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Heirat in HK & FZF -> Behördenmarathon? (Gelesen: 13.256 mal)
tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 29.08.2013 um 10:58:33
 
Cronenberger schrieb am 29.08.2013 um 10:46:48:
Hongkong gehört dem Haager Apostillenabkommen an, China nicht.

Richtig. Und falls jemand dazu noch eine Bestätigung braucht:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324524/Urkunden_Ausl...
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nixwissen
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Antwort #16 - 29.08.2013 um 11:00:00
 
Hi,

Nö.
Edit: Natürlich ja, bezogen auf die letzten beiden Zwinkernd

Lest mal hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1615026/Daten/3324513/Urkunden_Ausl...

Die HU ist aus HK, nicht aus Mainland China.
Deswegen heiratet man doch dort, wegen der Apostille!
Der Link von Runenwolf ist vom Konsulat Kanton und das ist nicht HK.

Gruß,
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Antwort #17 - 29.08.2013 um 11:20:45
 
Stimmt, das hatte ich übersehen, ich hatte immer von chinesischen Urkunden gelesen.

Danke für die Richtigstellung.
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Antwort #18 - 29.08.2013 um 19:45:02
 
Vielen Dank für die Hinweise! Smiley

Überraschende Wendung, dem Visumsantrag wurde stattgegeben. Nach meinem Einwurf, eine Wartezeit für die Beurkundung von 3-4 Monaten sei völlig inakzeptabel, wurde das auch so gesehen und eingelenkt.

Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nur  kann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...

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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 29.08.2013 um 19:51:34
 
scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nur  kann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...

Da hat die ABH dann sogar noch weniger Möglichkeiten das einzufordern. Wenn ihr die Nachbeurkundung sowieso machen wollt müsst ihr da aber auch keinen Stress machen.

Viel Glück mit der Geburtsurkunde. Wenn ich mich richtig erinnere, können die bestimmte Notariate nach eine Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen. Das ganze dann beglaubigen/überbeglaubigen lassen, und nachher in D zum (vereidigten) Übersetzer.
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Antwort #20 - 29.08.2013 um 20:53:04
 
scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nurkann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...



Haha, wenn Deine Frau hier ist könnt Ihr denen mal den Finger zeigen das verlinkte PDF zeigen, wenn sie auf der Nachbeurkundung bestehen.
Werden sie aber nicht tun sondern kommentarlos die AE auf Basis der Apostille erteilen.
Wartezeiten haben Behörden noch nie daran gehindert, den regulären Weg einzuhalten. Diese vermeintliche Kulanz ist nur eine Ausrede, weil sie den groben Schnitzer jetzt nicht zugeben wollen.

Du brauchst definitiv keine Nachbeurkundung!
Es gibt keine Anerkennung/Registrierung der Ehe!
Die Apostille ist der in D gültige Nachweis und fertig!
Hoffe das war jetzt deutlich genug.

Edit Nachtrag: Die Geburtsurkunde wäre entbehrlich. Wenn es keine gibt, gibt es eben keine. Alternativ wird dazu das Hukou (Familienbuch) herangezogen, da stehen auch die Eltern drin. Für den Großteil der Chinesen ist das die Geburtsurkunde.
Aber wie gesagt, ist überflüssig mit der Apostille.

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Antwort #21 - 31.08.2013 um 16:16:10
 
tiggger schrieb am 29.08.2013 um 19:51:34:
Viel Glück mit der Geburtsurkunde. Wenn ich mich richtig erinnere, können die bestimmte Notariate nach eine Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen. Das ganze dann beglaubigen/überbeglaubigen lassen, und nachher in D zum (vereidigten) Übersetzer.


Du mußt mit deinem Hukou zum Public Notary Office, in der Stadt, in der auch das Hukou ausgestellt ist.
Dort kann dir dann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, bzw. bekommst du eine Bescheinigung für die Polizei, die dir eine Urkunde ausstellt (das ist in China verschieden).
Eine Bescheinigung von Krankenhäusern ist in vielen Fällen nicht zu bekommen, weil, gerade früher, keine Akten über Geburten angelegt wurden, bzw. es auf dem Lande immer noch viele Hausgeburten gab.
Nach der Überbeglaubigung vom Außenministerium nicht die Legalisation der deutschen Auslandsvertretung vergessen.
(diesen Service übernimmt das Außenministerium gegen eine Gebühr).
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Antwort #22 - 31.08.2013 um 16:47:27
 
greenock schrieb am 31.08.2013 um 16:16:10:
Du mußt mit deinem Hukou zum Public Notary Office, in der Stadt, in der auch das Hukou ausgestellt ist.
Dort kann dir dann eine Geburtsurkunde ausgestellt werden, bzw. bekommst du eine Bescheinigung für die Polizei, die dir eine Urkunde ausstellt (das ist in China verschieden).
Eine Bescheinigung von Krankenhäusern ist in vielen Fällen nicht zu bekommen, weil, gerade früher, keine Akten über Geburten angelegt wurden, bzw. es auf dem Lande immer noch viele Hausgeburten gab.
Nach der Überbeglaubigung vom Außenministerium nicht die Legalisation der deutschen Auslandsvertretung vergessen.
(diesen Service übernimmt das Außenministerium gegen eine Gebühr).



Schön und gut aber scheuch braucht das alles dank der Apostille nicht.
Ausserdem, falls das jemand hier mit Heirat in Mainland liest
Den deutschen Behörden ist meistens bekannt, daß es Geburtsurkunden "direkt von der Geburt" in China so nicht gibt.
Das ist auch heute noch so. Unsere kleine Nichte wurde erst mit 18 Monaten registriert, ist jetzt knapp 3. Das ist immer noch völlig normal und legal für 70-80% der Chinesen.
Von daher basieren diese Chinesischen GU meist nur auf dem Hukou aufgund der Anmeldung des Kindes durch die Eltern. Bis auf Standesämter oder ABHen in Hintertupfingen ist das bekannt und daher ist die Chin. GU hinfällig bzw. das Hukou deckt das ab. Die nachträglich ausgestellte GU ist nur eine Kopie des entsprechendes Teils des Hukou auf einem anderen Papier. Das wussten ABH und mein Standesamt in HH im Falle meiner Frau schon vor gut 7 Jahren.

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Antwort #23 - 31.08.2013 um 16:51:03
 
scheuch schrieb am 29.08.2013 um 19:45:02:
Auf die Beurkundung wird aber nach wie vor bestanden, nurkann meine Frau einreisen, die Dokumente mitbringen und dann können wir gemeinsam auf die offizielle Registrierung/Anerkennung warten, um damit dann den längerfristigen/dauerhaften Aufenthaltstitel zu bekommen ...



Was sehr Sinnvoll ist, aber kein muss. Schon mal informieren was das Standesmt für eine Nachbeurkundung will. Dann kann man in China schon mal die Urkunden und Nachweise besorgen.

Macht die ABH aber die Erteilung der AE von einer Nachbeurkundung abhängig sollte man das schriftlich verlangen und ggf. die Fachaufsichtsstelle einschalten.
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nixwissen
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Antwort #24 - 31.08.2013 um 17:00:02
 
grisu1000 schrieb am 31.08.2013 um 16:51:03:
Was sehr Sinnvoll ist, aber kein muss.


Mit der Apostille echt nicht nötig.
Die muß von jeder Behörde in D akzeptiert werden.
Wir haben nur die übersetzte und legalisierte HU aus China und selbst die hat immer gereicht.
Wir haben zwar noch gerade ein Familienbuch anlegen können (ähnlich aussagekräftig wie die Nachbeurkundung bevor das abgeschafft wurde) aber nie gebraucht.

Mit der Apostille ist eine Nachbeurkundung wirklich nicht nötig. Vor allem weil scheuch Papiere beschaffen müsste, die er eben für die Heirat in HK nicht brauchte. Dann hätte er auch in China oder D heiraten können.

Nachtrag: Mit der AE hast Du natürlich recht.
Sie werden es aber nicht verlangen. Sie haben den peinlichen Fehler bemerkt und erstmal so getan, als wären sie kulant. scheuch's Frau wird kommentarlos die AE bekommen. Kulanz wegen 3-4 Monaten für die Nachbeurkundung und FZF-Visum auf Verdacht - das gibt es nicht.

scheuch, wenn Deine Frau hier ist würde ich das noch auskosten, irgendwie. Das hat Dich nervlich vermutlich Lebensjahre gekostet. Zumindest entschuldigen sollten sie sich.

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Antwort #25 - 31.08.2013 um 17:27:39
 
nixwissen schrieb am 31.08.2013 um 16:47:27:
Schön und gut aber scheuch braucht das alles dank der Apostille nicht.



Das weiß ich auch, da Hong Kong nicht gleich Mainland ist.
Aber es sollte als allgemeine Info dienen, für diejenigen, die im Mainland eine Geburtsurkunde brauchen.  Zwinkernd

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Antwort #26 - 31.08.2013 um 17:57:44
 
greenock schrieb am 31.08.2013 um 17:27:39:
Aber es sollte als allgemeine Info dienen, für diejenigen, die im Mainland eine Geburtsurkunde brauchen.


Hi,

schon klar, ich wollte scheuch nur nochmal klarmachen, daß er das nicht braucht mit der Apostille.
Aber auch für alle Anderen gilt: Das Hukou ist die Geburtsurkunde, was anderes gibt es nicht. Eine nachträglich ausgestellte GU ist nur eine Abschrift aus dem Hukou und daher vollkommen sinnlos. Wenn man das dem Standesamt bzw. der ABH klarmachen kann, erspart man sich eben viel nachträgliche Lauferei. Das Hukou hat und braucht man ja sowieso.
Mehr als das was da drin steht gibt es in China nicht.

Das schreibe ich und wundere mich selbst dabei.
Meine Frau steht noch im Hukou ihrer Eltern. Sie ist seit gut 4 Jahren Deutsche und keine Chinesin mehr. Letztes Jahr hat ihr Bruder für sie eine neue ID-Card besorgt (legal, also zumindest ohne Geld).
Der Dorfchef hat bei der Familie angefragt, warum sie denn letztens nicht bei der Kommunalwahl teilgenommen hat. Ja, auf kommunaler Ebene (Dorf) gibt es in China tatsächlich echte Demokratie. Da gewinnt am Ende nicht immer der von der Partei gestellte Kandidat. Was der Dorfchef dann nachher zu sagen hat steht aber auf einem anderen Blatt...
Also dort auf lokaler Ebene scheint es nicht angekommen zu sein, daß meine Frau nichtmal mehr die Staatsbürgerschaft hat. Geschweige denn, daß sie dort seit 15 Jahren nicht mehr wohnt.
Soviel zum Überwachungsstaat China.
"Unser bester Schutz vor den Überwachern ist ihre eigene Inkompetenz." (Von fefe übernommen, k.A. ob es original von ihm ist).

Am Mo. fliege ich übrigens wieder hin für 4 Wochen, wenn das so OT noch erlaubt ist...

Gruß,
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Antwort #27 - 01.09.2013 um 01:41:48
 
nixwissen schrieb am 31.08.2013 um 17:00:02:
Mit der Apostille echt nicht nötig.


Spätenst wenn Nachwuchs kommt ist es nötig, sonst bekommt das Kind keine deutsche Geburtsurkunde, da die Daten der Kindesmutter (z.B Geburtsurkunde) nicht aus der Geburtsurkunde stammen. Das Kind hat dann solange keine Geburtsurkunde bis ein entsprechen Legalisiertes und übersetztes Dokument vorliegt.

Es ist immer sinvoll als Binationales Paar mit einem deutschen Ehegatten bei Wohnsitz in Deutschland eine Nachbeurkundung der Ehe zu machen, insbesonder wenn der Partner aus einem Land kommt, in dem sich eine Urkundenbeschaffung aus Deutschland hinziehen kann.
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Antwort #28 - 01.09.2013 um 19:10:34
 
Hallo,

vielen Dank für die vielen Antworten und Anregungen. Meine Frau ist jetzt dabei, in Verbindung mit einer kleinen Verabschiedungstour die Dokumente zusammenzutragen ... ihrer Aussage nach sieht es bislang gut aus. Smiley
Mir ist es auch lieber, alles notwendige hier zu haben, als wenn wir dann vor Problemen stehen. Ich kenne das schon zur Genüge, dass wir in einem Land leben, in dem alles möglich ist - vorausgesetzt, du hast die notwendigen Papiere! Zwinkernd
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Antwort #29 - 01.09.2013 um 19:50:57
 
Gute Idee. Ist es sonst nicht auch so, dass das eigene Kind ohne Geburtsurkunde auch keinen Pass bekommen würde? (Und was wäre mit Kindergeld?).
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