HI! Neue probleme:
Heute war ich in Bremer
ABH. Die sagten, ich soll erstmal in Bonn anmelden, und dann bekomme ich eine Fiktionsbescheinigung. Ich sagte dass, nach Bonner Meinung, ich erst ausreisen muss.
Mitterlweile bekam ich die folgende email von Bonn:
Sehr geehrter Herr XXXX,
ich hatte Ihnen bereits auf alle Ihrer Fragen geantwortet. Zum Verständnis habe ich Ihnen die Verwaltungsvorschriften in die Mail einkopiert.
Verwaltungsvorschriften:
16.2.3 Ist der ursprüngliche Aufenthaltszweck erfüllt oder weggefallen und begehrt der Ausländer die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen anderen als nach § 16 Absatz 4 zugelassenen Aufenthaltszweck, ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis erst möglich, nachdem der Ausländer ausgereist ist. Ohne vorherige Ausreise ist ein unmittelbarer Wechsel des Aufenthaltszwecks ohnehin nur möglich, wenn der Ausländer (z.B. durch Eheschließung) einen gesetzlichen Anspruch
auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erworben hat, ihm die Ausreise unzumutbar ist (vgl. auch § 5 Absatz 2 Satz 2) oder er im Rahmen von § 41
AufenthV einen erforderlichen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen kann.
16.4.2 Mit der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis tritt ein
Aufenthaltszweckwechsel vom Aufenthalt nach § 16 Absatz 1 zum Aufenthalt nach § 16 Absatz 4 ein.
Ein erneuter Wechsel von § 16 IV zurück in § 16 I ist nicht möglich.
Im Übrigen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Ausländerbehörde. Dieses Schreiben habe ich zur Kenntnisnahme ebenfalls an die Ausländerbehörde Bremen gesendet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXX
Was soll ich jetzt tun?
Bremen sendet mir an Bonn, Bonn werde die
AE nicht geben ohne ausreise..
Bitte helfen :S