Hallo alle,
ein Ausländer soll um das Vizumsverfahren nachzuholen, ausreisen.
ABH hat dabei eine schriftliche
Vorabzustimmung erteilt, wo steht, dass dem Ausländer nach der Wiedereinreise ein
AE erteilt wird.
Jetzt wird die Reise geplant und es stellen sich die Fragen:
1. Wie verbindlich ist die
Vorabzustimmung? Also kann die Erteilung einer Vizum von Botschaft trotz
Vorabzustimmung abgelehnt werden?
2. Wie lange dauert dann die Erteilung des Vizums bei der Botschaft, wenn eine
Vorabzustimmung vorliegt?
Der Hintergrund der Fragen ist folgende:
Der Ausländer muss gepflegt und von einer in Deutschland berufstätigen Person begleitet werden. Der Begleiter (da berufstätig), kann für nur eine bestimme Zeit ein Urlaub erhalten und kann außerdem sein Visum im Heimatland des Ausländers nicht unendlich verlängern. Wenn jetzt die Eretilung des Visums länger dauern soll oder von der Botschaft abgelehnt wird und damit Remonstartion und Klage mit sich zieht, kommt es zu einer sehr kritischen Situation.
Der Ausländer kann von keiner anderen Person im Heimatland gepflegt werden (Das steht leider bombenfest und leider nicht zu ändern - die
ABH hat es auch akzeptiert). Der Begleiter kann sein Visum für das Heimatland des Ausländers nicht für lange Zeit verlängern und wird außerdem sein Job los.
Ein Bekannter hat letztes Jahr in Russland sein Visum mit einer
Vorabzustimmung in 24 Stunden erhalten. Ob das auch für andere Länder auch gilt?
Wegen der Dauer des Visumserteilung wird jetzt versucht Kontakt mit der Botschaft auszunehmen, vor allem ist aber die Frage wichtig, ob eine
Vorabzustimmung verbindlich ist, so dass die Botschaft das Visum erteilen muss. Oder kann die Botschaft die Gründe für die Erteilung der
AE unter Frage stellen und das Visum verweigern?