Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel - Kann man abreisen ? (Gelesen: 1.662 mal)
o75s
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 10
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel - Kann man abreisen ?
19.06.2012 um 22:31:17
 
Hallo,

Eine Frage wegen meine Thailändische Freundin : sie hat jetzt eine Fiktionsbescheinigung für 3 Monaten bekommen, und bevor hat sie eine Aufenthaltstitel für 2 und dann 1 Jahr gehabt. Die Fiktionsbescheinigung ist eingegangen am 16. Juni bis 16. September. Wir haben jetzt schon eine Reise nach Thailand gebucht. Die Frage ist, oder ihre Fiktionsbescheinigung reichen werd um auch wieder D einreisen zu können ?

Für Information : das ABH hat eine Antrag für eine Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis (oder Niederlassungserlaubnis, da bin ich nicht sicher von) aufgemacht, und normalerweise bekommen wir dafür in 6 oder 8 Wochen Antwort.

Und die 2e Frage betrefft ihre Tochter, und ist ein bisschen komplizierter : ihre Tochter reist gleich mit uns ab aber kommt nur zwei Monaten später zurück, am 16. September. Sie wird nächste Woche auch eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Also die Frage : 2a. Wird die Fiktionsbescheinigung für die Tochter von 23.Juni  (= Tag der Termin beim ABH) bis zum 23. September dauern oder von 16. Juni (= Tag der Fiktionsbescheinigung ihre Mutter, wovon das Visum der Tochter abhängig ist) bis zum 16. September ?

Und Frage 2b. reicht eine Fiktionsbescheinigung die noch nur eine Woche gültig ist um wieder D ein zu reisen ? Oder müssen wir gerade bevor sie abreist eine neue Fiktionsbescheinigung fragen ?
Oder vielleicht der Termin eine Woche später nehmen, weil das heutige Visum noch bis 6. Juli gültig ist.

Vielen Dank für die Antworten schon,

Mit freundlichen Grüßen,
o75s
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Fiktionsbescheinigung / Aufenthaltstitel - Kann man abreisen ?
Antwort #1 - 19.06.2012 um 23:09:41
 
o75s schrieb am 19.06.2012 um 22:31:17:
Die Frage ist, oder ihre Fiktionsbescheinigung reichen werd um auch wieder D einreisen zu können ? 

Wenn es eine FB nach §81 (4) AufenthG ist dann kann sie damit wieder einresien. Falls sie eine FB nach §81 (3) bekommen hat sollte sie nochmal zur ABH und das dort korrigieren lassen.

Ihr solltet aber die Flugline auch darüber informieren, nicht dass man sich dann in Thailand weigert, sie wieder nach Deutschland zu fliegen.

Zitat:
Wird die Fiktionsbescheinigung für die Tochter von 23.Juni  [....] bis zum 23. September dauern oder von 16. Juni  [....] bis zum 16. September ?

Die Fiktionswirkung wird mit dem Tag der Antragstellung beginnen. Wenn sie Antrag auf Verlängerung am 23. Juni stellt, ist das der erste Tag der FB.

o75s schrieb am 19.06.2012 um 22:31:17:
reicht eine Fiktionsbescheinigung die noch nur eine Woche gültig ist um wieder D ein zu reisen ? 

Ja. Aber auch hier sollte man vorher die Fluggesellschaft konsolitieren, damit es keine böse Überraschung bei der Rückreise gibt.

(Zur Sicherheit könntet ihr auch die entsprechende Verordung über die schengenfähigen Aufenthaltstitel auf Englisch bereithalten)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema