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Passverlängerung Botschaft Myanmar (Gelesen: 13.422 mal)
Dani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.06.2010 um 15:17:32
 
Eine Staatsangehörige aus Myanmar möchte ihre AE verlängern lassen. Der Pass (immer nur für drei Jahre gültig) ist abgelaufen. ABH verlangt Passverlängerung. Die Botschaft in Berlin verlangt neben den offiziellen 180 € für drei Jahre Verlängerung - "inoffiziell" noch 1800 € zusätzliche "Gebühren".
Ein diesbezüglicher Nachweis ist aber nicht zu erbringen, weil die Botschaft auf schriftliche Anfragen nicht reagiert. Was kann die Familie tun? Sind derart hohe Kosten zumutbar, zumal dann, wenn es sich offensichtlich um Schmiergeldzahlungen an eine korrupte Diktatur handelt?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 25.06.2010 um 08:12:09
 
So schwer es fällt - zumindest einmal sollte man es versuchen, persönlich bei der Botschaft vorstellig zu werden. Am besten mit "organisierter Begleitung", die im Falle des Falles Vorgefallenes in Form eines Gedächtnisprotokolls bestätigen könnte und würde. Informationen und Kontaktdaten dazu findest Du
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

Als Mitarbeiterin einer Beratungsstelle könntest Du Dich im Auftrage Deiner Klienten unmittelbar dorthin wenden. (Der Dienst wird allgemein von Beratungsstellen aber auch Rechtsanwälten insbesondere bei heikleren Fällen, wo Bestätigungen, Nachweise sonst schwer oder gar nicht zu bekommen sind etc. angefragt.)

Das entsprechende Protokoll könnte dann der ABH vorgelegt werden, das wäre so was wie ein Nachweis ...

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.06.2010 um 10:28:12
 
Ich ergänze mal noch ein bisschen:

Denkbar und in einem Fall wie diesem ebenso zielführend, wie womöglich auf Verständnis treffend, wäre ein Gespräch direkt mit der ABH (spätestens nach Vorsprache bei der Botschaft auf oben beschriebenem Wege) und Unterbreitung des Vorschlags den Sachverhalt dann mal dem Innenministerium vorzulegen. Übergangsweise könnte zumindest eine FB erteilt und ein Ausweisersatz ausgestellt werden.

Hintergrund dieses Vorschlages wäre das an sich gesicherte Wissen um den Grad an Korruption der sehr verbreitet bei Bediensteten des Regimes in Myanmar anzutreffen ist. Der CPI (Korruptionswahrnehmungsindex) von Transparency International weist Myanmar diesbezüglich als an dritter Stelle in der Welt stehend aus - siehe
hier
bzw.
hier
.

All dies berücksichtigend wäre das Ersuchen um eine einzelfallbezogene Bewertung und Entscheidung unter Hinzuziehung des Innenministeriums deshalb m.E. nicht vermessen gegenüber ABH, im Sinne berechtigter Interessenwahrnehmung und -berücksichtigung Deiner Klienten hingegen durchaus angemessen und gerechtfertigt.

Wenn Ihr dies höflich vortragt, sollte das eigentlich nicht abgelehnt werden ...


=schweitzer=

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« Zuletzt geändert: 25.06.2010 um 10:39:25 von schweitzer » 
Grund: sachliche Ergänzung 

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 25.06.2010 um 11:04:29
 
Man kann den Sachverhalt auch dem Auswärtigen Amt schildern und um Intervention bitten.

Das Auswärtige Amt lehnt dann alles ab. (Aber wenn sich die Beschwerden häufen und begründet sind, erfolgen vertraulich "Hinweise" an die entsprechende Regierung und die Botschaft, und die ändern dann oft zumindest für einige Zeit die Praxis.)
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brain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 28.07.2010 um 19:21:37
 
Mein Mann, Burmese, hat gestern bei der Botschaft von Myanmar in Berlin angerufen um sich wegen einer Passverlängerung zu erkundigen. Dort sagte man ihm, dass er, da er mit einer Deutschen verheiratet sei, 45€ monatlich zahlen müsse. Ich war außer mir! Ich habe mich sofort via Kontaktformular an das Auswärtige Amt gewendet und gleich heute einen Anruf von selbigen erhalten. Man war sehr freundlich und keinesfalls zurückweisend!!! Mir wurde erklärt, dass mein Mann mit möglichst zwei oder drei Begleitern bei der Botschaft vorstellig werden soll. Wenn tatsächlich derartige Forderungen gestellt werden sollten wir alles direkt protokollieren, den Namen aufschreiben und alles sofort ans Auswärtige Amt weiterleiten. Das Auswärtige Amt würde sich dann sofort mit der Botschaft von Myanmar in Verbindung setzen. Ich finde, dass das doch vielversprechend klingt!
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brain
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.08.2010 um 19:25:31
 
Die Botschaft folgt absurden Regeln der burmesischen Regierung, die leider weltweit im gleichen Maß umgesetzt werden.
Die Botschaft stuft den Burmesen, bevor sie den Pass
verlängert, in eine der drei folgenden Gruppen ein:

Gruppe 1: Studenten, diese müssen kein Geld zahlen

Gruppe 2: Frauen, die mit einem Deutschen verheiratet sind: Diese
müssen 1000€ an der Botschaft hinterlegen, damit sie falls es zur
Trennung kommt von diesem Geld zurück nach Burma fliegen können. Die bekommen einen Stempel Dependant Status in ihren Pass gestempelt.
Diese Gruppe ist aber nur für Frauen vorgesehen. Wird die Frau in der Zwischenzeit Deutsche zahlt die Botschaft dieses Geld auch zurück. Von der deutschen Botschaft in Myanmar habe ich erfahren, dass sie dieses Geld schlussendlich tatsächlich zurück zahlen.

Gruppe 3: Männer im Allgemeinen: Myanmar geht davon aus, dass ein gesunder Mann arbeiten kann und muss. Er muss nicht nur normal an Deutschland Steuern zahlen, sondern muss auch an Myanmar eine Myanmar Steuer zahlen. Hier werden pauschal 45€ monatlich verlangt.
Dafür bekommt man eine Quittung, kann man diese bei der Einreise nach Burma nicht vorweisen, darf man nicht einreisen. Wird der Burmese in der Zwischenzeit Deutscher und hat die Steuer davor nicht gezahlt, so wird er kein Visa für Burma erhalten
(dies sagt natürlich die Botschaft nicht direkt, aber so wurde mit
Deutschburmesen aus Frankfurt umgegangen).

Das Auswärtige Amt weiß von diesem Vorgehen aber ein Doppelbesteuerungsabkommen, dass die Besteuerung in Deutschland lebender myanmarischer Staatsangehöriger durch ihr Heimatland ausschließen würde, besteht leider nicht. Somit sind sie machtlos aber sehr bemüht.
Auch die die 1000€ Sicherheitsleistungen, die die deutschverheirateten myanmarischen Ehefrauen zu hinterlegen haben sind leider völkerrechtlich gesehen zulässig.

1800€ stimmen allerdings nicht und auch die Passgebühr beträgt nur 90 €. Mir als Deutschen gegenüber waren die Botschaftsmitarbeiter recht freundlich und bemüht.

Freundlich bleiben, auf die geltenden Summen hinweisen und nie alleine zur Botschaft gehen.
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burma
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Antwort #6 - 27.08.2010 um 14:37:11
 
brain schrieb am 18.08.2010 um 19:25:31:
Gruppe 2: Frauen, die mit einem Deutschen verheiratet sind: Diese
müssen 1000€ an der Botschaft hinterlegen, damit sie falls es zur Trennung kommt von diesem Geld zurück nach Burma fliegen können. Die bekommen einen Stempel Dependant Status in ihren Pass gestempelt.
Diese Gruppe ist aber nur für Frauen vorgesehen. Wird die Frau in der Zwischenzeit Deutsche zahlt die Botschaft dieses Geld auch zurück. Von der deutschen Botschaft in Myanmar habe ich erfahren, dass sie dieses Geld schlussendlich tatsächlich zurück zahlen.


Ich würde mich nicht darauf so sehr verlassen. Vorallem halte ich es bei einem Unrechtsstaat wie Myanmar für relativ gewagt, ob die die 1000 EURO wirklich zurück zahlen.



brain schrieb am 18.08.2010 um 19:25:31:
Auch die die 1000€ Sicherheitsleistungen, die die deutschverheirateten myanmarischen Ehefrauen zu hinterlegen haben sind leider völkerrechtlich gesehen zulässig.


Das bezweifel ich mal. Zu dem bei einer Trennung der Nochehepartner für den Rückflug einstehen müßte. Diese Argumentation hatte ich mal bei der birmanischen Botschaft in Berlin angeregt, aber das interessierte sie nicht. Von daher gehe ich mal davon aus, dass nicht wirklich das Geld hierzu dienen soll.
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burma
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Antwort #7 - 03.09.2010 um 09:38:13
 
Hallo,

eine spezielle Frage an die Juristen hier:

Weil Myanmar ein Staat ist, dass von der EU und den USA sanktioniert wird, dürfen dort auch keine finanziellen Mittel hin fliessen. Laut mir bekannten Hinweisen soll es dann strafbar sein, wenn man es doch macht.

Der Punkt ist nun, wenn man die 1000,00 EURO für den Pass für den Ehemann oder für die Ehefrau bezahlt, würde man sich doch vermutlich strafbar machen, weil dieses Geld nachweislich der birmanischen Diktatur zu Gute käme. Wenn man sich jetzt weigert das Geld zu bezahlen, weil man sich strafbar machen würde, könnte man doch einen Passersatz bei der ABH erwarten. Oder sehe ich das alles falsch?

Grüße,
Burma
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burma
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Antwort #8 - 04.09.2010 um 13:37:09
 
Noch niemand eine Idee?  Griesgrämig
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janetm
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Antwort #9 - 04.09.2010 um 15:00:29
 
Zitat:
Weil Myanmar ein Staat ist, dass von der EU und den USA sanktioniert wird, dürfen dort auch keine finanziellen Mittel hin fliessen. Laut mir bekannten Hinweisen soll es dann strafbar sein, wenn man es doch macht.

...


Du kannst dir das EU Dokument ja mal selber durchlesen und schauen was es dazu sagt:

http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/vo_eg_194...

Liebe Grüße
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.09.2010 um 15:56:31
 
Vielen Dank, janetm. Somit ist klar, dass es strafbar wäre der myanmarischen Diktatur in irgendeiner Form und weshalb auch immer Geld zu geben wie z.B. für einen  neuen Reisepass.

Kaptitel 1 Artikel 1 e) und g) geben den maßgeblichen Grund.
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Stefan-TR
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Antwort #11 - 04.09.2010 um 20:14:53
 
Zitat:
Kaptitel 1 Artikel 1 e) und g) geben den maßgeblichen Grund.

Artikel 1 enthaelt lediglich Begriffsbestimmung (genaue Definitionen der verwendeten Woerter) und keine weiteren Regeln. Bitte nochmal versuchen Zwinkernd
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burma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 04.09.2010 um 20:48:31
 
Stefan-TR schrieb am 04.09.2010 um 20:14:53:
Artikel 1 enthaelt lediglich Begriffsbestimmung (genaue Definitionen der verwendeten Woerter) und keine weiteren Regeln. Bitte nochmal versuchen Zwinkernd


Nö, war schon genau die richtige Stelle.
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Stefan-TR
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Antwort #13 - 04.09.2010 um 22:22:23
 
Zitat:
Kaptitel 1 Artikel 1 e) und g) geben den maßgeblichen Grund.

Also nochmal: Die von dir genannten Passagen enthalten Definitionen von Geld und wirtschaftlichen Ressourcen aber legen sonst absolut nichts weiter fest das mit diesen Geldern oder Ressourcen zu tun hat:

Zitat:
KAPITEL 1, Artikel 1 (Begriffsbestimmungen)
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck
[...]

e) „Gelder“
[...]

g) „wirtschaftliche Ressourcen“
[...]


Und mal ganz davon abgesehen:

Zitat:
KAPITEL 6, Artikel 21
Diese Verordnung gilt
[...]

c) für die sich im Gebiet oder außerhalb des Gebiets der Gemeinschaft aufhaltenden Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen,
[...]


Wer einen Pass von Burma will hat wahrscheinlich (ausser er ist Doppelstaatler) keine EU Staatsangehoerigkeit und wird somit von der Verordnung (vermutlich;
ich habs nicht komplett gelesen
) nicht erfasst.
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burma
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Antwort #14 - 05.09.2010 um 12:10:29
 
Das Geld für den neuen Pass, also die 1000,00 EURO kämen von mir, weil meine Frau kein eigenes Einkommen hat. Und weil ich Deutscher bin, würde ich mich strafbar machen, weil die EU Myanmar auch in Dienstleistungen (hier die Reisepassausstellung für meine Frau) sanktioniert.
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