ähnliches hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1351146772miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:genießt dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland.
dann hat sie eine
NE?
miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:die Möglichkeit der Ausreise meiner Frau mit einem jungfräulichen neuen Pass und einer deutschen "Fiktionsbescheinigung"
damit meinst du die Ausreise aus Myanmar?
naja .... für die Ausreise aus Myanmar wird deine Frau keine deutsche
FB benötigen.
Zudem wird sie eine
FB nur bekommen, wenn sie einen neuen
AT oder die Verlängerung eines
AT beantragt, wenn nicht sofort vor Ort über den beantragten
AT entschieden werden kann bzw. er ausgehändigt wird (und da der
eAT erst gedruckt werden muss, ist es immer der Fall, wenn der Druck länger dauert als der alte
AT noch gültig ist)
kurz: sie bekommt keine
FB, solange sie einen noch lange gültigen
AT hat .... und das ist bei einer
NE der Fall (die verfällt ja nicht und damit keine
FB notwendig)
miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:Die Einreise nach Deutschland sei mit dieser Bescheinigung kein Problem.
das ist bei
FB nach §81.4 richtig, solange sie den zugehörigen Pass und den alten
AT hat.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#81... bekommt sie aber nur, wenn sie einen neuen
AT beantragt.
miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:Alternativ schlug der Beamte vor, rechtzeitig vor einer Reise nach Myanmar die Erteilung eines Visums durch die deutsche Botschaft in Rangun zu organisieren, mit dem meine Frau nach Deutschland zurückreisen könnte.
ja, das wäre übliches Vorgehen.
wenn sie den alten Pass zu dem die
NE als
eAT gehört oder in dem die
NE als Aufkleber klebt behalten kann (auch als ungültig gekennzeichnet oder gelocht), dann kann sie damit und dem neuen Pass nach D einresein.