Hi Leute!
Ihr habt mir ständig geholfen, und somit, hoffe ich weitergeholfen zu werden.
Mein Situation, bevor die Antragstellung ist hier beschrieben :
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1345636118Kurz zusammengefasst: ich war ausländische (keinen Anspruch auf §41) arbeitssuchende, absolvent, jetzt möchte ich einen MSc. absolvieren. Die
ABH sagt dass ich erst ausreisen muss. Ich habe trotzdem, mit Beratung dieses Forums, einen schriftlichen,formlosen Antrag gestellt,
allerdings einen formlosen Antrag, selber in der Briefkaste reingetan. Nun, brauche ich eure Hilfe,um die nächste Schritte machen zu können.
Am dienstag, um 1500, voraussichtlich, würde meine Meldebescheinigung von der Meldebehörde direkt an die
ABH gefaxt.
Mittelerweile, ein Anwalt hat erzählt dass die
ABH sich an der
AVwV (stand 2009) halten soll, zwar sie kein Gesetz ist.
Abgesehen von Klagen, die einzige Ausnahme, die für mich gelten könnte ist dass diese reise für mich unzumutbar ist.ich betreue eine kleineStartup mit Atmosphärischen Fernerkundungssysteme (pro-bono, keine richtige Stelle), und das könnte ein besonderer Unstand vorliegen. Allerdings liegt das aber im Ermessen der Behörde - ich habe angeblich aber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
Am Mittwoch, werde ich die
ABH selber besuchen, um das Finanzierungsnachweis vorzulegen.
Ich bitte euch um eure hilfe, wie
genau soll ich mich vorbereiten?
1. ich lege die finanzierungsnachweiß vor. soll ich auch das ausgefülltes Formular vorlegen?
2. die Empfangsdame höffentlich schickt mir an einen Sachbearbeiter. Er sagt dass die rückkehr von §16.4 nach §16.1 NICHT möglich sei (in dem schlimmsten Fall)
3. Soll ich ihn sagen, dass dieses Aufbaustudium in dem
selben Fach ist (der Anwalt meinte dass dieser Satz mir helfen könnte) oder soll ich gleich sagen, dass die reise für mich unzumutbar ist? Mit welchem Satz soll ich argumentieren? dass die beide Fächer fats selbe sind? (physik der erdeund weltal (schwerpunkt : Astrophysik) → physik der erde und atmosphäre (schwerpunkt : klimatologie) )? dass die ausreise unzumutbar ist? oder beide gleichzeitig? wenn ich die unzumutbarkeit nachweißen soll,reicht eine Kopie von meinem Terminkalendar? oder die liste der Projekten die erledigt werden müssen? Ich möchte Studieren, und somit möchte ich nicht falsch Argumentieren, welche meine Chancen verschlechtert
4. Sollte der Mitarbeiter mich wegschicken will, ich werde nach eine schriftliche Stellungnahme fragen.
5.Sollte ich ausresisen
muss, reicht es aus dem Schengengebiet weg zu gehen (wenn ich §5.1.8.2 richtig verstehe,das sollte reichen). Meine freuendin wohnt in USA, ich werde sie besuchen, und, wenn es reicht, werde dort versuchen einen Antrag zu stellen. In indien, es ist nahezu unmöglich ein neues Visum zu bekommen, denn die Behörde dort fragt für noten aus der 10. Klasse, und es dauert bis zu 12 Wochen. Ich glaube nicht dass meine Noten die Leute da überzeugen werden. Ich werde in der Uni in fach Klimatologie reingelassen, weil ich in dem Fach veröffentlichungen habe, nicht aufgrund meine Noten -die waren nur befriedigend, übrigens, ich habe einen Jahr verbracht ohne richtige Arbeit... diese Faktoren werden sicherlich eine schlechte Rolle spielen. Deshalb die Frage,ob USA tatsächlich eine möglichkeit seien könnte. Es ist auch schneller da,25 Tage sind nötig ,idR max.... ich möchte nicht dass die Zeitplan der Formalität eine negative Wirkung darauf verursacht.
ich weiß dass esteilweiße auch meine schuld ist,dass ich vor dem Antrag des §16.4 nicht wüsste,dass in Bonn so ein perfektes Studium angeboten wird... und somit habe ich nicht optimale schritte genommen :/
danke im Voraus