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Antrag der Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 8.550 mal)
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Antwort #15 - 27.06.2013 um 09:35:34
 
Liebes Forum,

wir haben im letzten Monat (Mai) ohne Probleme und erfolgreich die NE für meine Partnerin beantragt. Die Bearbeitung wird insgesamt 8 Wochen dauern, also noch bis zum Juli.

Kurze Frage:

Wir haben zum 01.09. eine neue, größere Wohnung für uns gefunden. Die 70€ teurer ist als die Jetzige.

Hat das irgendwelche Auswirkungen auf die NE bzw. auf den Antrag?

Rechnungen mit diversen ALG II Rechnern haben bei mir ergeben, das wir vorher (Miete alt) und nachher (Miete neu) keinen Bedarf haben.

Vielen Dank nochmal für ein kurzes Feedback.


L. 
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Bayraqiano
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Antwort #16 - 27.06.2013 um 10:17:18
 
login schrieb am 27.06.2013 um 09:35:34:
Rechnungen mit diversen ALG II Rechnern haben bei mir ergeben, das wir vorher (Miete alt) und nachher (Miete neu) keinen Bedarf haben.

damit beantwortet sich Deine Frage dann von selbst.
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Antwort #17 - 27.06.2013 um 10:29:31
 
Kurz und knapp. Vielen, lieben Dank Zwinkernd

Müssen wir denn noch mal zur ABH und den Umzug zum 01.09. melden? Damit die das nochmal selber durchrechnen??

Wäre aber ziemlich unglogisch, dann könnte man ja nie ausziehen...?  Schockiert/Erstaunt
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Runenwolf
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Antwort #18 - 27.06.2013 um 10:45:18
 
login schrieb am 27.06.2013 um 10:29:31:
Müssen wir denn noch mal zur ABH und den Umzug zum 01.09. melden? Damit die das nochmal selber durchrechnen??


Das musst du nicht zwingend machen. Es wird jetzt über die NE entschieden. Da sich ja aufgrund der neuen Wohnsituation an der Sicherstellung des LU nichts ändert, ist eine Mitteilung an die ABH aber auch nicht schädlich.

Erfahren wird die ABH vom Umzug in jedem Fall, auf dem eAT ist ja auch die Adresse gespeichert und die muss dann geändert werden. Ob das bei euch die ABH oder das Meldeamt oder Bürgeramt macht, weiß ich nicht, das ist unterschiedlich.
Und schließlich muss die ABH euch ja auch anschreiben können.

Wenn durch einen Umzug der LU nicht mehr sichergestellt ist und im Zeitpunkt der Erteilung der NE der Umzug schon geplant und bekannt war und lediglich der ABH nicht mitgeteilt wurde, dann kann es natürlich sein, dass seitens der ABH nochmals nachgehakt. Das ist aber in eurem Fall nicht zu erwarten.

Alles Gute für euch.
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Antwort #19 - 27.06.2013 um 11:00:03
 
Liebe Runenwolf,

vielen Dank für die Info ! Ummelden werden wir uns nach dem Umzug beim Meldeamt und postalisch sind wir immer zu erreichen, durch Nachsendeauftrag etc.

An der Sicherstellung des LU ändert sich durch die 70€ Differenz m.M.n. nichts und diverse ALGII haben auch keinen Bedarf ausgerechnet.

Die Wohnung haben wir nach Beantragung der NE gefunden. War eine gute Woche für uns. Erst NE und dann die Wohnung.

LGSmiley

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Antwort #20 - 19.07.2013 um 19:34:14
 
Hallo ihr Lieben,

Ich brauche eure Hilfe. Wir haben vor zwei Monaten Nur habe beantragt.

Nun  haben wir heute einen Brief erhalten, das meine Partnerin eine formlose Verpflichtungserklärubg von mir für sich und Ihr Kind einreichen soll.

Warum?  Außerdem  ist es unser  gemeinsames  Kind! 

Warum wird sowas benötigt.

Bin grade durch den Wind. Sorry und LG,





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Antwort #21 - 20.07.2013 um 00:16:16
 
login schrieb am 19.07.2013 um 19:34:14:
eine formlose Verpflichtungserklärubg von mir für sich und Ihr Kind einreichen soll.

Warum?


Weil der LU gesichert sein soll und du selber geschrieben hast, dass Ihr ihren LU nur gemeinsam sichern könnt.
Da Ihr offenbar nicht verheiratet seid, will sich die ABH absichern, dass du weiterhin ihren LU "mitsicherst".

Kind: wenn es auch Dein Kind ist und du Dt. bist, dann ist das Kind deutsch --- warum braucht es  dann eine NE bzw. warum muss dann dessen LU gesichert sein?
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Antwort #22 - 20.07.2013 um 08:28:42
 
Danke für der Info, das macht Sinn.

Ja ich bin der Vater und unser Kind ist deutsch, deshalb wundert es mich doch sehr, daß danach gefordert  wird.

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Antwort #23 - 20.07.2013 um 16:47:19
 
Ihr Lieben,  ich habe noch eine Frage.

Heißt das,  dass der eAT nach 8 Wochen Bearbeitungszeit immer noch nicht in Druck gegangen ist,  wenn gestern ein Schreiben eingegangen  ist?  unentschlossen
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 20.07.2013 um 21:08:30
 
login schrieb am 20.07.2013 um 16:47:19:
Heißt das,dass der eAT nach 8 Wochen Bearbeitungszeit immer noch nicht in Druck gegangen ist,wenn gestern ein Schreiben eingegangenist? 

ja.

Übrigens bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, ist der Lebensunterhalt da gesichert bedarf es keiner VE mehr (auch keiner formlosen). Es bleibt Dir überlassen, das so der ABH vorzutragen oder die VE abzugeben.
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Antwort #25 - 20.07.2013 um 21:49:19
 
Danke erstmal. Ich habe eine formlose  Verpflichtungserklärung vorbereitet. Ist das verlangen denn überhaupt gesetzeskonform? Will aber auch keinen Ärger und will nur das es vorwärts geht.

Sind jetzt 8 Wochen rum.  Ist das noch im Rahmen?
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