greenock schrieb am 31.08.2013 um 17:27:39:Aber es sollte als allgemeine Info dienen, für diejenigen, die im Mainland eine Geburtsurkunde brauchen.
Hi,
schon klar, ich wollte scheuch nur nochmal klarmachen, daß er das nicht braucht mit der Apostille.
Aber auch für alle Anderen gilt: Das Hukou ist die Geburtsurkunde, was anderes gibt es nicht. Eine nachträglich ausgestellte GU ist nur eine Abschrift aus dem Hukou und daher vollkommen sinnlos. Wenn man das dem Standesamt bzw. der
ABH klarmachen kann, erspart man sich eben viel nachträgliche Lauferei. Das Hukou hat und braucht man ja sowieso.
Mehr als das was da drin steht gibt es in China nicht.
Das schreibe ich und wundere mich selbst dabei.
Meine Frau steht noch im Hukou ihrer Eltern. Sie ist seit gut 4 Jahren Deutsche und keine Chinesin mehr. Letztes Jahr hat ihr Bruder für sie eine neue ID-Card besorgt (legal, also zumindest ohne Geld).
Der Dorfchef hat bei der Familie angefragt, warum sie denn letztens nicht bei der Kommunalwahl teilgenommen hat. Ja, auf kommunaler Ebene (Dorf) gibt es in China tatsächlich echte Demokratie. Da gewinnt am Ende nicht immer der von der Partei gestellte Kandidat. Was der Dorfchef dann nachher zu sagen hat steht aber auf einem anderen Blatt...
Also dort auf lokaler Ebene scheint es nicht angekommen zu sein, daß meine Frau nichtmal mehr die Staatsbürgerschaft hat. Geschweige denn, daß sie dort seit 15 Jahren nicht mehr wohnt.
Soviel zum Überwachungsstaat China.
"Unser bester Schutz vor den Überwachern ist ihre eigene Inkompetenz." (Von fefe übernommen, k.A. ob es original von ihm ist).
Am Mo. fliege ich übrigens wieder hin für 4 Wochen, wenn das so OT noch erlaubt ist...
Gruß,
Norbert