hallo an alle
ich brauche wieder eure Hilfe
ich bin gerade dabei den Einbuergerungsantrag auszufuellen, ich hab einige Punkten nicht verstanden.
Als erste ich erwaehne noch mal dass ich neben meine Hauptbeschaeftigung, die Studiengemaess ist, uebe ich auch eine Nebentaetigkeit auf 400 Euro Basis.
1/ Nun Steht bei der Aktuelle Einkuenfte: Betrag der Erwerbseinkuefte/ Meine Frage hier:
Soll ich das Netto Verdienst von beide Jobs zusammen rechnen und dort eintragen??2/ Desweitern, wird gefragt ueber das Monatliche Betrag fuer Rentenversicherung, PV,
KV etc. Meine Frage:
Soll ich wieder den Betrag von beide Jobs zusammenrechnen und eintragen??Beispielsweise bei der Hauptjob zahle ich 123 Euro fuer die krankenversicherung, und bei der Nebenjob zahle ich 19.16 Euro, soll ich denn 132,16 bei
KV eintragen??
oder ich soll nur die Abzuege der
Hauptjob eintragen??
3/ Ich habe bis jetzt meine neue Aufenthaltserlaubnis noch nich erhalten, es dauert circa 2 Wochen noch. Ich hab eine zettel bekommen wo drauf steht: Arbeitsplatzsuche nach Studium 16 Abs. 4
AufenthG gestattet. Hier steht aber nicht welche Pragraph wurde mir erteilt, normalerweise sollte 18
AufenthG oder??? Denn auf dem Antrag steht die Frage: Aufenthaltserlaubnis erteilt gemaess ..... Aufenthalsgesetz!!!!! was soll ich in (.....) schreiben??? Es gibt 18
AufenthG, 18 A, 18 B etc, Da ich meine
eAT noch nicht bekomme und den Einbuergerungsantrag schon jetzt abgeben will,kann aber mich nich mehr daran erinnern welche Paragraph wurde mir gegeben!!!!
4/ bei der Frage ob ich bereit bin meine bisherige Staatsangehoerigkeit aufzugeben. Hat es irgend eine Einfluss auf die Erfolg meiner Antrag wenn ich "nein" sage??da ich komme aus einem Land , das seinen Buergern regelmaessig die Entlassung aus der Staatsangehoerigkeit verweigert.
Mfg