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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
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Beitrag begonnen von Gökhan am 17.10.2013 um 13:52:16

Titel: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 17.10.2013 um 13:52:16
Hallo Leute,

ich habe eine Frage. Ich habe 2007 meine deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Ich hatte aus der Türkei einen Auszug aus meinem Register, zwecks Eheschließung, abgegeben. In dem Auszug stand das durch die Senatsversammlung ich 2002 wieder in die türkische Staatsbürgerschaft eingebürgert wurde. (Bitte beachtet, der Auszug aus dem Register wurde aus der Türkei von mir mitgebracht)

Jetzt zu meiner wichtigen Frage

Ich bin letzten Monat beim türkischen Konsulat gewesen, weil ich einige Erledigungen hatte. Aus Zufall musste der Bearbeiter über seinen Computer in meinen Registerauszug schauen. Den alten Registerauszug von Damals hatte er auch vor der Nase. Plötzlich meinte er, dass es einen Eintragungsfehler gäbe. Laut dem Register des Konsulats wurde ich durch die Senatsversammlung im Jahr 1999 eingebürgert. Jedoch in dem Auszug aus der Türkei von Damals 2002. Kann mir jemand sagen wie ich in diesem Fall weiter verfahren kann.
Denn mir scheint es so, da ich den Wiedereinbürgerungsantrag Anfang 1999 gestellt hatte, es in dem Eintrag aus der Türkei einen Fehler geben muss und der Eintrag im Konsulat der Richtige ist. Da bei diesem die Wiedereinbürgerung ende 1999 bestätigt wurde.

LG




Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 17.10.2013 um 14:00:17

Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 13:52:16:
Kann mir jemand sagen wie ich in diesem Fall weiter verfahren kann. 

Schauen, dass die Sache mit dem türkischen Register geklärt wird und dann einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Wenn die Einbürgerung noch vor dem 31.12.1999 erfolgt ist und Du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hattest, ist die dt. Sta. nicht verloren gegangen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 17.10.2013 um 14:08:43
Danke für die schnelle Info. Also muss im Prinzip der falsche Eintrag der in der Türkei besteht korrigiert werden. und den staatsangehörigkeitsausweis, wo muss ich den dann beantragen. Beim zuständigen Bezirksamt?

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 17.10.2013 um 14:14:59

Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 14:08:43:
Also muss im Prinzip der falsche Eintrag der in der Türkei besteht korrigiert werden.

Es muss nun geschaut werden, wann der Beschluss des Ministerialrates tatsächlich erfolgt ist.


Gökhan schrieb am 17.10.2013 um 14:08:43:
wo muss ich den dann beantragen

Normal bei der Behörde, die auch für Einbürgerungen zuständig ist.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 17.10.2013 um 14:18:46
Na da hoff ich mal, dass die türkischen Behörden das packen. Ich danke nochmal echt herzlich für die Info.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Eduard am 17.10.2013 um 20:05:14
Mal ganz dumm gefragt: Kommt es für das anzuwendende Recht darauf an, wann die Rück-Einbürgerung beantragt wurde, oder darauf, wann sie wirksam wurde?

Ihr scheint das letztere anzunehmen, aber ist das wirklich richtig?

Ich stelle mir gerade einen Extremfall vor, z. B. jemand beantragt seine Rück-Einbürgerung in 1997, aus irgendeinem Grund passiert erstmal nichts, der Betreffende denkt, die Sache ist erledigt, schreibt vielleicht sogar einen Brief, dass er seinen Antrag zurückzieht, und Jahre später stellt sich heraus, er wird seit 2002 wieder als Türke geführt.  :o

Irgendwo müsste die Rückwirkung solcher Vorschriften doch Grenzen haben...




Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von reinhard am 17.10.2013 um 20:12:50
Die Vorschrift von 2000 besagt ja:

Mit der neuen Staatsbürgerschaft verliert er automatisch die jetzige deutsche Staatsbürgerschaft. Auf den Zeitpunkt des Antrags kommt es nicht an, sondern auf die Staatsbürgerschaft selbst. Wenn er einen Antrag stellt und dieser abgelehnt wird, passiert nichts.

Das Problem war mit Inkrafttreten: Diejenigen, die die Staatsbürgerschaft zwar beantragt, aber noch nicht bekommen hatten, mussten ganz schnell zurückrudern. Andere haben es einfach gemacht und gehofft, dass die deutschen Behörden nichts merken. Bei vielen klappt die Geheimhaltung bis heute, aber wenn was aufgedeckt wird, fragt die Ausländerbehörde gleich an, wie man mit den jetzt sechs, acht Jahren illegalen Aufenthalt umgehen sollte...

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 17.10.2013 um 20:14:33

Eduard schrieb am 17.10.2013 um 20:05:14:
Ihr scheint das letztere anzunehmen, aber ist das wirklich richtig?

ja, und das ist schon durchgeklagt worden -  BVerfG, 2 BvR 1339/06 vom 8.12.2006

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Ralf am 17.10.2013 um 23:58:46

reinhard schrieb am 17.10.2013 um 20:12:50:
Die Vorschrift von 2000 besagt ja:


Diese Vorschrift gibt es allerdings schon viel
länger, nur mit der Ausnahme, dass der Verlust
dann nicht eintrat, wenn zum Erwerbszeitpunkt
noch ein Wohnsitz in Deutschland bestand. Die
Änderung zum 1.1.2000 bestand ja gerade darin,
dass genau dieser Ausnahmetatbestand gestrichen
wurde.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 00:08:05
So liebe Leute. War beim Stamdesamt gewesen. So wie ich es vermutet habe, fühlt sich das Standesamt auch nicht verantwortlich. Mir wurde lediglich ein Antrag auf prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit mitgegeben und ein trockener Händedruck das wars.
Ich frag mich wirklich wie man als einfacher Bürger solche Fälle klären soll, wenn Behörden in keinsterweise behilflich sind.
Die Dame beim türkischen Konsulat meinte sogar, da es ja nun schon solange her sei, warum ich es nicht dabei belasse und unnötig mir diesen Aufwand antuhe. Es ist wirklich eine Frechheit.
Die Behörden machen einen Fehler und der Bürger muss dafür büßen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 00:32:28
in der tat - da hat man schon 'nen personalausweis und reisepass der bundesrepublik und braucht noch auf landesebene eine beurkundung über die staatszugehörigkeit. aber wenn ausweise der BRD die staatsangehörigkeit nicht beurkunden, wäre der zu ziehende schluss, man darf sie weiterbenutzen. :)

womit die frage nach den 6-8 jahren illegalem aufenthalt ins leere greift.

interessanter wäre, wie zu revidieren ist - abschiebung / ausweisung oder bis auf den AT, den derjenige, dem die brd-papiere weggenommen werden davor hatte.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von grisu1000 am 22.04.2014 um 01:02:34

Gökhan schrieb am 22.04.2014 um 00:08:05:
So liebe Leute. War beim Stamdesamt gewesen. So wie ich es vermutet habe, fühlt sich das Standesamt auch nicht verantwortlich.


Wer ist deine Einbürgerungsbehörde, das Standesamt oder die Ausländerbehörde?
Dort machtst du einen schriftlichen Antrag, ggf formlos auf Ausstellunge eines Staatsangehörigenausweis. Weigert sich die Behörde, dann schickst du den Antrag per Post.  Nicht mündlich abwimmeln lassen.
Die Nachweise aus der Türkei musst du natürlich miteinreichen, ggf. mit Übersetzung.


idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 00:32:28:
in der tat - da hat man schon 'nen personalausweis und reisepass der bundesrepublik und braucht noch auf landesebene eine beurkundung über die staatszugehörigkeit. aber wenn ausweise der BRD die staatsangehörigkeit nicht beurkunden, wäre der zu ziehende schluss, man darf sie weiterbenutzen. Smiley

womit die frage nach den 6-8 jahren illegalem aufenthalt ins leere greift. 


Das ist ein falscher Rückschlüss. Nur weil die entsprechenden Pässe/Ausweise keim entgültiger Nachweis über die Staatsanghörigkeit sind, heißt das doch nicht sie dürfen von ausländischen Mitbürgern benutzt werden.

Sonst könnte jeder Gegenstand, der im täglichen Gebrauch nur von deutschen Bürgern benutzt werden kann, ein urkundlicher Nachweis für die Staatsangehörigkeit sein.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 04:44:36
was genau ist denn falsch?

wenn diese identitätsdokumente (soweit mir bekannt ausschliesslich in der brd) keinen rechtssicheren rückschluss auf die staatsangehörikeit zulassen, täuscht man auch niemandem etwas vor, wenn man ihm diese dokumente - zum zweck der identifizierung - vorweist. gültig - solange sie nicht abgelaufen sind oder zurückgefordert werden - sind sie ja. einreisen - sofern man als "ausländer" reingelassen wird, darf man damit wohl auch. illegaler aufenthalt - wo?


Zitat:
Sonst könnte jeder Gegenstand, der im täglichen Gebrauch nur von deutschen Bürgern benutzt werden kann, ein urkundlicher Nachweis für die Staatsangehörigkeit sein.


nein - da diese gegenstände keine rechtmässige beurkundung der staatsbürgerschaft sind, ist dieser rückschluss falsch. sie wären kein nachweis sondern höchstens ein indiz. von wem sie tatsächlich genutzt werden, in wessen besitz sie sich befinden bedarf weiterer klärung. webei das wiederrum nicht nur in der brd so ist.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 08:38:04
BTT:

wie wär' denn das, wenn der türke sich nicht die türkische staatsangehörigkeit zurückgeholt hätte, sondern bspw. der bulgarischen ABH nachweisen würde bulgarische wurzeln zu haben und die ihm die bulgarische staatsangehörigkeit verliehen hätte, ohne - wie es in einem sich so darstellenden "ausnahmefall" üblich ist - den austritt aus allen anderen staatsbürgerschaften vorauszusetzen?

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 22.04.2014 um 09:19:42
Grisu hat die zu ergreifenden Maßnahmen schon benannt:
Den Nachweis dass die türkische Staatsbürgerschaft vor 2000 erworben wurde mit offiziellem Stempel, Unterschrift, Apostille versehen lasse
dann durch einen ermächtigten Übersetzer übersetzen lassen
Staatsbürgerschaftsnachweis mit den Dokumenten beantragen.

gökhan
mach dir aus dem Kommentar der Mitarbeiterin nichts. Nicht-Betroffene können diesen sensiblen Eingriff in die Identität nicht unbedingt nachvollziehen. Ausserdem war wohl der Standesbeamte nicht die richtige Ansprechperson. Die Einbürgerungsbehörde ist die richtige Behörde. Wenn du nicht weisst wo die ist, dann gib den Antrag auf Ausstellen des staatsangehörigkeitsnachweises bei der Ausländerbehörde oder Einwohnermeldeamt deines Ortes. Dir müssen dann den Antrag weiterleiten.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Tippi am 22.04.2014 um 09:40:17

waswärewennunterumständenvielleichtwasandereswäre

@ idleXtreme

Wir sind hier nicht beim Quiz.

Bitte keine "ichhabdanochwas"-Postings.

Ein Thread sollte von Anfang aussagekräftig sein, das
wird sonst ein Stochern im Nebel.

Weiterhin würden wir uns Alle sehr freuen, wenn du dich
der deutschen Rechtschreibung unterwirfst.

Ich weiß noch nicht, was du mit deiner Postingsflut be-
absichtigst - aber es gefällt mir nicht.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 09:55:26
die vernachlässigung der gross- und kleinschreibung ist im netz durchaus gängig, im übrigen ist sowohl rechtschreibung als auch satzstellung durchaus innerhalb der regeln.

würde ich etwas bezwecken wollen, müsste ich zumindest die dinge beim namen nennen. aber wenn bzw. da es euch schon so nicht gefällt, sehe ich davon grosszügig ab.

beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal?

hier ist die aktuelle - http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1398112260/3#3 .

der knabe um den es da geht hat weder bock auf euch, noch auf eure behörden. und schon gar nicht darauf, bei euch noch ein jahr zu verbringen, weil mitarbeiter des rechtstaats ihm verweigerten den bewilligunspflichtigen antrag anzunehmen, der es ihm ermöglichen würde, ihn in einen AT des staates seiner wahl zu wandeln, so dass ihr keinerlei zuständigkeit mehr hättet. die antipatie ist gegenseitig.

aber so wie die dinge sind, dürft ihr es ausbaden.
es ist nichts weiter als nur gerecht so.
antworten erbeten.   

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Runenwolf am 22.04.2014 um 09:59:35

idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal? 


Sorry, kannst du bitte mal erklären, was das mit diesem Thread zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun hat?

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 10:04:59
sicher kann ich.
zumindest was es im (nicht allzuweit) entfernten sinn mit dem thema zu tun hat. als reaktion darauf könnten wiederrum andere fragen, was meine antwort mit dem thema zu tun hat und ihre frage wäre dann sogar berechtigt.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Runenwolf am 22.04.2014 um 10:11:00
Mit diesen Querfragen zerfledderst du meines Erachtens nach ganze Threads. Die Fragen der TS gehen in deinen Einwürfen unter ... DAS kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 10:31:56
@ grisu..die zuständige Behörde soll laut dem Innenministerium, das Standesamt Abt. Staatsangehörigkeiten oder die Ausländerbehörde sein.  Als ich beim Standesamt war, hatte ich beide Registerauszüge der Türkei mit beglaubigter Übersetzung vorgezeigt. Das Problem laut dem Beamten, soll darin liegen, dass es für die deutschen Behörden schwer nach zu vollziehen sei, wieso der Falscheintrag durch die Türkei gemacht wurde. Die türkische Botschaft in Berlin war nicht bereit mir diesbezüglich ein Schreiben bereit zu stellen, worin der Falscheintrag erläutert wird. Falls Ihr möchtet kann ich euch die beiden unterschiedlichen Eintragungen hier mal zeigen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 10:55:38
Anbei die Registerauszüge. Der erste Anhang ist der aktuelle Auszug vom türkischen Konsulat und der zweite ist der Auszug den ich 2006 aus der Türkei mitgebracht hatte. Der Auszug wurde 2006 beim Standesamt abgegeben, da ich damals meine Eheschließung hatte und auch deswegen meine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte.
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Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Eduard am 22.04.2014 um 10:58:12
Mal wieder ganz naiv gefragt:

Wer trägt denn die Beweislast für den Verlust bzw. Nicht-Verlust der Staatsangehörigkeit, der Staat oder der einzelne Bürger? Ich würde meinen, die Staatsangehörigkeit kann nur auf der Basis eindeutiger Beweise aberkannt werden - sonst Verstoß gegen Artikel 16 Abs. 1 GG.

Demnach sollte es ausreichen, die Annahme, die Aufnahme in die türkische Staatsangehörigkeit sei erst 2002 erfolgt, durch entsprechende Belege zu erschüttern. Der Betroffene muss nicht den Gegenbeweis antreten.

Ich habe aber auch eine Frage an den TS: Wurde denn zwischen 1999 und 2002 kein türkischer Pass oder ähnliches beantragt? Damit könnte man den falschen Registereintrag doch leicht widerlegen...

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Tippi am 22.04.2014 um 11:01:41

idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
die vernachlässigung der gross- und kleinschreibung ist im netz durchaus gängig, im übrigen ist sowohl rechtschreibung als auch satzstellung durchaus innerhalb der regeln.

beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal?


Nöööö - no Deal.

Befehltston ist völlig daneben.
Wir haben und hatten ausserdem nie "Personal".


idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
der knabe um den es da geht hat weder bock auf euch, noch auf eure behörden. und schon gar nicht darauf, bei euch noch ein jahr zu verbringen, 


Wir haben auf solche User keinen Bock.

Die Intention dieses Boards ist klar. Wir helfen gerne,
gratis und kompetent.

Deine Art lässt mich nur den Kopf schütteln.


idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
aber so wie die dinge sind, dürft ihr es ausbaden.
es ist nichts weiter als nur gerecht so.
antworten erbeten.   


Such dir einen anderen Bademeister - wir baden nix aus.

Gerechtigkeit hin oder her  ...... mir reicht es. 

Du hast hier Nichts zu fordern. Höfliche Bitten bzgl. des
Tons und der Nettiquette werden von dir ignoriert.

Unterlasse das weitere Posten in diesem Thread.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 22.04.2014 um 11:11:50
Durch den Antrag auf Ausstellung des Staatsangehörigkeitsnachweises, hättest du die Beweislast um deine deutsche Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Vielleicht kannst du den Bescheid, der dir den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bescheinigt, als rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakt nach § 48 VwVfG, ggf. vor Gericht, anfechten. Dann müsste der Verwaltungsakt erneut überprüft werden und die Beweislast läge bei der Behörde, dass du die Staatsbürgerschaft nicht hast.


Was steht eigentlich im Beschluss des Ministerrats 2002/4148 vom 13.05.2002?

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von idleXtreme am 22.04.2014 um 11:52:11

Tippi schrieb am 22.04.2014 um 11:01:41:
Unterlasse das weitere Posten in diesem Thread.


wenn ich so freundlich und höflich, in einem warmen ton, darum gebeten werde, werde ich dem mal nachkommen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 14:18:47
@ aras...laut dem von dir genannten Beschluss, welches am 13/5/2002 veröffentlich worden sei, steht das ich an diesem Datum wieder in die türkische Staatsbürgerschaft aufgenommen wurde. Jedoch steht im Registerauszug des Konsulats an selber Stelle das ich mit dem Beschluss vom 1/8/1999 wieder in die türkische Staatsbürgerschaft übernommen wurde. Sprich im selben Register meiner Person wurden zwei unterschiedliche Eintragung gemacht. Das heisst in der türkei ist die Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsbürgerschaft am 13/5/2002 erteilt worden und im türkischen Konsulat steht das die Einbürgerung am 1/8/1999 erteilt wurde.
Zudem muss ich dazu sagen, dass mein Antrag auf Wiedereinbürgerung Anfang 1999 beim Konsulat abgegeben wurde. Sachverhalt ist hier, dass die türkischen Behörden nicht wissen welcher Eintrag nun der Richtigkeit entspricht. Und die deutschen Behörden mir diesbezüglich keine Hilfestellung geben können, welches Dokument nun zu verwenden ist.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 22.04.2014 um 14:23:23
Genau darauf will ich hinaus. Kannst du nicht den Beschluss beschaffen?

Wenn du den Beschluss hast, kannst du überprüfen ob du mit darin aufgelistet wirst.

Wenn du nicht drauf bist, dann muss das frühere Datum korrekt sein.

Ich weiß aber nicht wie man den Beschluss erhalten kann. Aber Geheim wird der wohl nicht sein?

Nachtrag:
Oder das Konsulat soll den Ministerratsbeschluss anfordern und dir eben bescheinigen, dass du drin aufgelistet wirst oder nicht.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 14:42:27
Verstehe. Ich habe morgen eh einen Termin beim Konsulat. Da werde ich es mal ansprechen und fragen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 22.04.2014 um 15:26:36
Zu etwas muss ja die Bürokratie gut sein :). Und wenn die schon den Beschluss referenzieren, dann sollte man auch die Referenz zur Gegenprüfung nutzen.

Am Besten natürlich, du versuchst beide Beschlüsse zu besorgen.  :D


Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 15:59:53

Eduard schrieb am 22.04.2014 um 10:58:12:
Mal wieder ganz naiv gefragt:

Wer trägt denn die Beweislast für den Verlust bzw. Nicht-Verlust der Staatsangehörigkeit, der Staat oder der einzelne Bürger? Ich würde meinen, die Staatsangehörigkeit kann nur auf der Basis eindeutiger Beweise aberkannt werden - sonst Verstoß gegen Artikel 16 Abs. 1 GG.

Demnach sollte es ausreichen, die Annahme, die Aufnahme in die türkische Staatsangehörigkeit sei erst 2002 erfolgt, durch entsprechende Belege zu erschüttern. Der Betroffene muss nicht den Gegenbeweis antreten.

Ich habe aber auch eine Frage an den TS: Wurde denn zwischen 1999 und 2002 kein türkischer Pass oder ähnliches beantragt? Damit könnte man den falschen Registereintrag doch leicht widerlegen...



Leider nein. Da zum damaligen Zeitpunkt der Informationsfluß seitens der Ämter und des Konsulat nicht erbracht wurde. Und die Betroffenen in keinsterweise informiert wurden.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von grisu1000 am 22.04.2014 um 17:06:36

Eduard schrieb am 22.04.2014 um 10:58:12:
Wer trägt denn die Beweislast für den Verlust bzw. Nicht-Verlust der Staatsangehörigkeit, der Staat oder der einzelne Bürger? Ich würde meinen, die Staatsangehörigkeit kann nur auf der Basis eindeutiger Beweise aberkannt werden - sonst Verstoß gegen Artikel 16 Abs. 1 GG.


Na ja, bei Annahme tritt ja der Verlust automatisch ein, ohne das deutsche Behörden tätig werden müssen oder eine Verlustfeststellung getroffen werden muss. Mit einen schriftlichen Antrag auf Ausstellung des Staatsanghörigkeitsausweises muss die Behörde IMHO natürlich ermitteln und ggf. selbst eine Sachstandsfeststellung machen. Wird abgelehnt gibt es einen Bescheid, mit den man ggf. den Rechtsweg eröffnen kann.

Der Threadsteller soll sich versuchen alle möglichen Unterlagen über den Sachverhalt beibringen, ggf. in einem Begleitschreiben auf den Widerspruch hinweisen, und seine Feststellung äußern, das er die Staatsangehörigkeit bereits 1999 wiederangenommen hat. Zudem dass die türkischen Behörden eher nicht hilfreich sind. Dan muss die Behörde erstmal das Gegenteil sauber begründen oder selbst ermitteln. Irgendwelche Restzweifel können IMHO nicht dazu führen, dass die Ausstellung verweigert wird.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Tippi am 22.04.2014 um 19:23:33

Tippi schrieb am 22.04.2014 um 11:01:41:
Unterlasse das weitere Posten in diesem Thread.


Was war daran nicht zu verstehen, da dies hier folgte???


idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 11:52:11:
wenn ich so freundlich und höflich, in einem warmen ton, darum gebeten werde, werde ich dem mal nachkommen. 



Ich gönne dir ne kleine Boardpause - sagen wir ....
2 Wochen.




Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 22.04.2014 um 19:39:09
wer Lust und Laune hat kann einen Antrag nach § 43 VwGO auf Festellung, dass die dt. Sta. nicht erloschen ist, stellen. Dann werden sich die Gerichte drum streiten müssen.

Wobei hier gesagt werden muss, dass die Türken selbst ihre eigenen Registerauszüge verfälscht haben, um den Wiedererwerb der tr. Sta. vor den dt. Behörden zu verschleiern (vgl. http://www.jurblog.de/2005/05/26/ - wird auch vom BVerfG in der obigen Entscheidung zitiert).

Es ist auch ziemlich merkwüridg, dass ein 1999 gestellter Antrag tatsächlich auch in dem Jahr wieder zum Wiedererwerb geführt haben soll. In Vergleichfällen (und das sind nicht wenige) fand der Erwerb irgendwann in den Jahren 2000-2002 statt.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 22.04.2014 um 22:55:08
Ich muss ehrlich sagen, dass ich es für eine Frechheit halte, was die Behörden beider Seiten sich hier geleistet haben. Der Bürger kann wieder mal alles tragen. Vom finanziellen Schaden mal abgesehen.
Und nun kann der dumme Bürger hinter jeder Behörde her rennen, um Klarheit schaffen zu können.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Aras am 23.04.2014 um 00:37:46
Hast du überhaupt Antrag auf die türk. Einbürgerung gestellt?
Wie alt warst du eigentlich bei der Einbürgerung?

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von reinhard am 23.04.2014 um 11:35:10

Gökhan schrieb am 22.04.2014 um 22:55:08:
Ich muss ehrlich sagen, dass ich es für eine Frechheit halte, was die Behörden beider Seiten sich hier geleistet haben. Der Bürger kann wieder mal alles tragen.


Du solltest aber auch wissen, dass der Staat Gesetze nur veröffentlicht. Suchen und lesen und Dich informieren musst Du immer und überall selbst. Wenn Du also eine Einbürgerung irgendwo anstrebst, musst Du Dich selbst immer vorher über mögliche Folgen oder andere Pflichten informieren.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 23.04.2014 um 11:42:59
@aras als ich eingebürgert wurde war ich 15 Jahre alt. Die Wiedereinbürgerung wurde damals vom Konsulat nicht als solches erwähnt worden. Uns wurde nur gesagt, dass eine Unterschrift, wegen der Ausgabe des, als ungültig abgestempelten, türkischen Passes. Jedoch war dies die Unterschrift für die Wiedereinbürgerung.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Odysseus am 23.04.2014 um 11:44:14

Gökhan schrieb am 23.04.2014 um 11:42:59:
Uns wurde nur gesagt, dass ...


Haben Deine Eltern nicht gelesen, was sie da unterschreiben??  :wand:

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 23.04.2014 um 11:46:13
@reinhard das mag ja sein. a) wie soll ein 15 Jähriger dies wissen. b) Das große Problem ist, dass die türkischen Behörden dies absichtlich den Bürgern verschwiegen haben. Da es bei der türkischen Staatsbürgerschaft ja dann den bezahlten Wehrdienst gibt. Ergo es ging also eher ums Geld, als wie um eine Schaffung von Klarheit.
=========

@ Odysseus das Schreiben was da beim türkische Konsulat unterschrieben wurde, war wegen dem Rückerhalt des ungültigen türkischen Passes. Es stand nichts von Wiedereinbürgerung oder so darin. Es war schlicht weg eine Täuschung der Bürger.

Daddys' [edit] Folgepost angefügt... Bitte nutzt die 15-minütige Editiermöglichkeit, so bleibt ein Thread übersichtlicher.[/edit]

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von reinhard am 23.04.2014 um 11:50:22
Als 15-jährige konntest Du überhaupt keine Einbürgerung beantragen.

Es wäre sinnvoll, wenn Du versuchst, die Abläufe zu rekonstruieren und Dir selbst Klarheit zu verschaffen. Es ist sonst auch schwierig, Dir Ratschläge zu geben. Lies Dir am besten alle Antworten nochmal ganz in Ruhe durch. Das Rechtsgebiet ist kompliziert, man muss alles dreimal lesen, um es wirklich zu verstehen.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Gökhan am 23.04.2014 um 11:52:18
@ reinhard die Einbürgerung wurde auch mit meinem Vater zusammen beantragt.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Petersburger am 23.04.2014 um 13:06:36

Gökhan schrieb am 22.04.2014 um 22:55:08:
Ich muss ehrlich sagen, dass ich es für eine Frechheit halte, was die Behörden beider Seiten sich hier geleistet haben. 

Worin bitte besteht hier eine "Frechheit" deutscher Behörden? Oder wen hast Du mit der zweiten Seite gemeint?

Daß man sich an Gesetze hält und nicht ohne Weiteres bereit ist, der "günstigsten" von verschiedenen vorliegenden Bescheinigungen zu glauben, die den gleichen Sachverhalt betreffenden, aber unterschiedlichen Inhalts sind?

Nach den hier im Thema angehängten Bildern wie auch verlinkten Informationen würde ich der Bescheinigung "Beschluß 1999" auch nicht glauben.
Man soll niemals andere für dämlich halten und sich dann wundern, daß sie es nicht sind.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Petersburger am 23.04.2014 um 14:08:59

Petersburger schrieb am 23.04.2014 um 13:06:36:
Man soll niemals andere für dämlich halten und sich dann wundern, daß sie es nicht sind. 

Nur zur Klarstellung:
Damit meine ich nicht Dich, Gökhan.

Viel mehr zielt das auf diejenigen, die Bescheinigungen ... geänderten  :-X ... Inhalts erstellen und dann erwarten, daß alles in Ordnung sei.

Titel: Re: Verlust deutsche Staatsbürgerschaft
Beitrag von Bayraqiano am 24.04.2014 um 07:20:46

Gökhan schrieb am 23.04.2014 um 11:42:59:
als ich eingebürgert wurde war ich 15 Jahre alt.



Gökhan schrieb am 23.04.2014 um 11:52:18:
die Einbürgerung wurde auch mit meinem Vater zusammen beantragt. 


Hättest Du das nicht früher sagen können? Siehe in einem vergleichbaren Fall: BayVGH, Urt. v. 4.11.2007 - 5 B 05.3039.

M.E. ist eben kein Verlust eingetreten, weil Du als Minderjähriger keinen eigenen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen konntest. Insofern bleibt es eben dabei, dass Du entweder das Ergebnis des Antrags auf Staatsangehörigkeitsausweis abwartest oder eben gleich eine Feststellungsklage betreibst.   

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