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Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon? (Gelesen: 13.252 mal)
Runenwolf
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Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
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Antwort #30 - 02.09.2013 um 07:21:14
 
tiggger schrieb am 01.09.2013 um 19:50:57:
Und was wäre mit Kindergeld?). 


Sofern ein Kind aufgrund unklarer Urkunden nicht gleich nach der Geburt beurkundet werden kann, kann auch eine Geburtsbescheinigung ausgestellt werden. Mit der kann dann Kindergeld beantragt werden.

Ohne Beurkundung wird aber schwer ein Pass ausgestellt werden können, da schließlich die Namensführung im Pass klar sein muss. Und das kann rechtlich sicher erst mit der Beurkundung passieren.
Sollte bei einer Urkundenüberprüfung nämlich herauskommen, dass die Ehe der Eltern gar nicht gültig ist, beurteilt sich die Namensführung des Kindes nämlich nach ganz anderen Gesichtspunkten.

Daher die Empfehlung, die Eheschließung sobald man hier in Deutschland ist, nachbeurkunden lassen. Dann umgeht man solche Probleme. Denn wenn ein Kind geboren wird, dann haben die Eltern erst mal andere Dinge zu regeln, als Nachweise über die Gültigkeit der Eheschließung vorzulegen.
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