Ok danke
Nein nicht falsch verstehen wir weigern uns nicht eine
AE zu erstellen.
Nur ich höre es zum ersten mal.. ich bin seit 1 Woche an dem Thema dran bisher habe ich folgendes gehört:
Nein braucht Sie nicht.
Ja braucht sie, bekommt Sie aber nciht.
Ja braucht Sie, bekommt Sie 100% etc.
Ich werde dann wie folgt vorgehen:
Das mit der
AE bin ich überrascht und bissche "sauer" da wir knapp bei kasse sind, und ich erst ihren Teil sehe wenn eben diese bescheinigung vorliegt.
natürlich wäre eine freizügigkeitsbescheinigung viel schneller vorhanden.
1.Gemeldet ist Sie haben eine Meldebescheinigung/bestätigung
2.AE nach §28
AufenthG bei der
ABH wird gestellt
Habe ein Formular im Internet gefunden dort wird gefragt:
Eingereist am?
Was angeben tag der anmeldung? 07.11 ?
Waren bisher nicht bei der ABH...Kann ärger auf uns zukommen?Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts ?
Für immer?Aus welchen Mitteln wird der lebensunterhalt bestritten?
bin zzt Arbeitslos gemeldetIch beantrage die Aufenthaltsgenehmigung für ____ Jahre/Monate.
Was angeben?3.Ich habe für übernächste Woche einen Abgabe Termin... Kann evtl diese Fiktionsbescheinigung helfen das Ihr Anteil sofort ausgezahlt wird oder erst mit
eAT?
4.Wenn
eAT vorhanden ist sollte zu 100% gezahlt werden?
FreizügigkeitsbescheinigungKann man doch nicht vielleicht etwas versuchen?
Arbeit, Selbständig, Studium, Berufsausbildung,
Ausreichend Mittel Wie ist das zu beweisen?
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als Familienangehörige eines Unionsbürgers, wenn sie hier als Kind unter 21 Jahren oder als Ehepartner bei
einem Unionsbürger leben, der ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU besitzt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/
EU). Für das Aufenthaltsrecht dieser Familienangehörigen ist es nicht nötig, dass der Lebensunterhalt
durch eigenes Einkommen oder Einkommen des Partners bzw. Elternteils gesichert ist.
Kann ich meinen Deutschen personalausweis in der Tasche lassen und behaupten ich bin Pole ? mit Polnischem Perso... also meine Frau als "unionsbürger" ist?