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Aufenthaltserlaubnis nach Erfolgreicher Jobsuche (Gelesen: 19.144 mal)
Themen Beschreibung: wie Viel Arbeitsmonaten für die Niederlassungserlaubnis??
Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 07.11.2012 um 17:28:03
 
Ich glaube du verstehst mich immer noch nicht.

Für die Einbürgerung musst du nicht warten, bis die 60 Monatsbeiträge voll sind. Es reichen diese Voraussetzungen.
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La Rose Blanche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.11.2012 um 23:32:25
 
hi
ok danke Bayraqiano, jetzt habe ich verstanden Smiley

noch paar Fragen bitte:

1/ In der Einburgerungsstelle hat mir die Frau gesagt ich soll irgendwie nachweisen dass ich ueber die  "Politische" Situation in Deutschland informiert bin. Sie meinte wie durch eine Studiumsveranstaltung im Bereich der Politikwissenschaft oder durch meine Engagement in einer Organisation... etc/  Das Problem ich kann sowas nicht nachweisen, da ich nicht in einer Organisation angemeldet bin und  ich hatte auch keine Veranstaltung waherend des Studiums ueber Politik gehabt/ Was mache ich in diesem Fall?? Ist das ueberhaupt rechtig dass Sie sowas von mir verlangt?? denn sie hatte diese Bemerkung sogar auf dem EInbuergerungsantrag geschrieben!!!

2/ kann ich schon diese Woche gehen und die Einbuergerungsantrag stellen obwohl die karte mit dem Aufenthalts nach 18 noch nicht da ist?? Die kommt innerhalb ein Monat. Ich habe aber eine Zettel bekommen dass ich die Paragraph 18 beantragt habe und bekommen auch.

3/ wie soll ich diese Bekenntnisse nachweisen ( Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)),??durch das SAGEN oder wie???



4/ Ich muss eine  Geburtsurkunde auf Deutsche Sprache bringen. Ich habe eine Geb.Urkunde auf meiner Muttersprache, und ich muss die noch uebersetzen. Jedoch diese Urkunde habe ich im Jahr 2011 von mein Heimatland besorgt. Ist das in Ordnung dass das vom jahr 2011 oder das muss Aktuelle???


5/ Was sind die vorteile von § 10 StAG gegenueber Dauerafenthalt nach § 9 oder § 9 a????


danke vielmals fuer eure Hilfe
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 07.11.2012 um 23:51:59
 
1) So weit musst du gar nicht gehen. Es gibt einen Einbürgerungstest (Ankreuztest) bei der VHS. Der kostet 25 Euro und reicht aus. Hier kannst du schon mal üben.

2) Zum Beratungsgespräch solltest du das mitnehmen und nachfragen, das ist immer unterschiedlich.

3) kein Problem. Du bekommst die FDGO auf einem Formular und musst dir das nur durchlesen und unterschreiben.

4) das fragst du am besten die EBH beim Beratungsgespräch. Übersetzt muss die Geburtsurkunde aber auf jeden Fall sein.

5) du wärst dann Deutsche und keine Ausländerin mehr (mit allen Rechten die man als Deutscher so hat). Du müsstest aber eventuell deine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, sofern das möglich wäre
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La Rose Blanche
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Antwort #33 - 09.11.2012 um 00:28:37
 
Zitat:
das fragst du am besten die EBH beim Beratungsgespräch. Übersetzt muss die Geburtsurkunde aber auf jeden Fall sein.

Ich war in einem beratungsgespraech und ich bin nicht auf die Idee gekommen diese Frage zu stellen.muss ich jetzt wieder ein Beraungstermin vereinbaren um diese Frage beantwortet zu bekommen??
Bekommt man eigentlich in den Beratungsgespraech Unterlagen zum ausfuellen??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 09.11.2012 um 08:46:43
 
La Rose Blanche schrieb am 09.11.2012 um 00:28:37:
muss ich jetzt wieder ein Beraungstermin vereinbaren um diese Frage beantwortet zu bekommen??

Ne, versuch doch mal eine E-Mail an den SB (falls du seine/ihre hast) oder ruf einfach an.

La Rose Blanche schrieb am 09.11.2012 um 00:28:37:
Bekommt man eigentlich in den Beratungsgespraech Unterlagen zum ausfuellen?? 

Du kriegst normalerweise einen Einbürgerungsantrag und eine Liste mit den Unterlagen, die du abgeben musst.
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Antwort #35 - 09.11.2012 um 09:39:55
 
Zitat:
Du kriegst normalerweise einen Einbürgerungsantrag und eine Liste mit den Unterlagen, die du abgeben musst.

ja,genau diese Antrag habe ich bekommen, aber da die frau auf dem Antrag Bemerkung geschrieben hat dass ich irgendwelche Kenntnisse ueber die Politik in Deutschland nachweisen soll, deswegen habe ich mir ueberlegt ein andere Beratungstermin zu vereinbaren, denn vielleicht komme ich bei ein andere Berater der sowas nicht verlangt,denn ich habe gemerkt dass alle Berater/Beraterin sind sich nicht einig und jede sagt was nach seine Lust und laune,was haltest du davon??
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 09.11.2012 um 09:45:10
 
Steht schon in Post #32.

Den Test wirst du machen müssen, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Du wirst bei anderem Berater nichts anderes erreichen können.
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Antwort #37 - 09.11.2012 um 11:02:27
 
Zitat:
Den Test wirst du machen müssen, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Du wirst bei anderem Berater nichts anderes erreichen können.

ja,wenn es um nur ein Test geht, denn ist in Ordnung
aber sie meinte ich soll sowie eine Veranstaltung waehred des Studiums ueber Politik besucht habe oder dass ich in einer organisation angemeldet bon, aber wenn es um nur ein Test geht denn kein Problem
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 09.11.2012 um 21:22:00
 
Du Frau wollte auf was anderes hinaus. Im Gesetz werden "Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse" verlangt. Die werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Ausländische Studenten, die in D keinen Schulabschluss (also von einer allgemeinbildenden Schule) erworben haben, werden in vielen Bundesländern nur dann vom Test befreit, wenn sie auch etwas in der Richtung studiert haben. Da das aber bei dir nicht der Fall ist, musst du einfach nur den Einbürgerungstest machen und schon hat sich die Sache für dich erledigt.
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Antwort #39 - 09.11.2012 um 23:25:22
 
Zitat:
usst du einfach nur den Einbürgerungstest machen und schon hat sich die Sache für dich erledigt.

ich hab mal jetzt im internet nach dem Einbuergerungstermin geschaut, mann muss sich 4 Wochen vorher anmelden,dh fuer den Test am 1. Dezember bin ich schon zu spaet. Ich muss auf den naechsten Test warten und das ist am 16 Februar 2013!!! Die ergebnis kommt  3 Wochen Spaeter, Das heisst ich kann meine Antrag auf Einbuergerung erst im April 2013 stellen Griesgrämig !!! Das ist mir so lange. wieder ein Halbes Jahr zu warten ist zu lange. Was mache ich nun?? kann man nicht ein Kurs ueber Politik besuchen oder sowas damit es schnelle geht??
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Antwort #40 - 10.11.2012 um 09:46:00
 
La Rose Blanche schrieb am 09.11.2012 um 23:25:22:
kann man nicht ein Kurs ueber Politik besuchen oder sowas damit es schnelle geht?? 


du studierst doch??
und dir ist noch nicht klar, dass ein Kurs im Studium mit Abschlusstest länger dauert als so ein Einbürgerungstest?
Und ob der Kurs an der Uni dann anerkannt wird, ist IMHO auch nicht ganz sicher ... kommt halt auf den Kurs an ... ich zumindest kenne keinen einzelnen Kurs an einer Uni, der dem entspricht, was gefordert wird.
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Antwort #41 - 10.11.2012 um 12:09:23
 
Für den Kurs kannst Du Dir auch eine Liste aller Einrichtungen im Bundesland geben lassen, die Termine haben, und Dich dann in einer Nachbarstadt anmelden. Das geht manchmal schneller als Warten.

Das Lernen dauert zwei Tage, der Text 15 Minuten.

Falls Du der Einbürgerungsbehörde die Anmeldebestätigung zeigst, kann sie auch schon mit der Arbeit anfangen. Nach dem Test dauert es sowieso ein bis zwei Monate, bevor die Behörde in Nürnberg den Brief mit dem Ergebnis fertig bekommt, einen Briefmarke findet etc.
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Antwort #42 - 10.11.2012 um 22:35:06
 
erne schrieb am 10.11.2012 um 09:46:00:
du studierst doch??
und dir ist noch nicht klar, dass ein Kurs im Studium mit Abschlusstest länger dauert als so ein Einbürgerungstest?

NEIN,ich studiere nicht mehr,ich hab mein Studium bereits abgeschlossen. Ich hab gemeit ein Intensiv Kurs bei der VHS zum Beispiel.
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Antwort #43 - 10.11.2012 um 22:42:56
 
Es kommt nur auf das Zertifikat an, und das gibt es nunmal nur nach der Prüfung. Kurse und andere Veranstaltungen führen nicht dazu, dass man die Voraussetzung erfüllt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #44 - 18.11.2012 um 21:12:33
 
La Rose Blanche schrieb am 09.11.2012 um 11:02:27:
Den Test wirst du machen müssen, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Du wirst bei anderem Berater nichts anderes erreichen können.


Hallo
Noch mal eine Frage bitte. Als ich bei der ABH war und mir den Antrag fuer die Einbuergerung gegeben haben, hat mir die Frau auf dem Blatt angekreuzt welche Unterlagen mitbringen soll. Die Sache ist so, ich dachte ich brauche die Einbuergerungstest, aber ich hab heute noch mal geschaut und sie hat nicht diese Saetze angekreuzt:
* Bescheinigung des Bundesamtes fuer Migration und Fluechtlinge ueber die erfolgsreiche Teilnahme am Einbuergerungstest
* Sonstige Nachweis ueber ausreichende Kenntnisse der Rechts und Geselschaftsordnung und Lebensverhaeltnisse in Deutschland


Sie hat mir nur diese Saetz angekreuzt um dies mit dem Antrag zu bringen:
*Passfoto
*Geburtsurkunde
*gueltigen Ausweis/Reisepass
*Aktuelle Arbeitsvertrag
*Aktuelle Arbeitsabrechnung
*Zerifikat Deutsch

Kann es sein dass ich den Einbuergerugstest gar nicht brauche zu machen?? oder jede soll das machen?? Bitte um eure Anwort heute noch, damit ich weiss ob ich mich morgen fuer den Test anmelden soll oder nicht.
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