ber625 schrieb am 01.09.2013 um 22:45:49:Sagt mal, kann es eigentlich auch so funktionieren, das mein
NE nicht erlischt/erloschen wird?
Durch meine deutsche Tochter brauche ich ja den LE durch
FZF nicht zu sichern, also gehe ich zur der
ABH und sage es Ihnen! Unter anderem, das ich die Forderungen von § 51
AufenthG (2) erfülle und deswegen meine sowohl auch für meiner Frau die
NE zurück haben möchten.
Das wurde doch schon beantwortet:
Zitat:ber625 schrieb am 29.08.2013 um 09:52:17:
Meine Frau hat 10 jahre in DE als Hausfrau gelebt und nicht 15, wie wäre es bei Ihrem fall?
Es reicht wenn einer von Euch 15 Jahre in D gelebt hat - der andere Ehegatte muss dann nur zum Zeitpunkt der Ausreise eine
NE gehabt haben.
Ihr solltet Euch mal mit der
ABH an Eurem letzten Wohnort in D wenden um zu sehen, ob die
NE noch fortbesteht. Falls nicht könnt ihr ja die
FZF beantragen.
Ihr müsst euch an die letzte Zuständige
ABH wenden. Vorher wird es wohl ohne Visa mit der Einreise schwierig. Bei positiver Prüfung würde die
ABH eine Bescheinigung austellen, das die
AT weitergelten. Die deutsche Tochter braucht ja keine
AT. Die andere Tochter braucht ein FZF-Visa, da muss man auf den atypischen Fall hinweisen, das die eine Tochter deutsch ist und man deshalb nach Deutschland zurückkehren will.