bspw. der bulgarischen ABH nachweisen würde bulgarische wurzeln zu haben und die ihm die bulgarische staatsangehörigkeit verliehen hätte, ohne - wie es in einem sich so darstellenden "ausnahmefall" üblich ist - den austritt aus allen anderen staatsbürgerschaften vorauszusetzen?
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Antwort #14 - 22.04.2014 um 09:19:42
 
Grisu hat die zu ergreifenden Maßnahmen schon benannt:
Den Nachweis dass die türkische Staatsbürgerschaft vor 2000 erworben wurde mit offiziellem Stempel, Unterschrift, Apostille versehen lasse
dann durch einen ermächtigten Übersetzer übersetzen lassen
Staatsbürgerschaftsnachweis mit den Dokumenten beantragen.

gökhan
mach dir aus dem Kommentar der Mitarbeiterin nichts. Nicht-Betroffene können diesen sensiblen Eingriff in die Identität nicht unbedingt nachvollziehen. Ausserdem war wohl der Standesbeamte nicht die richtige Ansprechperson. Die Einbürgerungsbehörde ist die richtige Behörde. Wenn du nicht weisst wo die ist, dann gib den Antrag auf Ausstellen des staatsangehörigkeitsnachweises bei der Ausländerbehörde oder Einwohnermeldeamt deines Ortes. Dir müssen dann den Antrag weiterleiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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