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Aufenthaltserlaubnis nach Erfolgreicher Jobsuche (Gelesen: 19.143 mal)
Themen Beschreibung: wie Viel Arbeitsmonaten für die Niederlassungserlaubnis??
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 18.11.2012 um 21:39:59
 
Es könnte ja auch sein, dass die Frau auch einfach vergessen hat, ein Kreuz zu machen.

Also melde dich an, und mach den Test bevor es von Seiten der EBH heißt, dass sie nur ein Fehler gemacht haben und du den Test doch brauchst. Dann hättest du nämlich völlig umsonst ein paar Wochen Zeit verschwendet.
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La Rose Blanche
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Antwort #46 - 18.11.2012 um 22:03:55
 
Zitat:
Es könnte ja auch sein, dass die Frau auch einfach vergessen hat, ein Kreuz zu machen.

ja, aber sie hat mir das wort "Einbuergerungsest" nicht mal erwaehnt waehrend unsere Gespraech. , also es geht nicht um eine vergessene Kreuz. Sie hat nur gemeint es waere schoen wenn Sie eine Vorlesung ueber Politik waherend Ihre Studium besucht haben.
Also es kann sein dass ich sowas ueberhaut gar nicht brauche.
Kann der Antrag bewillgt werden auch wenn ich keine Einbuergerungstest tue.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #47 - 18.11.2012 um 22:22:43
 
"Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland" müssen nachgewiesen werden, und das geschieht entweder über

a) den Einbürgerungstest
b) einen Schulabschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule

Manche Bundesländer haben zusätzlich Befreiungen für Studenten eingeführt, die zusätzlich Leistungen in ähnlichen Fächern abgelegt haben (hier ein Fall aus Bremen). Nun sagst du aber, dass du nichts in der Richtung gemacht hast und die Liste derjenigen Studienfächer, die in Bremen befreit werden haben wir hier leider nicht. Es ist also davon auszugehen, dass bei dir eben keine Befreiung möglich ist.

Aber ich will dich jetzt auch nicht zum Test drängen, du kannst ja den Antrag so abgeben und warten, bis sich die Behörde meldet.
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Antwort #48 - 18.11.2012 um 22:36:46
 
Zitat:
Manche Bundesländer haben zusätzlich Befreiungen für Studenten eingeführt, die zusätzlich Leistungen in ähnlichen Fächern abgelegt haben (hier ein Fall aus Bremen). Nun sagst du aber, dass du nichts in der Richtung gemacht hast und die Liste derjenigen Studienfächer, die in Bremen befreit werden haben wir hier leider nicht. Es ist also davon auszugehen, dass bei dir eben keine Befreiung möglich ist



ja,genau, vielleicht deswegen hat mir die Frau ueber Einbuergerungstest gar nicht gesprochen, denn ich habe zwar keine Politik studiert, aber ich hab durch das Studium Kultur-und gesellschaftswissenschaftlichen Faechern studiert und auch Semesterthemen darueber geschrieben.
Also vielleicht ist das auch ausreichend.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #49 - 18.11.2012 um 22:42:08
 
Gut, dann versuchs mal ohne Test. Mal schauen was die EBH sagt.

viel Glück.  Zwinkernd
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Antwort #50 - 18.11.2012 um 22:45:15
 
La Rose Blanche schrieb am 18.11.2012 um 22:36:46:
Semesterthemen 

Semesterthemen wie : Interkulturelle Probleme (Unterschiede) in der deutsch-asiatischen Zusammenarbeit
EU-Osterweiterung. Migration von Beschäftigten aus Osteuropa nach Deutschland. Die Auswirkungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt
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Antwort #51 - 26.11.2012 um 03:00:31
 
hallo an alle
ich brauche wieder eure Hilfe Smiley
ich bin gerade dabei den Einbuergerungsantrag auszufuellen, ich hab einige Punkten nicht verstanden.
Als erste ich erwaehne noch mal dass ich neben meine Hauptbeschaeftigung, die Studiengemaess ist, uebe ich auch eine Nebentaetigkeit auf 400 Euro Basis.
1/ Nun Steht bei der Aktuelle Einkuenfte: Betrag der Erwerbseinkuefte/ Meine Frage hier: Soll ich das Netto Verdienst von beide Jobs zusammen rechnen und dort eintragen??

2/ Desweitern, wird gefragt ueber das Monatliche Betrag fuer Rentenversicherung, PV, KV etc. Meine Frage: Soll ich wieder den Betrag von beide Jobs zusammenrechnen und eintragen??
Beispielsweise bei der Hauptjob zahle ich 123 Euro fuer die krankenversicherung, und bei der Nebenjob zahle ich 19.16 Euro, soll ich denn 132,16 bei KV eintragen??

oder ich soll nur die Abzuege der Hauptjob eintragen??


3/ Ich habe bis jetzt meine neue Aufenthaltserlaubnis noch nich erhalten, es dauert circa 2 Wochen noch. Ich hab eine zettel bekommen wo drauf steht: Arbeitsplatzsuche nach Studium 16 Abs. 4 AufenthG gestattet. Hier steht aber nicht welche Pragraph wurde mir erteilt, normalerweise sollte 18 AufenthG oder???  Denn auf dem Antrag steht die Frage: Aufenthaltserlaubnis erteilt gemaess ..... Aufenthalsgesetz!!!!! was soll ich in (.....) schreiben??? Es gibt 18 AufenthG, 18 A, 18 B etc, Da ich meine eAT noch nicht bekomme und den Einbuergerungsantrag schon jetzt abgeben will,kann aber mich nich mehr daran erinnern welche Paragraph wurde mir gegeben!!!!

4/ bei der Frage ob ich bereit bin meine bisherige Staatsangehoerigkeit aufzugeben. Hat es irgend eine Einfluss  auf die Erfolg meiner Antrag wenn ich "nein" sage??da ich komme aus einem Land , das seinen Buergern regelmaessig die Entlassung aus der Staatsangehoerigkeit verweigert.

Mfg
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Antwort #52 - 26.11.2012 um 07:55:39
 
kann jemand bitte meine Frage beantworten?? ich muss heute (Montag) Vormittag zur ABH
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Antwort #53 - 26.11.2012 um 10:42:37
 
gibt es keine der mir Rat geben kann?? ich muss wirklich los fahren, die haben nur noch eine stunde auf und ich brauche dringend Rat bei meine Fragen

Lg
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Antwort #54 - 26.11.2012 um 10:46:18
 
1 + 2) Lohnunterlagen mitnehmen und da nachfragen, wie das aufgeteilt wird. Sollte jetzt kein Problem sein

3) §18 AufenthG (die anderen passen nicht)

4) da nein anzukreuzen ist jetzt schädlich.
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Antwort #55 - 26.11.2012 um 10:49:03
 
Zitat:
1 + 2) Lohnunterlagen mitnehmen und da nachfragen, wie das aufgeteilt wird. Sollte jetzt kein Problem sein

3) §18 AufenthG (die anderen passen nicht)

4) da nein anzukreuzen ist jetzt schädlich.




danke viel mal Bayraqioano
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Antwort #56 - 26.11.2012 um 10:50:07
 
bei 4 meinte ich natürlich unschädlich
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Antwort #57 - 26.11.2012 um 23:04:14
 
Zitat:
bei 4 meinte ich natürlich unschädlich

ach sooooooooooo Griesgrämig
ich hab den Antrag heute abgegeben und hab schon gekreuzt dass ich meine bisherige Staatsangehoerigkeiten aufgeben will
was mache ich jetzt?? Soll ich wieder gehen und das verneinen??
Ich weiss nich wie laueft das ueberhaupt dass die Behoerden meine bisherige Staatsangehoerigkeit abschaffen, denn bei meine Konsulat hab nachgefragt und sie meinten wenn du die deutsche Pass bekommst, wird dein Pass zu uns gesendet und das werden wir zu dir wiedergeben, also heisst das dass ich denn mir keine sorge mache dass ich meine besherige Pass fuer immer verliere??oder was soll ich jetzt tun??
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Antwort #58 - 26.11.2012 um 23:22:41
 
Das macht überhaupt nichts. Es ist egal, ob du bereit wärst deine Staatsangehörigkeit aufzugeben oder nicht, weil du das sowieso nicht kannst.

Die Praxis, wonach ein Pass aus ALG/MAR/TUN (ich vermute mal du kommst aus einem dieser drei Länder) zur Botschaft geschickt wird und du dann entweder einen neuen bekommst oder den alten wieder bekommst wird auch nicht mehr so oft praktiziert. Nach erfolgter Einbürgerung wird jetzt einfach nur der eAT eingezogen.
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Antwort #59 - 26.11.2012 um 23:33:36
 
Zitat:
Das macht überhaupt nichts. Es ist egal, ob du bereit wärst deine Staatsangehörigkeit aufzugeben oder nicht, weil du das sowieso nicht kannst.

Die Praxis, wonach ein Pass aus ALG/MAR/TUN (ich vermute mal du kommst aus einem dieser drei Länder) zur Botschaft geschickt wird und du dann entweder einen neuen bekommst oder den alten wieder bekommst wird auch nicht mehr so oft praktiziert. Nach erfolgter Einbürgerung wird jetzt einfach nur der eAT eingezogen.


ok,ich warte einfach ab
Aber das dauert echt ewig, die Frau meinte mindestens 8 Monaten soll ich warten da die ABH zu wenig mitarbeiter haben zurzeit
8 Monaten sind wirklich sehr lange, ich weiss nicht wie kann man die Bearbeitung beschleunigen dass es schneller geht !!!!
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