Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc (Gelesen: 18.130 mal)
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #45 - 24.08.2012 um 13:37:59
 
Es gibt in Deutschland (nach der Verfassung) den Grundsatz, dass man gegen jede Entscheidung einer Behörde klagen darf.

In Deinem Fall: Ich würde erst mal per Mail oder Brief der "Bonner Interpretation" des § 16 widersprechen und sagen, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht verboten ist, "innerhalb des Paragraf 16" zu wechseln, sondern es ist nur verboten, zu einem anderen Paragrafen (z.B. dem für Ausbildung, dem für irgend eine Arbeit ohne Studienabschluss) zu wechseln.

Letzlich muss ja Dein schriftlicher Antrag auf die AE schriftlich abgelehnt werden, falls die beiden ABHs ihre Meinung nicht ändern, und diese Ablehnung muss begründet sein. Und dann bekommst Du automatisch eine Frist, innerhalb deren zu klagen kannst.

Vermutlich bekommst Du, falls die ABH negativ denkt, schon vorher Post: "Wir beabsichtigen, Ihren Antrag abzulehnen, und zwar aus diesem Grund, und beabsichtigen, Sie aufzufordern, innerhalb von vier Wochen auszureisen..." Dann kannst Du darauf reagieren, möglicherweise mit Unterstützung dieses Forum, bevor die endgültige Entscheidung der ABH fällt. Und nach dieser Entscheidung kannst Du immer noch überlegen, zum Verwaltungsgericht zu gehen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #46 - 24.08.2012 um 13:47:15
 
Danke.
Soll ich mit dem Antrag ein Motivationsschreiben (z.B. warum ich das studieren will.. ) anhängen, oder ist das nicht benötigt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #47 - 24.08.2012 um 19:44:24
 
Antrag ist gestellt. Die Behörde war zu, ich habe ihn in der briefkiste reingetan.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #48 - 25.08.2012 um 17:33:35
 
Hallo!

Jetzt ich habe noch eine Frage. Ich habe erfahren, dass in Brandenburg, nach einem Zweistudium ausländische Absolventen dürfen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen (die Suchzeit für eine Suche ist nicht gestattet). Könnte jemand darüber mehr erzählen bitte??? zB , wie wäre es, wenn ich, während dem (Master) Studium (in dem selben Fach, nach einem Bachelorabschluß) den Arbeitsplatz aussuche, und gleich nach dem Studium einsteige?

vielen Dank im Voraus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #49 - 26.08.2012 um 11:26:09
 
charliex schrieb am 25.08.2012 um 17:33:35:
Ich habe erfahren, dass in Brandenburg, nach einem Zweistudium ausländische Absolventen dürfen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen (die Suchzeit für eine Suche ist nicht gestattet).


Wo hast du das erfahren?

(und bedenke: auch Brandenburg gehört zur BRD, d.h. auch da gelten dt. Bundesgesetze)
Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorbereitung zum Treffen mit ABH
Antwort #50 - 26.08.2012 um 03:25:59
 
Hi Leute!

Ihr habt mir ständig geholfen, und somit, hoffe ich weitergeholfen zu werden.
Mein Situation, bevor die Antragstellung ist hier beschrieben : http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1345636118

Kurz zusammengefasst: ich war ausländische (keinen Anspruch auf §41) arbeitssuchende, absolvent, jetzt möchte ich einen MSc. absolvieren. Die ABH sagt dass ich erst ausreisen muss. Ich habe trotzdem, mit  Beratung dieses Forums, einen schriftlichen,formlosen Antrag gestellt, allerdings einen formlosen Antrag, selber in der Briefkaste reingetan. Nun, brauche ich eure Hilfe,um die nächste Schritte machen zu können.


Am dienstag, um 1500, voraussichtlich, würde meine Meldebescheinigung von der Meldebehörde direkt an die ABH gefaxt.

Mittelerweile, ein Anwalt hat erzählt dass die ABH sich an der AVwV (stand 2009) halten soll, zwar sie kein Gesetz ist.

Abgesehen von Klagen, die einzige Ausnahme, die für mich gelten könnte ist dass diese reise für mich unzumutbar ist.ich betreue eine kleineStartup mit Atmosphärischen Fernerkundungssysteme (pro-bono, keine richtige Stelle), und das könnte ein besonderer Unstand vorliegen. Allerdings liegt das aber im Ermessen der Behörde - ich habe angeblich aber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.

Am Mittwoch, werde ich die ABH selber besuchen, um das Finanzierungsnachweis vorzulegen.

Ich bitte euch um eure hilfe, wie genau soll ich mich vorbereiten?

1. ich lege die finanzierungsnachweiß vor. soll ich auch das ausgefülltes Formular vorlegen?

2. die Empfangsdame höffentlich schickt mir an einen Sachbearbeiter. Er sagt dass die rückkehr von §16.4 nach §16.1  NICHT möglich sei (in dem schlimmsten Fall)

3. Soll ich ihn sagen, dass dieses Aufbaustudium in dem selben Fach ist (der Anwalt meinte dass dieser Satz mir helfen könnte) oder soll ich gleich sagen, dass die reise für mich unzumutbar ist? Mit welchem Satz soll ich argumentieren? dass die beide Fächer fats selbe sind? (physik der erdeund weltal (schwerpunkt : Astrophysik) → physik der erde und atmosphäre (schwerpunkt : klimatologie) )? dass die ausreise unzumutbar ist? oder beide gleichzeitig? wenn ich die unzumutbarkeit nachweißen soll,reicht eine Kopie von meinem Terminkalendar? oder die liste der Projekten die erledigt werden müssen?  Ich möchte Studieren, und somit möchte ich nicht falsch Argumentieren, welche meine Chancen verschlechtert

4. Sollte der Mitarbeiter mich wegschicken will, ich werde nach eine schriftliche Stellungnahme fragen.

5.Sollte ich ausresisen muss, reicht es aus dem Schengengebiet weg zu gehen (wenn ich §5.1.8.2 richtig verstehe,das sollte reichen). Meine freuendin wohnt in USA, ich werde sie besuchen, und, wenn es reicht, werde dort versuchen einen Antrag zu stellen. In indien, es ist nahezu unmöglich ein neues Visum zu bekommen, denn die Behörde dort fragt für noten aus der 10. Klasse, und es dauert bis zu 12 Wochen. Ich glaube nicht dass meine Noten die Leute da überzeugen werden. Ich werde in der Uni in fach Klimatologie reingelassen, weil ich in dem Fach veröffentlichungen habe, nicht aufgrund meine Noten -die waren nur befriedigend, übrigens, ich habe einen Jahr verbracht ohne richtige Arbeit... diese Faktoren werden sicherlich eine schlechte Rolle spielen. Deshalb die Frage,ob USA tatsächlich eine möglichkeit seien könnte. Es ist auch schneller da,25 Tage sind nötig ,idR max.... ich möchte nicht dass die Zeitplan der Formalität eine negative Wirkung darauf verursacht.

ich weiß dass esteilweiße auch meine schuld ist,dass ich vor dem Antrag des §16.4 nicht wüsste,dass in Bonn so ein perfektes Studium angeboten wird... und somit habe ich nicht optimale schritte genommen :/

danke im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #51 - 26.08.2012 um 11:49:17
 
Falls es um ein Visumverfahren geht (Frage 5), kannst Du den Antrag nur dort stellen, wo Du rechtmäßig lebst. Das kann kein Urlaubsland (USA) sein, sondern nur Indien oder ein Land, in dem Du eine Aufenthaltserlaubnis hast (zum Leben, nicht zum Besuch). Nur dann ist die dortige deutsche Botschaft für Dich zuständig.

Ansonsten ist die deutsche Botschaft in der USA nur für US-Bürger zuständig, nie für Besucher von US-Bürgern.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #52 - 26.08.2012 um 13:21:55
 
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #53 - 26.08.2012 um 13:23:03
 
@reinhard, danke

und könntest du mit den anderen fragen helfen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #54 - 26.08.2012 um 14:06:12
 
Ich habe emfpohlen, den Antrag zu stellen und auf eine schriftliche Antwort zu warten.

Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

Wenn Du jetzt mit irgend jemandem noch mal darüber reden willst, ist das alleine Deine Entscheidung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #55 - 26.08.2012 um 14:08:40
 
ähm, nein, nicht mit irgendjemanden, ich glaube, ich muss mit dem sachbearbeiter reden an der ABH, oder?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.681

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #56 - 26.08.2012 um 14:09:22
 
charliex schrieb am 26.08.2012 um 13:21:55:



Geht deine Erwartungshaltung so weit, dass du erwartest, dass man diese Broschüre duchliest, um den (falschen) Text zu finden, auf den du verweist?
Kannst du nicht zumindest die Seite mit angeben?

zumindest habe ich  dEine Aussage
Zitat:
"Ich habe erfahren, dass in Brandenburg, nach einem Zweistudium ausländische Absolventen dürfen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen (die Suchzeit für eine Suche ist nicht gestattet).
"
in der Broschüre nicht gefunden

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #57 - 26.08.2012 um 14:20:41
 
@erne:

sorry, es steht auf seite 22.

Zitat:
Bitte beachten Sie, dass die Aufnahme eines Zweitstudiums Auswirkungen auf Ihren Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben kann. Wenn die Aufenthaltserlaubnis zur Suche eines angemessenen Arbeitsplatzes bereits vor der Aufnahme eines Zweitstudiums beantragt wurde, kann es sein, dass diese nach Abschluss des Zweitstudiums nicht erneut gewährt wird, auch wenn die 18 Monate noch nicht erschöpft wurden. Denn grundsätzlich haben Sie nur einmalig das Recht, nach Studienabschluss einen Ihren Qualifikationen entsprechenden Arbeitsplatz in Deutschland zu suchen. Haben Sie sich direkt nach dem erfolgreichen Abschluss eines Studienganges für ein weiteres Studium entschlossen, können Ihnen 18 Monate für die Arbeitssuche nur nach dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiums gewährt werden. Sie dürfen also nicht das zweite Studium abbrechen und dann 18
Monate lang einen Arbeitsplatz aufgrund der Qualifikation des ersten
Studienganges suchen, sondern müssen das zweite Studium zu Ende
bringen. Sollten Sie während Ihres zweiten Studiums einen Arbeitsplatz finden, der Ihrer im ersten Studium erworbenen Qualifikation entspricht - ohne 18 Monate  für die Arbeitssuche dafür zu beantragen - ist ein Einstieg zum Arbeitsmarkt in diesem Fall möglich, auch wenn das zweite Studium nicht abgeschlossen wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #58 - 26.08.2012 um 21:51:00
 
charliex schrieb am 26.08.2012 um 14:08:40:
ich glaube, ich muss mit dem sachbearbeiter reden an der ABH, oder?


man, jetzt krieg Dich aber auch endlich mal wieder ein! Du zerfledderst Deinen eigenen Thread mit Dutzenden was-wäre-wenn-Fragen, so dass niemand ihn mehr lesen kann.

Du brauchst derzeit mit niemandem reden. Du hast einen schriftlichen Antrag gestellt - Du kriegst eine schriftliche Antwort darauf. Reicht das erstmal?

charliex schrieb am 26.08.2012 um 14:20:41:
sorry, es steht auf seite 22.


Du bist Akademiker und Dein Deutsch ist auch ziemlich gut. Da kann man wohl erwarten, dass Du einen Text zunächst sorgfältig liest. Da steht nur sehr wenig, was mit Deinem Fall auch nur ansatzweise zu tun hat und es stammt noch dazu aus einem Bundesland, mit dem Dein Fall rein gar nichts zu tun hat.

Generell gilt: ein zweites Studium (auch MSc) kann nur genehmigt werden, wenn die Höchststudiendauer von 10 Jahren voraussichtlich nicht überschritten wird und die Ausbildung objektiv "Sinn" macht. Das dürfte bei Dir der Fall sein.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
charliex
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 59

Neverland, Germany
Neverland
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: indien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DRIGEND HILFE GESUCHT: Bsc => arbeitsuchend => Msc
Antwort #59 - 26.08.2012 um 22:22:41
 
@muleta, danke, für deine Antwort..

ich habe endlich den Studiengang gefunde, welcher zu meinen Zielen passt. Dieses Verfahren, worauf nicht bereit war, macht mir bisschen stress mit den Gedanken dass ich den Platz verlieren könnte, bzw. werde.

aber wie du sagst, ich warte jetzt ruhig bis eine Antwort kommt.

danke nochmals..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema