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DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc (Gelesen: 18.133 mal)
charliex
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22.08.2012 um 13:48:38
 
hallo

Die Leuete haben mir hier erzählt dass es möglich sei, die Aufenthalteserlaubnis als arbeitsuchend zurück zum AE fürs Studium zu setzen.

Ich habe heute diese email bekommen:

Sehr Geehrte Herr xxxx
> ein Wechsel des Aufenthaltszwecks von der Arbeitsplatzsuche nach
> erfolgreichem Abschluss des Studiums, § 16 IV Aufenthaltsgesetz, wieder
> zurück in ein weiteres Studium, § 16 I Aufenthaltsgesetz, ist nicht
> möglich.
>
> Um das zu erreichen, müssten Sie ausreisen und mit einem neuen Visum zum
> Masterstudium wieder einreisen.
>
> Ein Masterstudium aufbauend auf einem Bachelorstudium geht nur in
> unmittelbarem Anschluss an das Bachelorstudium.

HILFE.

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reinhard
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Antwort #1 - 22.08.2012 um 13:55:42
 
Und was ist Deine Frage?

Du hast doch die Antwort schon zitiert. Ich finde, die ist klar und verständlich formuliert.
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Antwort #2 - 22.08.2012 um 13:59:01
 
Aui!

Ich wollte fragen ob es wartezeiten gibt bevor ich einen neuen visum beantragen kann?

mfG
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Antwort #3 - 22.08.2012 um 14:10:58
 
charliex schrieb am 22.08.2012 um 13:48:38:
> ein Wechsel des Aufenthaltszwecks von der Arbeitsplatzsuche nach
> erfolgreichem Abschluss des Studiums, § 16 IV Aufenthaltsgesetz, wieder
> zurück in ein weiteres Studium, § 16 I Aufenthaltsgesetz, ist nicht
> möglich.


Die Aussage stimmt doch nicht. Der Zweckwechsel ist überhaupt nicht abgeschlossen, da §16 (2) AufenthG nicht für Inhaber einer AE §16 (4) greift.

Die ABH sollte mal eine vernüftige Rechtsgrundlage dafür nennen, weshalb das nicht möglich ist.
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reinhard
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Antwort #4 - 22.08.2012 um 14:26:48
 
charliex schrieb am 22.08.2012 um 13:59:01:
Ich wollte fragen ob es wartezeiten gibt bevor ich einen neuen visum beantragen kann?


Nein, die gibt es nicht.

Aber ich denke, zunächst solltest Du (siehe Beitrag von Bayraqiano) zunächst fragen, ob Du diese Auskunft akzeptierst oder ob Du ihr widersprichst.

Im § 16 ist ja nur eindeutig geregelt, dass eine andere AE nicht gegeben werden darf. Dass es nicht zurück gehen kann, steht dort nicht ausdrücklich.

Du solltest also zunächst klären, ob überhaupt ein neues Visum nötig ist, denn das ist für Dich ja eine starke Unsicherheit, weil Du dafür ausreisen müsstest.
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charliex
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Antwort #5 - 22.08.2012 um 14:41:52
 

reinhard schrieb am 22.08.2012 um 14:26:48:
ob Du diese Auskunft akzeptierst oder ob Du ihr widersprichst.


wenn ich die widersprechen soll, wie geht das Verfahren weiter?

reinhard schrieb am 22.08.2012 um 14:26:48:
ob überhaupt ein neues Visum nötig ist


erkläre mal bitte, wie man mit ein altes visum weiter geht..
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Antwort #6 - 22.08.2012 um 14:50:16
 
Stelle einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer AE fürs Masterstudium bei der ABH und warte ab. Bis zur endgültigen Entscheidung ist dein Aufenthalt legal, nach Ablauf deiner jetziger AE könnte man dir eine Fiktionsbescheinigung ausstellen.
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Antwort #7 - 22.08.2012 um 14:52:06
 
Zitat:
le einen schriftlichen Antrag auf Erteilung einer AE fürs Studium



in der stadt wo die uni ist, stimmt's?

oder darf ich auch in meiner stadt den antrag stellen?
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Antwort #8 - 22.08.2012 um 14:52:57
 
charliex schrieb am 22.08.2012 um 14:41:52:
wenn ich die widersprechen soll, wie geht das Verfahren weiter?


Das musst Du dann lesen und hier posten. Hier gibt es keine Propheten.




Zitat:
erkläre mal bitte, wie man mit ein altes visum weiter geht..


Mit dem alten Visum, das ja längst ungültig ist, geht gar nichts weiter.

Du hast jetzt eine AE und willst eine neue AE haben. Das ist die günstigere Möglichkeit, weil das bei der Ausländerbehörde geht.

Ein neues Visum bekommst Du nur in Indien. Das wäre für Dich sicherlich ungünstiger.

Du musst hier genau zwischen Visum (Indien) und Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) unterscheiden.

charliex schrieb am 22.08.2012 um 14:52:06:
in der stadt wo die uni ist, stimmt's?
oder darf ich auch in meiner stadt den antrag stellen?


Die zuständige Ausländerbehörde ist immer die am Hauptwohnsitz.

Am Uni-Sitz kannst Du höchstens fragen: "Würden Sie eine AE geben, wenn ich umziehe und dann bei Ihnen den Antrag stelle?"
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 22.08.2012 um 14:54:59
 
charliex schrieb am 22.08.2012 um 14:52:06:
in der stadt wo die uni ist, stimmt's?
oder darf ich auch in meiner stadt den antrag stellen? 


Den Antrag stelltst du bei der ABH, die für deinen Wohnort zuständig ist.
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Antwort #10 - 22.08.2012 um 14:59:34
 
reinhard schrieb am 22.08.2012 um 14:52:57:
Du musst hier genau zwischen Visum (Indien) und Aufenthaltserlaubnis (Deutschland) unterscheiden.


aha danke!

ich wollte eigentlich eine AE, und keines Visum. ich hatte die folgende email gesendet, worauf bekam ich die aussage als antwort:



************************

Sehr geehrte Damen und Herren

Mein name ist XXXX. Zurzeit wohne ich in Bremen. Mit dieser Email, möchte ich Ihnen um Rat bitten über folgendes Problem.

Letztes Jahr, am 25. August, erwarb ich meinen Bachelorabschluß in
XXXX. Danach war ich als arbeitsuchende Absolvent gemeldet. Mein Abschluß ist in Fach XXXX

Ab 1.08.12, Absolventen wie ich in XXXX haben die Anspruch, ihre
Aufenthalt für 6 monate zu verlängeren, um somit eine gesamte
Aufenthaltszeit von 18 Monate zu bekommen. Aber, ich habe, mittelerweile in Bonn einen MSc Studiumplatz bekommen, in Fach XXXX

Als Akademiker, es lohnt sich einen Msc. Abschluß zu absolvieren, denn am meistens, für wissenschaftliche Arbeistellen werden Kandudaten mit einem MSc bevorzugt. Somit, entschloß ich, anstatt die Verlängerung, diesen Studiengang zu beginnen. Jetzt, ich bin verpflichtet, einen neuen
Aufenthaltsantrag zu stellen für das Studium.

Jetzt soll ich den Antrag in Bremen stellen, oder in Bonn? Ich habe die
Zulassungsdokumente, den Nachweis für Finanzierung und die Versicherung bereit. Einen Wohnsitz in Bonn bekomme ich allerdings erst in mitte September (eigentlich, im besten Fall, wenn alles klappt, dann schon am 25te. Aug). Semester beginnt am 27. Sep, und Einschreibungsfrist ist 5.Oct

Zwar es gibt einen Haken. Meine ursprüglische Erlaubnis ist gültig bis Aug 25. (ohne zusätzliche Verlängerung), Aber sollte ich einen Wohnsitz in Bonn verfügen, dann ich kann den neuen Antrag am besten am 27. Aug stellen (inzwischen ist ein Tag)

Unter einbeziehung sämtlicher Faktoren, ich brauche Ihren Rat.Ich freu
mich über Positive Antworten.

Vielen Dank im Voraus.
mfg
XXX

****************************

jetzt sagt die dame das so ein zweckwchsel nicht möglich sei.
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Antwort #11 - 22.08.2012 um 15:01:54
 
ach, danke, so stelle ich die Antrag gleich morgen!
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Antwort #12 - 22.08.2012 um 15:13:57
 
Wer hat denn geantwortet? Die zuständige Ausländerbehörde? Oder eine andere Ausländerbehörde? Oder eine Beratungsstelle?
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Antwort #13 - 22.08.2012 um 15:17:21
 
die beratungsstelle der bonner ABH, ich wohne in Bremen
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Antwort #14 - 22.08.2012 um 16:59:52
 
UPDATE:

noch eine Email von der selben Dame (ich hatte da auch mal gefragt ob es Wartezeiten gibt):

Sehr geehrter Herr XXXX

ja, Sie müssten im Heimatland ein neues Visum beantragen. Ob es dabei Wartezeiten gibt, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu kontaktieren Sie bitte die zuständige Stelle für die Visumbeantragung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXX

unentschlossen

Soll ich immernoch in Bremen einen schrifftlichen Antrag stellen?
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