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Verpflichtungserklaerung bei FZF zum ungeborenen Kind (Gelesen: 886 mal)
Danie_sa
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Beiträge: 22

Nürnberg, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklaerung bei FZF zum ungeborenen Kind
10.09.2013 um 16:21:30
 
Hallo zusammen,

Leider finde ich meinen ersten Thread nicht mehr.

Hintergrund: Ich erwarte ein Kind von einem Suedafrikaner und wir haben nun Anfang August den Antrag auf Visum zur FZF hier in Kapstadt bei der AV eingereicht.

Nun war die ABH mit uns in Kontakt und erwartet eine Verpflichtungserklaerung fuer die Zeit bis zur Geburt meines Kindes. Da ich derzeit selbst nicht in Deutschland, soll oder darf mein Vater diese abgeben (zu ihm werden wir fuer die erste Zeit auch ziehen). Ist das so ok? Ich dachte die finanziellen Hintergruende spielen keine Rolle?

Besten Dank fuer eine schnelle und klare Antwort (gerne mit Paragraphen  Zwinkernd )
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 10.09.2013 um 16:46:12
 
Danie_sa schrieb am 10.09.2013 um 16:21:30:
Da ich derzeit selbst nicht in Deutschland, soll oder darf mein Vater diese abgeben (zu ihm werden wir fuer die erste Zeit auch ziehen). Ist das so ok? Ich dachte die finanziellen Hintergruende spielen keine Rolle?

Die finanziellen Hintergründe spielen erst dann keine Rolle (mehr), wenn das Kind geboren ist. Bis zu diesen Zeitpunkt muss die Sicherung des Lebensunterhalts gegeben sein.

Jeder in Deutschland wohnhafte, auch Dein Vater, kann eine solche VE für ihn abgeben, sofern er die erforderliche Bonität nachweisen kann.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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