Hallo Zusammen!
Heute habe ich eine Frage für Freunde.
- Sie, Japanerin lebt seit 4 (oder 5?) Jahren in Deutschland, hat eine
AE- Er, Engländer, lebt in England
Das gemeinsame Kind wird in ca. 2 Monaten (in Deutschland) geboren.
Die Eltern sind (noch) nicht verheiratet.
Erhält das Kind ohne Probleme einen Aufenthaltstitel, wenn
a) nur die Mutter in der Geburtsurkunde steht
b) der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, KEIN gemeinsames Sorgerecht
c) der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist, MIT gemeinsamen Sorgerecht
?
In Fall b) und c) wäre das Kind dann wohl auch Engländer, in Fall a) nicht, oder?
Die Mutter bleibt vorerst mit dem Kind in Deutschland, es soll also nicht passieren, dass irgendwer bei der Ausländerbehörde auf die Idee kommt, die
AE zu verweigern, da das Kind auch beim Vater in UK leben könne...
Hätte die britische Staatsangehörigkeit irgendwelche Vorteile bzgl. Aufenthaltstitel? (Vater bleibt in UK)
Noch eine Frage:
Wenn die Vaterschaft anerkannt ist, der Vater also in der Geburtsurkunde eingetragen ist, aber das Sorgerecht NICHT geteilt ist, gilt das auch für England?
Oder könnte es u.U. (abhängig von engl. Recht) passieren, dass Mutter und Kind zum Vater reisen und er plötzlich dort alleiniges Sorgerecht hat? Oder gibt es da EU-weit Regelungen? Falls sich jemand in der Richtung auskennt (auch bzgl. Aufenthaltsbestimmungsrecht in UK etc.) wäre ich für Infos dankbar. (evtl bitte per PN, da das dann wohl nicht mehr hier ins deutsche Forum passt)