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Verlust deutsche Staatsbürgerschaft (Gelesen: 13.663 mal)
Tippi
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Antwort #15 - 22.04.2014 um 09:40:17
 

waswärewennunterumständenvielleichtwasandereswäre

@
idleXtreme

Wir sind hier nicht beim Quiz.

Bitte keine "ichhabdanochwas"-Postings.

Ein Thread sollte von Anfang aussagekräftig sein, das
wird sonst ein Stochern im Nebel.

Weiterhin würden wir uns Alle sehr freuen, wenn du dich
der deutschen Rechtschreibung unterwirfst.

Ich weiß noch nicht, was du mit deiner Postingsflut be-
absichtigst - aber es gefällt mir nicht.
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 22.04.2014 um 09:55:26
 
die vernachlässigung der gross- und kleinschreibung ist im netz durchaus gängig, im übrigen ist sowohl rechtschreibung als auch satzstellung durchaus innerhalb der regeln.

würde ich etwas bezwecken wollen, müsste ich zumindest die dinge beim namen nennen. aber wenn bzw. da es euch schon so nicht gefällt, sehe ich davon grosszügig ab.

beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal?

hier ist die aktuelle - http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1398112260/3#3 .

der knabe um den es da geht hat weder bock auf euch, noch auf eure behörden. und schon gar nicht darauf, bei euch noch ein jahr zu verbringen, weil mitarbeiter des rechtstaats ihm verweigerten den bewilligunspflichtigen antrag anzunehmen, der es ihm ermöglichen würde, ihn in einen AT des staates seiner wahl zu wandeln, so dass ihr keinerlei zuständigkeit mehr hättet. die antipatie ist gegenseitig.

aber so wie die dinge sind, dürft ihr es ausbaden.
es ist nichts weiter als nur gerecht so.
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Antwort #17 - 22.04.2014 um 09:59:35
 
idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal? 


Sorry, kannst du bitte mal erklären, was das mit diesem Thread zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zu tun hat?
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 22.04.2014 um 10:04:59
 
sicher kann ich.
zumindest was es im (nicht allzuweit) entfernten sinn mit dem thema zu tun hat. als reaktion darauf könnten wiederrum andere fragen, was meine antwort mit dem thema zu tun hat und ihre frage wäre dann sogar berechtigt.
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Antwort #19 - 22.04.2014 um 10:11:00
 
Mit diesen Querfragen zerfledderst du meines Erachtens nach ganze Threads. Die Fragen der TS gehen in deinen Einwürfen unter ... DAS kann ja auch nicht Sinn der Sache sein.
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Antwort #20 - 22.04.2014 um 10:31:56
 
@ grisu..die zuständige Behörde soll laut dem Innenministerium, das Standesamt Abt. Staatsangehörigkeiten oder die Ausländerbehörde sein.  Als ich beim Standesamt war, hatte ich beide Registerauszüge der Türkei mit beglaubigter Übersetzung vorgezeigt. Das Problem laut dem Beamten, soll darin liegen, dass es für die deutschen Behörden schwer nach zu vollziehen sei, wieso der Falscheintrag durch die Türkei gemacht wurde. Die türkische Botschaft in Berlin war nicht bereit mir diesbezüglich ein Schreiben bereit zu stellen, worin der Falscheintrag erläutert wird. Falls Ihr möchtet kann ich euch die beiden unterschiedlichen Eintragungen hier mal zeigen.
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Antwort #21 - 22.04.2014 um 10:55:38
 
Anbei die Registerauszüge. Der erste Anhang ist der aktuelle Auszug vom türkischen Konsulat und der zweite ist der Auszug den ich 2006 aus der Türkei mitgebracht hatte. Der Auszug wurde 2006 beim Standesamt abgegeben, da ich damals meine Eheschließung hatte und auch deswegen meine deutsche Staatsangehörigkeit verloren hatte.
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Antwort #22 - 22.04.2014 um 10:58:12
 
Mal wieder ganz naiv gefragt:

Wer trägt denn die Beweislast für den Verlust bzw. Nicht-Verlust der Staatsangehörigkeit, der Staat oder der einzelne Bürger? Ich würde meinen, die Staatsangehörigkeit kann nur auf der Basis eindeutiger Beweise aberkannt werden - sonst Verstoß gegen Artikel 16 Abs. 1 GG.

Demnach sollte es ausreichen, die Annahme, die Aufnahme in die türkische Staatsangehörigkeit sei erst 2002 erfolgt, durch entsprechende Belege zu erschüttern. Der Betroffene muss nicht den Gegenbeweis antreten.

Ich habe aber auch eine Frage an den TS: Wurde denn zwischen 1999 und 2002 kein türkischer Pass oder ähnliches beantragt? Damit könnte man den falschen Registereintrag doch leicht widerlegen...
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Tippi
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Antwort #23 - 22.04.2014 um 11:01:41
 
idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
die vernachlässigung der gross- und kleinschreibung ist im netz durchaus gängig, im übrigen ist sowohl rechtschreibung als auch satzstellung durchaus innerhalb der regeln.

beantwortet mir einfach meine fragen aus den von mir erstellten threads - aber diesmal bitte wahrheitsgemäss und nicht so wie 2006, dass man hinterher 2/3 des threads löschen musste, um die eigene inkompetenz (ich weiss - damals hatten wir ganz anderes personal) zu verschleiern - und schon habt ihr eure ruhe. bis ich in ein paar jahren mal wieder 'ne frage habe. deal?


Nöööö - no Deal.

Befehltston ist völlig daneben.
Wir haben und hatten ausserdem nie "Personal".

idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
der knabe um den es da geht hat weder bock auf euch, noch auf eure behörden. und schon gar nicht darauf, bei euch noch ein jahr zu verbringen, 


Wir haben auf solche User keinen Bock.

Die Intention dieses Boards ist klar. Wir helfen gerne,
gratis und kompetent.

Deine Art lässt mich nur den Kopf schütteln.

idleXtreme schrieb am 22.04.2014 um 09:55:26:
aber so wie die dinge sind, dürft ihr es ausbaden.
es ist nichts weiter als nur gerecht so.
antworten erbeten.   


Such dir einen anderen Bademeister - wir baden nix aus.

Gerechtigkeit hin oder her  ...... mir reicht es.  ...

Du hast hier Nichts zu fordern. Höfliche Bitten bzgl. des
Tons und der Nettiquette werden von dir ignoriert.

Unterlasse das weitere Posten in diesem Thread.
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Antwort #24 - 22.04.2014 um 11:11:50
 
Durch den Antrag auf Ausstellung des Staatsangehörigkeitsnachweises, hättest du die Beweislast um deine deutsche Staatsbürgerschaft nachzuweisen.

Vielleicht kannst du den Bescheid, der dir den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bescheinigt, als rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakt nach § 48 VwVfG, ggf. vor Gericht, anfechten. Dann müsste der Verwaltungsakt erneut überprüft werden und die Beweislast läge bei der Behörde, dass du die Staatsbürgerschaft nicht hast.


Was steht eigentlich im Beschluss des Ministerrats 2002/4148 vom 13.05.2002?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 22.04.2014 um 11:52:11
 
Tippi schrieb am 22.04.2014 um 11:01:41:
Unterlasse das weitere Posten in diesem Thread.


wenn ich so freundlich und höflich, in einem warmen ton, darum gebeten werde, werde ich dem mal nachkommen.
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Antwort #26 - 22.04.2014 um 14:18:47
 
@ aras...laut dem von dir genannten Beschluss, welches am 13/5/2002 veröffentlich worden sei, steht das ich an diesem Datum wieder in die türkische Staatsbürgerschaft aufgenommen wurde. Jedoch steht im Registerauszug des Konsulats an selber Stelle das ich mit dem Beschluss vom 1/8/1999 wieder in die türkische Staatsbürgerschaft übernommen wurde. Sprich im selben Register meiner Person wurden zwei unterschiedliche Eintragung gemacht. Das heisst in der türkei ist die Wiedereinbürgerung in die türkische Staatsbürgerschaft am 13/5/2002 erteilt worden und im türkischen Konsulat steht das die Einbürgerung am 1/8/1999 erteilt wurde.
Zudem muss ich dazu sagen, dass mein Antrag auf Wiedereinbürgerung Anfang 1999 beim Konsulat abgegeben wurde. Sachverhalt ist hier, dass die türkischen Behörden nicht wissen welcher Eintrag nun der Richtigkeit entspricht. Und die deutschen Behörden mir diesbezüglich keine Hilfestellung geben können, welches Dokument nun zu verwenden ist.
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Antwort #27 - 22.04.2014 um 14:23:23
 
Genau darauf will ich hinaus. Kannst du nicht den Beschluss beschaffen?

Wenn du den Beschluss hast, kannst du überprüfen ob du mit darin aufgelistet wirst.

Wenn du nicht drauf bist, dann muss das frühere Datum korrekt sein.

Ich weiß aber nicht wie man den Beschluss erhalten kann. Aber Geheim wird der wohl nicht sein?

Nachtrag:
Oder das Konsulat soll den Ministerratsbeschluss anfordern und dir eben bescheinigen, dass du drin aufgelistet wirst oder nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #28 - 22.04.2014 um 14:42:27
 
Verstehe. Ich habe morgen eh einen Termin beim Konsulat. Da werde ich es mal ansprechen und fragen.
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Antwort #29 - 22.04.2014 um 15:26:36
 
Zu etwas muss ja die Bürokratie gut sein Smiley. Und wenn die schon den Beschluss referenzieren, dann sollte man auch die Referenz zur Gegenprüfung nutzen.

Am Besten natürlich, du versuchst beide Beschlüsse zu besorgen.  Durchgedreht

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