i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1377279581

Beitrag begonnen von scheuch am 23.08.2013 um 19:39:41

Titel: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von scheuch am 23.08.2013 um 19:39:41
Hallo zusammen,

meine Frau (Festland-Chinesin) und ich (deutscher) seit dem 28. Juli verheiratet und warten nun darauf, dass das FZF-Visum durchkommt. Leider verzögert sich das ganze gerade etwas.

Zum Hintergrund:
Geheiratet wurde - gerade um auf Papierkrieg zu verzichten - in Hongkong. Da lief alles prima, und wir haben eine Urkunde bekommen, die wir im Anschluss noch mit der Apostille ausgestattet haben. Beim Konsulat in Kanton haben wir dann das Visum beantragt, mit allen Unterlagen, die gefordert waren (Passkopien, Hukou m. Übersetzung etc.). Man sagte uns: Legalisierte Dokumente mit Ausnahme der Heiratsurkunde seien nicht notwendig. So weit so gut, es wurde alles wie eingereicht angenommen und man versprach ein zügige Bearbeitung.

Inzwischen sind die Dokumente auch alle bei der zuständigen Ausländerbehörde angekommen und ich habe noch zusätzliche Informationen (Einkommensnachweis, Wohnraumnachweis etc.) eingereicht. Nun fehlt der Behörde nur noch die Anerkennung der Ehe für den deutschen Rechtsbereich, dann gibt es grünes Licht.

Hier fängt der Spaß aber an: Für diese Anerkennung sagt die ABH, dass sie eine dt. Urkunde benötigt. Das zuständige Standesamt wiederum benötigt zur Ausstellung der deutschen Eheurkunde noch weitere Dokumente im Original. Mein Ausweis und meine Geburtsukunde sind ja kein Problem, aber die Geburtsurkunde meiner Frau hingegen schon, die hat keine (wurden zum Zeitpunkt ihrer Geburt noch nicht ausgestellt, das kam erst später). Ob das Hukou dafür genommen werden kann, muss noch geklärt werden. In jedem Fall sind die eingereichten Kopien nicht ausreichend, es bedarf beglaubigter & legalisierter Originale/Kopien.

Nun wollte ich hier einmal nachfragen, welche Erfahrungen es in so einem Fall gibt oder welche Hinweise ihr uns geben könntet. Auf http://forum.chinaseite.de wurde ich hierher verwiesen, da hier die Profis mit den richtigen Argumenten sitzen. :)

Und ist eine deutsche Urkunde überhaupt notwendig? Oder reicht im späteren Leben/Behördenverkehr auch die HK-Urkunde mit Apostille?

Viele Grüße
Benny

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Saxonicus am 23.08.2013 um 20:16:03

scheuch schrieb am 23.08.2013 um 19:39:41:
Und ist eine deutsche Urkunde überhaupt notwendig? Oder reicht im späteren Leben/Behördenverkehr auch die HK-Urkunde mit Apostille?

Grundsätzlich notwendig ist sie nicht, aber unbedingt zu empfehlen, weil diese deutsche Urkunde überall problemlos akzeptiert wird.

Allerdings ist die Ausstellung dieser Urkunde, nach der Registrierung Eurer Ehe beim deutschen Standesamt, erst möglich ist wenn Deine Frau hier ist.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von erne am 23.08.2013 um 21:00:45

scheuch schrieb am 23.08.2013 um 19:39:41:
Nun fehlt der Behörde nur noch die Anerkennung der Ehe für den deutschen Rechtsbereich, 


nein, fehlt sie nicht.
Es bedarf keiner Anerkennung, es ist aber für die ABH leichter, wenn es eine gäbe, denn dann muss sie nicht selber prüfen, ob die Ehe gültig ist. 
Darum will sie die Arbeit der Prüfung über dich an das STandesamt weitergeben ... das musst du aber nicht.
Die ABH muss auch so über die FZF entscheiden, wenn sie nicht selber entscheiden kann, ob die Ehe gültig ist, kann sie sich an das Standesamt wenden.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Tina05 am 23.08.2013 um 21:24:21

Saxonicus schrieb am 23.08.2013 um 20:16:03:
Allerdings ist die Ausstellung dieser Urkunde, nach der Registrierung Eurer Ehe beim deutschen Standesamt, erst möglich ist wenn Deine Frau hier ist.

Der Antrag auf Nachbeurkundung muss nicht von beiden gestellt werden, dies kann auch ein Ehepartner alleine erledigen - d.h. die Ehefrau kann zum Zeitpunkt der Nachbeurkundung noch im Ausland leben.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von scheuch am 24.08.2013 um 09:14:45
Hallo zusammen,

danke für die Hinweise. Gibt es dafür irgendwelche §, auf die man sich beziehen kann? Ich weiß nicht, ob "Das dürfen Sie gar nicht" als Argument so zieht. Und ich will es mir ja auch nicht mit der Sachbearbeiterin verscherzen, nicht dass der Antrag dann abgelehnt wird oder so :(

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von erne am 24.08.2013 um 15:58:00

scheuch schrieb am 24.08.2013 um 09:14:45:
Gibt es dafür irgendwelche §, auf die man sich beziehen kann?


umgekehrt ... es gibt eben keinen §, der das fordert.
eine der Anforderungen ist eine rechtsgültige Ehe, aber eben nicht, dass die Ehe in D geschlossen wurde oder in D "anerkannt" wird ... so ein Anerkennungsverfahren gibt es gar nicht, eine gültige  Ehe ist eben auch ohne das nicht existente Anerkennungsverfahren gültig.
Dass es sich für Euch sowieso empfiehlt, die Ehe in D zu registrieren, steht ausser Frage ... aber das ist keine Voraussetzung für FZF.
Wenn die ABH SB darauf besteht, soll SIE den § nennen, in dem das gefordert ist (kann sie aber nicht)


scheuch schrieb am 24.08.2013 um 09:14:45:
nicht dass der Antrag dann abgelehnt wird oder so

das darf sie aus diesem Grunde gar nicht....
Ihre Entscheidung ist muss davon unabhängig sein
(kann aber sein, dass sie dann den Antrag den einen oder anderen Tag länger liegen lässt und lieber einen anderen bearbeitet)



Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von scheuch am 28.08.2013 um 20:07:12
Hallo zusammen,

nach Rücksprache mit der ABH bin ich nun nicht wirklich weiter. Die zuständige ABH (die SB ist freundlich und entgegenkommend, aber ihr Chef nimmts anscheinend sehr oder übergenau) scheint es sehr streng zu nehmen und kann selbst nicht prüfen, ob die Ehe gültig ist oder nicht - Urkunde mit Apostille hin oder her. Nur der Eintrag im Eheregister, also die Nachbeurkundung, scheint akzeptiert zu werden zu sein. Das Standesamt hat mir nun inzwischen auch mitgeteilt, dass dies - neben der Zeit die für die Beschaffung der zusätzlichen Dokumente draufgeht - 3-4 Monate dauern wird.

Irgendwie deckt sich das hinten und vorne nicht mit der Aussage des Kosulats, die offiziell 6-12 Wochen für das FZF-Visum veranschlagen.

Irgendwie fühle ich mich hier gerade an die Jagd nach Passierschein A38 erinnert -.-

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von tiggger am 28.08.2013 um 22:02:35

scheuch schrieb am 28.08.2013 um 20:07:12:
kann selbst nicht prüfen, ob die Ehe gültig ist oder nicht

Das kann vorkommen, meines Wissens nach kann dann die ABH dazu intern das Standesamt einschalten. Aber das muss die ABH machen, und nicht Du, wie gefordert.
scheuch schrieb am 28.08.2013 um 20:07:12:
Nur der Eintrag im Eheregister, also die Nachbeurkundung, scheint akzeptiert zu werden zu sein.


Es sieht so aus, als ob Du mit härteren Bandagen spielen musst. Frag doch erstmal, ob die bereit sind, Dir diese Auskunft ( auch schriftlich zu geben. Persönlich würde ich in Deinem Fall einen Fachanwalt einschalten.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von grisu1000 am 28.08.2013 um 22:47:20

scheuch schrieb am 28.08.2013 um 20:07:12:
Die zuständige ABH (die SB ist freundlich und entgegenkommend, aber ihr Chef nimmts anscheinend sehr oder übergenau) scheint es sehr streng zu nehmen und kann selbst nicht prüfen, ob die Ehe gültig ist oder nicht - Urkunde mit Apostille hin oder her. Nur der Eintrag im Eheregister, also die Nachbeurkundung, scheint akzeptiert zu werden zu sein


Stelle klar das du nicht die Nachbeurkundung beantragen wirst, da dies nicht nötig ist und bitte um die Rechstsgrundlage in schriftlicher Form für ein solches ansinnen . Grundsätzlich ist einen im Ausland beschlossene Ehe in Deutschland gültig.

Will die ABH die rechtsgültigkeit der Ehe überprüfen, kann sie dies Intern vom Standesamt machen lassen.


scheuch schrieb am 28.08.2013 um 20:07:12:
Irgendwie fühle ich mich hier gerade an die Jagd nach Passierschein A38 erinnert -.- 


Nimm zu nächsten Besuch einen Bekannten (nicht verwandt) als Beistand mit (schriftlich Bestellen) und mach klar, das von diesem die mündlichen Aussagen zum Anerkennung der Ehe  im Nachineine protokolliert werden.

Sollte der Antrag länger als drei Monate liegenbleiben kannst du dich beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes beschweren.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 29.08.2013 um 00:21:25
Hi,

das ist etwas haarsträubend. Wie kommt die ABH dazu, die Urkunde mit Apostille nicht zu akzeptieren?
Was sagt denn das Konsulat in Guangdong dazu? Wenn, dann müssten die doch das chin. Dokument beurteilen können?
Die Nachbeurkundung ist ein riesiger Aufriss, deswegen machen es viele auch nicht. Für die FZF braucht man die definitiv nicht.

Wenn Dir das ein MA der ABH schriftlich gibt, daß die HU mit Apostille aus HK nicht akzeptiert wird, schreibt er sich sozusagen selbst die Abmahnung wegen grobem Unfugs in die Personalakte.
(Bitte dies nicht wörtlich nehmen).
Wenn die nicht einlenken, würde ich da durchaus lauter werden.
Auch hier im übertragenen Sinne: Wenn Du das schriftlich hast, gleich mal an den Bürgersevice des AA, die AV und den Vorgesetzten des Vorgesetzten weiterleiten.
In HK verheiratet gehst Du da als "normaler" Deutscher praktisch kein Risiko ein. Mehr als durchwinken können sie das nicht.
Ein Anwalt ist sicher nicht nötig denn das ist eindeutig.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Saxonicus am 29.08.2013 um 00:34:31

nixwissen schrieb am 29.08.2013 um 00:21:25:
das ist etwas haarsträubend. Wie kommt die ABH dazu, die Urkunde mit Apostille nicht zu akzeptieren?

Wenn die Legalisierung durch die AV fehlt ist das doch nachvollziehbar.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von erne am 29.08.2013 um 00:40:21

Saxonicus schrieb am 29.08.2013 um 00:34:31:
nixwissen schrieb am Heute um 00:21:25:

Zitat:
das ist etwas haarsträubend. Wie kommt die ABH dazu, die Urkunde mit Apostille nicht zu akzeptieren?


Wenn die Legalisierung durch die AV fehlt ist das doch nachvollziehbar. 


eine apostillierte Urkunde muss nicht legaliesiert werden ... eben darum ist sie ja apostilliert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Saxonicus am 29.08.2013 um 10:37:55

erne schrieb am 29.08.2013 um 00:40:21:
eine apostillierte Urkunde muss nicht legaliesiert werden ... eben darum ist sie ja apostilliert

Das stimmt doch nicht.

Die Apostille erfolgt durch die Inlandsbehörde (z.B. Außenministerium) und das wird dann durch die (deutsche) AV legalisiert. Mit diesen Legalisierungsvermerk der deutschen Botschaft (und der entsprechenden Übersetzung) wird diese Urkunde dann innerhalb Deutschlands akzeptiert.

So war es jedenfalls bei mir/uns.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Runenwolf am 29.08.2013 um 10:43:49

erne schrieb am 29.08.2013 um 00:40:21:
eine apostillierte Urkunde muss nicht legaliesiert werden ... eben darum ist sie ja apostilliert


Das ist so nicht richtig, genau wie Saxonicus geschrieben hat.


Saxonicus schrieb am 29.08.2013 um 10:37:55:
Die Apostille erfolgt durch die Inlandsbehörde (z.B. Außenministerium) und das wird dann durch die (deutsche) AV legalisiert. Mit diesen Legalisierungsvermerk der deutschen Botschaft (und der entsprechenden Übersetzung) wird diese Urkunde dann innerhalb Deutschlands akzeptiert.


Lies mal das durch.


http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/101-kanton/rk/visa/legalisation-seite.html

Chinesische Urkunden müssen für den deutschen Rechtsbereich legalisiert sein. Wenn andere Länder die Apostille oder eine sonstige Beglaubigung akzeptieren ... na gut. Das gilt aber nicht in Deutschland.


Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Cronenberger am 29.08.2013 um 10:46:48
Guten Morgen,

Hier liegt ein Missverständnis vor: Hongkong ist nicht China!

Hongkong gehört dem Haager Apostillenabkommen an, China nicht.

Daher werden Urkunden aus HK apostilliert und Urkunden aus China legalisiert.

Grüße

Croneberger

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von tiggger am 29.08.2013 um 10:58:33

Cronenberger schrieb am 29.08.2013 um 10:46:48:
Hongkong gehört dem Haager Apostillenabkommen an, China nicht.

Richtig. Und falls jemand dazu noch eine Bestätigung braucht:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324524/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 29.08.2013 um 11:00:00
Hi,

Nö.
Edit: Natürlich ja, bezogen auf die letzten beiden ;-)

Lest mal hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324513/Urkunden_Auslaendische_oeffentliche_inDeutschland.pdf

Die HU ist aus HK, nicht aus Mainland China.
Deswegen heiratet man doch dort, wegen der Apostille!
Der Link von Runenwolf ist vom Konsulat Kanton und das ist nicht HK.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Runenwolf am 29.08.2013 um 11:20:45
Stimmt, das hatte ich übersehen, ich hatte immer von chinesischen Urkunden gelesen.

Danke für die Richtigstellung.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von scheuch am 29.08.2013 um 19:45:02
Vielen Dank für die Hinweise! :)

Überraschende Wendung, dem Visumsantrag wurde stattgegeben. Nach meinem Einwurf, eine Wartezeit für die Beurkundung von 3-4 Monaten sei völlig inakzeptabel, wurde das auch so gesehen und eingelenkt.

Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nur  kann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...


Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von tiggger am 29.08.2013 um 19:51:34

scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nur  kann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...

Da hat die ABH dann sogar noch weniger Möglichkeiten das einzufordern. Wenn ihr die Nachbeurkundung sowieso machen wollt müsst ihr da aber auch keinen Stress machen.

Viel Glück mit der Geburtsurkunde. Wenn ich mich richtig erinnere, können die bestimmte Notariate nach eine Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen. Das ganze dann beglaubigen/überbeglaubigen lassen, und nachher in D zum (vereidigten) Übersetzer.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 29.08.2013 um 20:53:04

scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nurkann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...



Haha, wenn Deine Frau hier ist könnt Ihr denen mal den Finger zeigen das verlinkte PDF zeigen, wenn sie auf der Nachbeurkundung bestehen.
Werden sie aber nicht tun sondern kommentarlos die AE auf Basis der Apostille erteilen.
Wartezeiten haben Behörden noch nie daran gehindert, den regulären Weg einzuhalten. Diese vermeintliche Kulanz ist nur eine Ausrede, weil sie den groben Schnitzer jetzt nicht zugeben wollen.

Du brauchst definitiv keine Nachbeurkundung!
Es gibt keine Anerkennung/Registrierung der Ehe!
Die Apostille ist der in D gültige Nachweis und fertig!
Hoffe das war jetzt deutlich genug.

Edit Nachtrag: Die Geburtsurkunde wäre entbehrlich. Wenn es keine gibt, gibt es eben keine. Alternativ wird dazu das Hukou (Familienbuch) herangezogen, da stehen auch die Eltern drin. Für den Großteil der Chinesen ist das die Geburtsurkunde.
Aber wie gesagt, ist überflüssig mit der Apostille.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von greenock am 31.08.2013 um 16:16:10

tiggger schrieb am 29.08.2013 um 19:51:34:
Viel Glück mit der Geburtsurkunde. Wenn ich mich richtig erinnere, können die bestimmte Notariate nach eine Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen. Das ganze dann beglaubigen/überbeglaubigen lassen, und nachher in D zum (vereidigten) Übersetzer.


Du mußt mit deinem Hukou zum Public Notary Office, in der Stadt, in der auch das Hukou ausgestellt ist.
Dort kann dir dann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, bzw. bekommst du eine Bescheinigung für die Polizei, die dir eine Urkunde ausstellt (das ist in China verschieden).
Eine Bescheinigung von Krankenhäusern ist in vielen Fällen nicht zu bekommen, weil, gerade früher, keine Akten über Geburten angelegt wurden, bzw. es auf dem Lande immer noch viele Hausgeburten gab.
Nach der Überbeglaubigung vom Außenministerium nicht die Legalisation der deutschen Auslandsvertretung vergessen.
(diesen Service übernimmt das Außenministerium gegen eine Gebühr).

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 31.08.2013 um 16:47:27

greenock schrieb am 31.08.2013 um 16:16:10:
Du mußt mit deinem Hukou zum Public Notary Office, in der Stadt, in der auch das Hukou ausgestellt ist.
Dort kann dir dann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, bzw. bekommst du eine Bescheinigung für die Polizei, die dir eine Urkunde ausstellt (das ist in China verschieden).
Eine Bescheinigung von Krankenhäusern ist in vielen Fällen nicht zu bekommen, weil, gerade früher, keine Akten über Geburten angelegt wurden, bzw. es auf dem Lande immer noch viele Hausgeburten gab.
Nach der Überbeglaubigung vom Außenministerium nicht die Legalisation der deutschen Auslandsvertretung vergessen.
(diesen Service übernimmt das Außenministerium gegen eine Gebühr).



Schön und gut aber scheuch braucht das alles dank der Apostille nicht.
Ausserdem, falls das jemand hier mit Heirat in Mainland liest
Den deutschen Behörden ist meistens bekannt, daß es Geburtsurkunden "direkt von der Geburt" in China so nicht gibt.
Das ist auch heute noch so. Unsere kleine Nichte wurde erst mit 18 Monaten registriert, ist jetzt knapp 3. Das ist immer noch völlig normal und legal für 70-80% der Chinesen.
Von daher basieren diese Chinesischen GU meist nur auf dem Hukou aufgund der Anmeldung des Kindes durch die Eltern. Bis auf Standesämter oder ABHen in Hintertupfingen ist das bekannt und daher ist die Chin. GU hinfällig bzw. das Hukou deckt das ab. Die nachträglich ausgestellte GU ist nur eine Kopie des entsprechendes Teils des Hukou auf einem anderen Papier. Das wussten ABH und mein Standesamt in HH im Falle meiner Frau schon vor gut 7 Jahren.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von grisu1000 am 31.08.2013 um 16:51:03

scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nurkann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...



Was sehr Sinnvoll ist, aber kein muss. Schon mal informieren was das Standesmt für eine Nachbeurkundung will. Dann kann man in China schon mal die Urkunden und Nachweise besorgen.

Macht die ABH aber die Erteilung der AE von einer Nachbeurkundung abhängig sollte man das schriftlich verlangen und ggf. die Fachaufsichtsstelle einschalten.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 31.08.2013 um 17:00:02

grisu1000 schrieb am 31.08.2013 um 16:51:03:
Was sehr Sinnvoll ist, aber kein muss.


Mit der Apostille echt nicht nötig.
Die muß von jeder Behörde in D akzeptiert werden.
Wir haben nur die übersetzte und legalisierte HU aus China und selbst die hat immer gereicht.
Wir haben zwar noch gerade ein Familienbuch anlegen können (ähnlich aussagekräftig wie die Nachbeurkundung bevor das abgeschafft wurde) aber nie gebraucht.

Mit der Apostille ist eine Nachbeurkundung wirklich nicht nötig. Vor allem weil scheuch Papiere beschaffen müsste, die er eben für die Heirat in HK nicht brauchte. Dann hätte er auch in China oder D heiraten können.

Nachtrag: Mit der AE hast Du natürlich recht.
Sie werden es aber nicht verlangen. Sie haben den peinlichen Fehler bemerkt und erstmal so getan, als wären sie kulant. scheuch's Frau wird kommentarlos die AE bekommen. Kulanz wegen 3-4 Monaten für die Nachbeurkundung und FZF-Visum auf Verdacht - das gibt es nicht.

scheuch, wenn Deine Frau hier ist würde ich das noch auskosten, irgendwie. Das hat Dich nervlich vermutlich Lebensjahre gekostet. Zumindest entschuldigen sollten sie sich.

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von greenock am 31.08.2013 um 17:27:39

nixwissen schrieb am 31.08.2013 um 16:47:27:
Schön und gut aber scheuch braucht das alles dank der Apostille nicht.



Das weiß ich auch, da Hong Kong nicht gleich Mainland ist.
Aber es sollte als allgemeine Info dienen, für diejenigen, die im Mainland eine Geburtsurkunde brauchen.  ;)


Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von nixwissen am 31.08.2013 um 17:57:44

greenock schrieb am 31.08.2013 um 17:27:39:
Aber es sollte als allgemeine Info dienen, für diejenigen, die im Mainland eine Geburtsurkunde brauchen.


Hi,

schon klar, ich wollte scheuch nur nochmal klarmachen, daß er das nicht braucht mit der Apostille.
Aber auch für alle Anderen gilt: Das Hukou ist die Geburtsurkunde, was anderes gibt es nicht. Eine nachträglich ausgestellte GU ist nur eine Abschrift aus dem Hukou und daher vollkommen sinnlos. Wenn man das dem Standesamt bzw. der ABH klarmachen kann, erspart man sich eben viel nachträgliche Lauferei. Das Hukou hat und braucht man ja sowieso.
Mehr als das was da drin steht gibt es in China nicht.

Das schreibe ich und wundere mich selbst dabei.
Meine Frau steht noch im Hukou ihrer Eltern. Sie ist seit gut 4 Jahren Deutsche und keine Chinesin mehr. Letztes Jahr hat ihr Bruder für sie eine neue ID-Card besorgt (legal, also zumindest ohne Geld).
Der Dorfchef hat bei der Familie angefragt, warum sie denn letztens nicht bei der Kommunalwahl teilgenommen hat. Ja, auf kommunaler Ebene (Dorf) gibt es in China tatsächlich echte Demokratie. Da gewinnt am Ende nicht immer der von der Partei gestellte Kandidat. Was der Dorfchef dann nachher zu sagen hat steht aber auf einem anderen Blatt...
Also dort auf lokaler Ebene scheint es nicht angekommen zu sein, daß meine Frau nichtmal mehr die Staatsbürgerschaft hat. Geschweige denn, daß sie dort seit 15 Jahren nicht mehr wohnt.
Soviel zum Überwachungsstaat China.
"Unser bester Schutz vor den Überwachern ist ihre eigene Inkompetenz." (Von fefe übernommen, k.A. ob es original von ihm ist).

Am Mo. fliege ich übrigens wieder hin für 4 Wochen, wenn das so OT noch erlaubt ist...

Gruß,
Norbert

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von grisu1000 am 01.09.2013 um 01:41:48

nixwissen schrieb am 31.08.2013 um 17:00:02:
Mit der Apostille echt nicht nötig.


Spätenst wenn Nachwuchs kommt ist es nötig, sonst bekommt das Kind keine deutsche Geburtsurkunde, da die Daten der Kindesmutter (z.B Geburtsurkunde) nicht aus der Geburtsurkunde stammen. Das Kind hat dann solange keine Geburtsurkunde bis ein entsprechen Legalisiertes und übersetztes Dokument vorliegt.

Es ist immer sinvoll als Binationales Paar mit einem deutschen Ehegatten bei Wohnsitz in Deutschland eine Nachbeurkundung der Ehe zu machen, insbesonder wenn der Partner aus einem Land kommt, in dem sich eine Urkundenbeschaffung aus Deutschland hinziehen kann.

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von scheuch am 01.09.2013 um 19:10:34
Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten und Anregungen. Meine Frau ist jetzt dabei, in Verbindung mit einer kleinen Verabschiedungstour die Dokumente zusammenzutragen ... ihrer Aussage nach sieht es bislang gut aus. :)
Mir ist es auch lieber, alles notwendige hier zu haben, als wenn wir dann vor Problemen stehen. Ich kenne das schon zur Genüge, dass wir in einem Land leben, in dem alles möglich ist - vorausgesetzt, du hast die notwendigen Papiere! ;)

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von tiggger am 01.09.2013 um 19:50:57
Gute Idee. Ist es sonst nicht auch so, dass das eigene Kind ohne Geburtsurkunde auch keinen Pass bekommen würde? (Und was wäre mit Kindergeld?).

Titel: Re: Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon?
Beitrag von Runenwolf am 02.09.2013 um 07:21:14

tiggger schrieb am 01.09.2013 um 19:50:57:
Und was wäre mit Kindergeld?). 


Sofern ein Kind aufgrund unklarer Urkunden nicht gleich nach der Geburt beurkundet werden kann, kann auch eine Geburtsbescheinigung ausgestellt werden. Mit der kann dann Kindergeld beantragt werden.

Ohne Beurkundung wird aber schwer ein Pass ausgestellt werden können, da schließlich die Namensführung im Pass klar sein muss. Und das kann rechtlich sicher erst mit der Beurkundung passieren.
Sollte bei einer Urkundenüberprüfung nämlich herauskommen, dass die Ehe der Eltern gar nicht gültig ist, beurteilt sich die Namensführung des Kindes nämlich nach ganz anderen Gesichtspunkten.

Daher die Empfehlung, die Eheschließung sobald man hier in Deutschland ist, nachbeurkunden lassen. Dann umgeht man solche Probleme. Denn wenn ein Kind geboren wird, dann haben die Eltern erst mal andere Dinge zu regeln, als Nachweise über die Gültigkeit der Eheschließung vorzulegen.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.