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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Passverlängerung in Myanmar
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Beitrag begonnen von miramas am 26.10.2012 um 22:01:19

Titel: Passverlängerung in Myanmar
Beitrag von miramas am 26.10.2012 um 22:01:19
Hallo zusammen,

meine Frau ist Burmesin (im offiziellen Sprachgebrauch "Myanmarin") und genießt dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Wie in einem anderen Thread in diesem Forum berichtet wurde, verlangt die in Berlin ansässige Botschaft Myanmars bei der Neuausstellung des Passes neben der Bearbeitungsgebühr von 90 EUR eine Art Schutzgeld von 1.000 EUR. Da meine Frau nicht berufstätig ist, müsste ich das Geld aufbringen, was mir natürlich nicht recht ist.

Meine Frau ist die einzige Burmesin in unserer Stadt, so dass der Ausländerbehörde dieser Sachverhalt nicht bekannt ist. Vergleichbare Vorgehensweisen sind der Behörde aber auch aus anderen Ländern nicht geläufig. Allerdings ist dort offenbar bekannt, dass manche Ausländer notwendige neue Pässe lieber in ihrem Heimatland ausstellen lassen als bei ihrer Botschaft in Deutschland, weil die Gebühren daheim erheblich geringer sind als hierzulande.

Als meine Frau ihren Pass in Yangon/Myanmar ausgestellt bekam, musste sie nur eine Gebühr von ca. 50 EUR entrichten. Ein Hinweis auf höhere Zahlungen in Botschaften im Ausland erfolgte nicht. Wir gehen davon aus, dass im Fall einer erneuten Beantragung nach Ablauf des Passes in Myanmar auch nur diese übliche Gebühr erhoben wird.

Um die o. g. hohe Zahlung vermeiden zu können, regte ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde an, dass wir uns im Rahmen einer ohnehin geplanten Reise nach Myanmar über die Möglichkeit der Ausreise meiner Frau mit einem jungfräulichen neuen Pass und einer deutschen "Fiktionsbescheinigung" über die Erteilung einer Aufenthaltsbescheinigung informieren sollten. Die Einreise nach Deutschland sei mit dieser Bescheinigung kein Problem.

Alternativ schlug der Beamte vor, rechtzeitig vor einer Reise nach Myanmar die Erteilung eines Visums durch die deutsche Botschaft in Rangun zu organisieren, mit dem meine Frau nach Deutschland zurückreisen könnte.

Wer hat Erfahrungen mit derartigen Vorgehensweisen, ggf. auch mit anderen Nicht-EU-Staaten? Erscheinen euch die dargestellten Vorgehensweisen plausibel oder stecken Denkfehler darin, die ich nicht erkenne?

Titel: Re: Passverlängerung in Myanmar
Beitrag von erne am 27.10.2012 um 00:04:08
ähnliches hier ...
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1351146772



miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:
genießt dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland. 


dann hat sie eine NE?


miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:
die Möglichkeit der Ausreise meiner Frau mit einem jungfräulichen neuen Pass und einer deutschen "Fiktionsbescheinigung"


damit meinst du die Ausreise aus Myanmar?
naja .... für die Ausreise aus Myanmar wird deine Frau keine deutsche FB benötigen.
Zudem wird sie eine FB nur bekommen, wenn sie einen neuen AT oder die Verlängerung eines AT beantragt, wenn nicht sofort vor Ort über den beantragten AT entschieden werden kann bzw. er ausgehändigt wird (und da der eAT erst gedruckt werden muss, ist es immer der Fall, wenn der Druck länger dauert als der alte AT noch gültig ist)
kurz: sie bekommt keine FB, solange sie einen noch lange gültigen AT hat .... und das ist bei einer NE der Fall (die verfällt ja nicht und damit keine FB notwendig)


miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:
Die Einreise nach Deutschland sei mit dieser Bescheinigung kein Problem.

das ist bei FB nach §81.4 richtig, solange sie den zugehörigen Pass und den alten AT hat.
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#81
... bekommt sie aber nur, wenn sie einen neuen AT beantragt.


miramas schrieb am 26.10.2012 um 22:01:19:
Alternativ schlug der Beamte vor, rechtzeitig vor einer Reise nach Myanmar die Erteilung eines Visums durch die deutsche Botschaft in Rangun zu organisieren, mit dem meine Frau nach Deutschland zurückreisen könnte.


ja, das wäre übliches Vorgehen.


wenn sie den alten Pass zu dem die NE als eAT gehört oder in dem die NE als Aufkleber klebt behalten kann (auch als ungültig gekennzeichnet oder gelocht), dann kann sie damit und dem neuen Pass nach D einresein.

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