Vielen Dank für Eure Antworten !
Vielleicht habe ich das ein oder andere nicht verständlich genug rübergebracht.
Natürlich ist der Vormund für alles zuständig, was mit Registrierung, Pass, Einbürgerung etc. zu tun hat. Ich bin aber diejenige, die daran interessiert ist, dass es erledigt wird. Von alleine tut sich gar nichts. Deshalb wiederum muss ich wissen, was der Vormund rechtlich veranlassen kann oder sollte.
Den Pass gibt es noch nicht, weil der Weg dahin mühsam ist (Übersetzungen und Beglaubigungen von allen möglichen Dokumenten). Ich hoffe aber, dass es irgendwann einen Pass geben wird !!
Wenn das der Fall ist, wann und wie könnte das Kind dann eingebürgert werden (auf Antrag des Vormundes) ?
Und wie könnte es statt eines befristeten Aufenthaltsitels einen unbefristeten bekommen ? In dem verlinkten Thread habe ich darauf auch keine Antwort gefunden.
Liebe Grüße G.
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noch zur weiteren Ergänzung:
ja, das Kind ist zunächst einmal nach russischen Recht (nach deutschem auch) russischer Staatsbürger. Das wird das Konsulat so auch bestätigen, sobald das Kind dort registriert ist. So hat man mir das jedenfalls telefonisch gesagt. Der Pass kommt dann erst nach der Registrierung. Das alles muss aber, wie gesagt, über den Vormund laufen. Die Mutter braucht keinen eigenen Antrag stellen, solange der Vormund sich mit genügend beglaubigten und übersetzten Dokumenten ausweist (Sorgerechtbeschluss, Bestellung etc.) Das hat mir das Konsulat auch telefonisch gesagt.
Liebe Grüße G.
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