hi
ok danke Bayraqiano, jetzt habe ich verstanden
noch paar Fragen bitte:
1/ In der Einburgerungsstelle hat mir die Frau gesagt ich soll irgendwie nachweisen dass ich ueber die "Politische" Situation in Deutschland informiert bin. Sie meinte wie durch eine Studiumsveranstaltung im Bereich der Politikwissenschaft oder durch meine Engagement in einer Organisation... etc/ Das Problem ich kann sowas nicht nachweisen, da ich nicht in einer Organisation angemeldet bin und ich hatte auch keine Veranstaltung waherend des Studiums ueber Politik gehabt/ Was mache ich in diesem Fall?? Ist das ueberhaupt rechtig dass Sie sowas von mir verlangt?? denn sie hatte diese Bemerkung sogar auf dem EInbuergerungsantrag geschrieben!!!
2/ kann ich schon diese Woche gehen und die Einbuergerungsantrag stellen obwohl die karte mit dem Aufenthalts nach 18 noch nicht da ist?? Die kommt innerhalb ein Monat. Ich habe aber eine Zettel bekommen dass ich die Paragraph 18 beantragt habe und bekommen auch.
3/ wie soll ich diese Bekenntnisse nachweisen (
Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung (FDGO)),??durch das SAGEN oder wie???
4/ Ich muss eine Geburtsurkunde auf Deutsche Sprache bringen. Ich habe eine Geb.Urkunde auf meiner Muttersprache, und ich muss die noch uebersetzen. Jedoch diese Urkunde habe ich im Jahr 2011 von mein Heimatland besorgt. Ist das in Ordnung dass das vom jahr 2011 oder das muss Aktuelle???
5/ Was sind die vorteile von § 10
StAG gegenueber Dauerafenthalt nach § 9 oder § 9 a????
danke vielmals fuer eure Hilfe