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Heiraten in Dänemark, was kommt danach (Gelesen: 113.410 mal)
reinhard
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Antwort #255 - 28.05.2014 um 16:32:43
 
Aber eine Frage hast Du nicht mehr?

Es geht übrigens nicht um Leben und Tod, darum geht es bei anderen, die hier Fragen stellen, z.B. im Bereich Asyl. Bei Euch geht es um acht Wochen Wartezeit.

Wenn Du wegen einer Ablehnung klagen willst, musst Du erst eine Ablehnung haben. Auch darauf musst Du warten, und sie geht an Deinen Mann, weil er der Antragsteller ist. Formell ist er dann der Kläger.

Du kannst Dich aber bei einer Migrationsberatung erkundigen, ob sie Anwälte kennen, die sich im Ausländerrecht auskennen und ggf. beim Verwaltungsgericht Berlin (zuständig für das Auswärtige Amt und deren Botschaften) klagen könnte. Dann bist Du besser vorbereitet, falls das Verfahren im Juli negativ ausgeht.
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Antwort #256 - 28.05.2014 um 16:45:49
 
Mal ganz ehrlich reinhard, du hast ja nun eine Menge Erfahrung hier.
Wie schätzt du unsre Situation ein? Würdest du nach allem was du jetzt weisst eine Ablehnung erwarten?
Du weisst ich war 2007 schon mal mit einem Algerier verheiratet. Da hatte ich auch diese Befragung und er eine Woche später den Anruf, er solle sein Visum abholen kommen. Logisch mach ich mir Gedanken, was das jetzt alles zu bedeuten hat....
Und klar geht es nicht um Leben und Tod aber gesundheitlich geht es mir auch nicht bestens, was durch Atteste der Botschaft belegt wurde und für mich wäre es eine enorme Erleichterung, meinem Mann endlich hier zu haben und somit mehr Entlastung für mich.

Also, was denkst du worauf wir uns einstellen sollen?
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reinhard
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Antwort #257 - 28.05.2014 um 16:53:47
 
Ich schätze es so ein:

1) Alles läuft ganz normal.

2) Du bist ungeduldig.

Das Ergebnis kommt voraussichtlich im Juli, dann wissen wir alle mehr. Da ich die Protokolle der Befragung nicht kenne, kann ich dazu natürlich nichts sagen. Das kann nur die Botschaft, und die liest die Seiten erst im Juli.
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Antwort #258 - 28.05.2014 um 16:56:57
 
Ich schick dir gerne die Protokolle  Zwinkernd
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Antwort #259 - 04.06.2014 um 10:35:27
 
Können die das Visum ablehnen obwohl wir alle Fragen übereinstimmend beantwortet haben  hä?
Können sie es auch einfach ohne Angabe von Gründen ablehnen oder müssen sie eine Ablehnung begründen?
Oder habe ich bzw. mein Mann ein Recht auf das FZF-Visum?
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Antwort #260 - 04.06.2014 um 12:49:19
 
Wenn die Ehe "echt" ist, habt Ihr ein Recht auf das Visum.

Wenn sich aus den Antworten ergibt, dass es eine Scheinehe ist, nur zum Zweck eine AE zu bekommen, habt Ihr kein Recht auf das Visum.

Fragen, die mit "könnte es sein" beginnen, kann man eigentlich nur mit "ja" beantworten. Könnte es sein, dass es auch auf Helgoland ein Erdbeben gibt? Ja, ist aber sehr unwahrscheinlich.

"Übereinstimmende Antworten" können auch als "auswendig gelernte Antworten" gewertet werden, und auch das gibt es. Es kommt immer auf den Gesamteindruck an.
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Antwort #261 - 04.06.2014 um 12:57:48
 
Lieber reinhard, mein Kopf ist voller Fragen, alles dreht sich nur noch um dieses Visum.
Mittlerweile habe ich die Diagnose Depression, brauche Psychotherapie, um das alles zu verarbeiten, heule fast nur noch.
Meinem Mann geht es ähnlich , er ist dauerkrank...
Ob diese Behörden wissen, was sie Menschen mit ihren Prüfungen antuen.
Ich bin mittlerweile ein nervliches Wrack...
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Antwort #262 - 04.06.2014 um 14:03:28
 
Deshalb ja auch der Tipp: Richte Dich auf vier Monate Bearbeitungszeit ein und frage einmal im Monat (am 6.) schriftlich nach.

Mit Deinen täglichen Fragen, die niemand beantworten kann, setzt Du Dich unter Druck und sonst niemanden.

Ihr wisst beide, dass es dauert, also richtet Euch beide darauf ein.
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Antwort #263 - 04.06.2014 um 15:59:32
 
Dürfte mein Mann ein Visum für Frankreich beantragen? Er würde dort 2 Wochen zu seinem Freund fahren und ich könnte dort mit ihm in dieser Zeit zusammen sein. Frankreich ist nicht weit von mir.
Darf er das oder würde das Probleme mit dem FZF Visum machen?
Immerhin hätte er dann ja zwei Visaverfahren laufen.
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Antwort #264 - 04.06.2014 um 16:05:55
 
Coeurbrisee schrieb am 04.06.2014 um 15:59:32:
Dürfte mein Mann ein Visum für Frankreich beantragen? Er würde dort 2 Wochen zu seinem Freund fahren und ich könnte dort mit ihm in dieser Zeit zusammen sein. Frankreich ist nicht weit von mir.Darf er das oder würde das Probleme mit dem FZF Visum machen?Immerhin hätte er dann ja zwei Visaverfahren laufen. 


Wieso sollte das Probleme machen.
Das Visum für Deutschland muss er bei der deutschen Botschaft beantragen.
Ein Visum für einen Besuch in Frankreich muss er bei der französischen Botschaft beantragen.

Nur vor einem seid gewarnt:
Wenn er mit einem französischen Visum nach Frankreich einreist udn dann anschließend mit dem Visum nach Deutschland und dann versucht, hier ohne Abwarten des Visums zur FZF eine AE zu bekommen - frei nach dem Motto ... "Jetzt bin ich hier und da bleib ich auch" ... wird die ABH mit Sicherheit not amused sein.
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Antwort #265 - 04.06.2014 um 16:30:43
 
Nein lieber runenwolf, er würde nach Frankreich gehen, wir spielen nicht mit dem FZF, das schwöre ich.
Wir möchten nur ein paar Tage zusammen sein.
Und ich kann nicht nach Algerien, hab niemanden für meine Kinder und auch keinen Pass.
Er hat in Frankreich einen Freund bei dem könnten wir wohnen. Frankreich ist 30 Minuten von mir weg. Er würde Deutschland dieses Mal nicht einmal betreten. Es ist bald Ramadan und wir würden wenigstens gerne die Hälfte zusammen verbringen. Konnten wir letztes Jahr schon nicht.
Alles was wir möchten ist nur ein paar Tage zusammen sein nach über 7 monatiger Trennung.
Wir haben bisher nie etwas illegales getan und werden es auch weiterhin nicht tun. Alles was wir wollen ist ein legales Zusammenleben hier in Deutschland.
Also kann ich ihm sagen er kann sich einen Termin bei der französischen Botschaft holen und wir bekommen keine Probleme mit der deutschen deswegen?
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Antwort #266 - 04.06.2014 um 16:35:07
 
Coeurbrisee schrieb am 04.06.2014 um 16:30:43:
Also kann ich ihm sagen er kann sich einen Termin bei der französischen Botschaft holen und wir bekommen keine Probleme mit der deutschen deswegen? 


Glaubst du, dass jede Botschaft jeden Landes bei den anderen Botschaften aller anderen Länder nachfrägt, ob ein Visum - egal welcher Art - beantragt wurde?
Glaubst du wirklich, die französische Botschaft befragt alle anderen Botschaften, um das herauszufinden?
Den Franzosen ist es herzlich egal, was er mit seinem Visum macht, wenn er nur zum Besuch nach Frankreich einreist und fristgerecht wieder ausreist.

Nur wenn ihr versucht zu tricksen, dann kann der Schuss nach hinten losgehen ... aber da ihr das ja nicht vorhabt, probiert es halt einfach.
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Antwort #267 - 04.06.2014 um 16:39:44
 
Er hatte bisher 2 französische Visa, war 3 mal bei mir und ist immer wieder fristgerecht ausgereist.
Da hätte er können schon letztes mal einfach hier bleiben  Zwinkernd
Wir möchten uns nur einfach wiedersehen und wer weiss wie lange das FZF-Visum noch auf sich warten lässt.
Ich will nur nicht wieder was falsch machen, wie mit der Heirat in Dänemark, da wusste ich auch nicht, dass wir hier hätten heiraten können.
Danke dir  Kuss
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Antwort #268 - 04.06.2014 um 16:40:15
 
Ich würde ehrlich gesagt das Frankreich Visum empfehlen. Falls das FZF-Visum abgelehnt werden sollte, sollte man zumindest für die Remonstration entsprechende Argumente anführen. Wenn man dann anführt: "Während der FZF-Bearbeitungszeit hab ich meine Ehefrau getroffen. Hier ist die Kopie aus dem Reisepass vom Frankreich-Visum und hier sind gemeinsame Fotos mit meiner Ehefrau in der Zeit. Wieso wird unsere Ehe als nicht schützenswert eingestuft?"

Auf sowas würde auch bei einer möglichen Verwaltungsklage geachtet werden. Also mit einer Ablehnung gäbe es ja noch den Rechtsweg, also rechtlos wärt ihr nicht.

Ich hoffe natürlich, dass das alles nur länger dauert bei euch und nicht eben eine Ablehnung anbahnt.

Ich gehe mal natürlich davon aus, dass du mit den Kindern nach Frankreich gehst. Dann kann dein Mann auch das Argument in Anspruch nehmen,  dass er in der Familie integriert ist.

Also ich wiederhole mich:
Ich würde das euch nur empfehlen!
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #269 - 04.06.2014 um 16:49:36
 
Danke Aras, nun sieht mein Tag nicht mehr so düster aus und ich hab wieder Kraft für die kommenden Tage und Wochen  Zwinkernd
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