sammycm schrieb am 15.06.2012 um 20:07:36:Wozu sollte man sonst den AT-EG benötigen? Hier in D hab ich ja die
NE.
Mal ganz von vorne:
Mit der
NE, sie wird ungültig bei Ausreise in anderen EU-Staat bei:
-Aufenthalt in dem nichtdeutschen EU-Land nach 6 Monaten
-oder sofort wenn du Deutschland endgültig verlässt, außer die
ABH gibt eine Ausnahmegenehmigung.
mit der DA-EG, sie wird bei gleicher Konstellation erst nach
6 Jahren ich wiederhole
6 Jahre ungültig. Du hast also über Jahre hinweg ein Rückkehrrecht, das hast du bei der
NE, außer in Sonderfällen, nicht. Außerdem gibt es im anderen EU-Staat ggf. bei Aufenthalt einen
zusätzlichen inländischen Aufenthaltstitel gem der EU-Richtlinie. Das hängt aber vom recht des anderen EU-Staates ab.
Du brauchst also bei längeren Aufenthalt in anderen EU-Staaten auch einen Aufenthaltstitel, du kannst ihn aber mit DA-EG leichter bekommen. Das gilt aber ausdrücklich nicht für eine Arbeitserlaubnis.
Mit EU meine ich aber ausdrücklich nicht Großbritannien oder Dänemark. Die sind der zugrundelegenden EU-Richtlinie nicht beigetreten.