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Freizügigkeitsbescheinigung für Meine Frau (Gelesen: 30.171 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 27.05.2012 um 15:07:44
 
In Deutschland leben Millionen Ausländerinnen und Ausländer, die alle eine AE beantragt und bekommen haben.

Sie braucht nur dasselbe zu machen, was alle machen. Und da alle das können, kann sie das auch.

Niemand muss deshalb schockiert zu sein.

Wenn sie in Polen wohnt und sich hier jeweils nur besuchsweise aufhält, muss sie Sozialhilfe in Polen beantragen. Nur wenn sie hier wohnt, angemeldet ist und eine AE hat, bekommt sie auch Leistungen.
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 27.05.2012 um 15:11:28
 
Danke rheinhard

Nein meinte umgekehrt.

Sie wohnt hier ist aber ab und zu in Polen zu Besuch.

Kannst du mir mit folgendem noch helfen:

Das Amt verlangt ja von mir da ich den hauptantrag gestelt habe... für ihren Anteil die "Freizügigkeitsbescheinigung".

Diese würde ja sofort ausgestellt, und würde das Geld auch sofort bekommen dann.

Wenn ich die AE beantrage und bekomme, dauert das sicher 4-8 Wochen...

reicht das dem Amt dann wenn Sie die AE hat...oder werden Sie weiterhin die Freizügigkeitsbescheinigung fordern?

Smiley
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senkens
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Antwort #17 - 27.05.2012 um 15:12:40
 
Dachte halt weil Polen in der EU ist, läuft das anders mitlerweile und das die Freizügigkeitsbescheinigung kein Problem ist.
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i4a rocks!


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Antwort #18 - 27.05.2012 um 15:32:59
 
senkens schrieb am 27.05.2012 um 15:00:23:
Warum bekommt Sie keine Freizügigkeitsbescheinigung....auch nicht als sorgeberechtigte eines Deutschen Kindes?Deutscher Mann, Deutsches Kind.


Nein die bekommt sie nicht, nachdem was du hier geschrieben hast, und solange sie keine der Bedingungen erfüllt (Arbeit, Selbständig, Studium, Berufsausbildung, Ausreichend Mittel). Es macht also keinen Sinn nun unbedingt das weiter zu verfolgen. Scheinbar ist eure Weigerung eine AE zu beantragen nun zum Teil des Problems beim Beantragen des ALG III geworden.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 14:57:36:
Also unerlaubter aufenthalt??? krass aber sie ist minimum alle 2x monate in polen für 1-2 tage.

Sie ist nicht illegal hier, da der Verlust der EU-Freizügigkeit gesondert festgestellt werden muss. Habt Sie aber ihre Meldepflichten verletzt (Meldebehörde, ABH) kann es deutliche Bußgelder geben.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 14:57:36:
somit überschreitet Sie die 3 Monate regelung nicht.

Vergiss es, sie hat ihren ständigen Aufenthalt hier.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 14:46:44:
Ihren Teil bekomme ich nur ausgezahlt wenn ich mit der Freizügigkeitsbescheinigung auftauche.


Oder mit einer AE nach dem AufenthG.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 14:57:36:
Was meinste mit Sie soll auch antrag stellen?


Deine Frau muss den Antrag auf eine AE beim ABH stellen.

Ihr geht wie folgt vor:
1. Meldung bei der Meldestelle, wenn noch nicht erfolgt
2. Sie stellt einen Antrag auf AE nach §28 AufenthG bei der ABH. Ggf. wird sie zu einem Integrationkurs verpflichtet.
3. Mit der Antragsbestätigung oder Fiktionsbescheinigung die sie erhält beantragt ihr ALG II mit dem Vermerk, dass der AE bei Erhalt nachgeliefert wird. Nicht abwimmeln lassen, notfalls formlos und schriftlich in den Behördenbriefkasten. Mit Antragsdatum gibt es auch nachträglich die Hilfe
4. Nach Erhalt eAT gebt ihr eine Kopie dessen zum Antrag auf ALG II


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senkens
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Antwort #19 - 27.05.2012 um 15:49:11
 
Ok danke Smiley

Nein nicht falsch verstehen wir weigern uns nicht eine AE zu erstellen.

Nur ich höre es zum ersten mal.. ich bin seit 1 Woche an dem Thema dran bisher habe ich folgendes gehört:

Nein braucht Sie nicht.

Ja braucht sie, bekommt Sie aber nciht.

Ja braucht Sie, bekommt Sie 100% etc.

Ich werde dann wie folgt vorgehen:

Das mit der AE bin ich überrascht und bissche "sauer" da wir knapp bei kasse sind, und ich erst ihren Teil sehe wenn eben diese bescheinigung vorliegt.

natürlich wäre eine freizügigkeitsbescheinigung viel schneller vorhanden.


1.Gemeldet ist Sie haben eine Meldebescheinigung/bestätigung

2.AE nach §28 AufenthG bei der ABH wird gestellt

Habe ein Formular im Internet gefunden dort wird gefragt:

Eingereist am?
Was angeben tag der anmeldung? 07.11 ?

Waren bisher nicht bei der ABH...Kann ärger auf uns zukommen?


Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts ?
Für immer?

Aus welchen Mitteln wird der lebensunterhalt bestritten?
bin zzt Arbeitslos gemeldet

Ich beantrage die Aufenthaltsgenehmigung für ____ Jahre/Monate.

Was angeben?

3.Ich habe für übernächste Woche einen Abgabe Termin... Kann evtl diese Fiktionsbescheinigung helfen das Ihr Anteil sofort ausgezahlt wird oder erst mit eAT?

4.Wenn eAT vorhanden ist sollte zu 100% gezahlt werden?


Freizügigkeitsbescheinigung

Kann man doch nicht vielleicht etwas versuchen?

Arbeit, Selbständig, Studium, Berufsausbildung, Ausreichend Mittel Wie ist das zu beweisen?

- als Familienangehörige eines Unionsbürgers, wenn sie hier als Kind unter 21 Jahren oder als Ehepartner bei
einem Unionsbürger leben
, der ein Aufenthaltsrecht nach dem FreizügG/EU besitzt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/
EU). Für das Aufenthaltsrecht dieser Familienangehörigen ist es nicht nötig, dass der Lebensunterhalt
durch eigenes Einkommen oder Einkommen des Partners bzw. Elternteils gesichert ist.

Kann ich meinen Deutschen personalausweis in der Tasche lassen und behaupten ich bin Pole ? mit Polnischem Perso... also meine Frau als "unionsbürger" ist?


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maki
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Antwort #20 - 27.05.2012 um 15:55:28
 
senkens schrieb am 27.05.2012 um 15:49:11:
Kann ich meinen Deutschen personalausweis in der Tasche lassen und behaupten ich bin Pole ? mit Polnischem Perso... also meine Frau als "unionsbürger" ist?

Warum lügen und betrügen, Gesetze brechen und sich strafbar machen?

Man hat dir doch jetzt schon mehrfach erklärt, dass sie eine AE braucht.
Egal wie praktisch/billig eine Freizügigkeitsbescheinigung wäre.
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reinhard
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Antwort #21 - 27.05.2012 um 16:00:22
 
Ihr Anteil wird vermutlich nicht sofort ausgezahlt, sondern nach Vorlage des eAT rückwirkend zum Antragstermin. Der Antragstermin könnte ja Dienstag sein (mit Kopie der FB).

Einreisedatum = Anmeldedatum.

Bleiben: für immer.
Dauer der AE: drei Jahre.
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senkens
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Antwort #22 - 27.05.2012 um 16:23:06
 
Ich beantrage die Aufenthaltsgenehmigung für ____ Jahre/Monate.

Warum nur 3 Jahre,?

Warum nicht für immer das Recht als meine Frau?

Aus welchen Mitteln wird der lebensunterhalt bestritten?

Was soll ich dort angeben?


Wird das amt mit den 3 jahren ein problem machen?

ist dieser eAT nicht für Personen auserhalb der EU?

Mit dem eAT werden ausländischen Mitbürgern, die nicht Staatsbürger der europäischen Union sind - angelehnt an den neuen Personalausweis für deutsche Bürger - neue Möglichkeiten der Online-Kommunikation eröffnet
??


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reinhard
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Antwort #23 - 27.05.2012 um 17:04:36
 
Laut Gesetz kann eine AE nur für ein bis drei Jahre (Höchstzeit) erteilt werden und muss dann verlängert werden.

Lebensunterhalt: Sie soll einfach die Wahrheit sagen (Du hast damit nichts zu tun und musst nichts angeben).

Der eAT ist für alle Ausländerinnen und Ausländer, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind. Also zum Beispiel für die Mutter eines deutschen Kindes.
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Antwort #24 - 27.05.2012 um 17:20:59
 
reinhard schrieb am 27.05.2012 um 17:04:36:
Laut Gesetz kann eine AE nur für ein bis drei Jahre (Höchstzeit) erteilt werden und muss dann verlängert werden.



Wo steht das? Wo steht, dass z.B. wenn der Pass 3 Monate später ausläuft nicht 3 Jahre und 3 Monate gewährt werden kann?
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Antwort #25 - 27.05.2012 um 18:53:28
 
Zitat:
Wo steht das? Wo steht, dass z.B. wenn der Pass 3 Monate später ausläuft nicht 3 Jahre und 3 Monate gewährt werden kann?


Für FZF stehst im AVwV zum AufenthG. Es soll im Regelfall für 3 Jahre erteilt werden. In diesem Fall wird sich die ABH mit einer Fiktionsbescheinigung über 3 oder mehr Monate helfen.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 16:23:06:
Wird das amt mit den 3 jahren ein problem machen?

Das Amt könnte grundsätzlich eine Geldbuße verhängen, da deine Frau seit über 5 Moanten hier lebt und weder eine Freizügikeitsbescheinigung noch ein AE beantragt hat.

Natürlich habt ihr bei der ABH euch nicht gerade Vertrauen erworben. Ob das Schwirigkeiten oder Auswirkungen auf den Antrag oder die AE hat, kann nur die Glaskugel sagen.

senkens schrieb am 27.05.2012 um 16:23:06:
Was soll ich dort angeben?

ALGII
senkens schrieb am 27.05.2012 um 16:23:06:
ist dieser eAT nicht für Personen auserhalb der EU?

Und für EU-Bürger die nicht unter die Freizügigkeit fallen.
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Antwort #26 - 27.05.2012 um 19:16:54
 
jemand hat mich angeschrieben und gesagt ich brauche die friezügigkeitsbescheinigung garnicht..

Meine Ehe Frau sei durch die Ehe mit mir Einheimischen gleichgestellt..

also nun weiss ich garnicht weiter
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senkens
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Antwort #27 - 27.05.2012 um 19:18:30
 
Er meinte auch:

Ich Deutscher Sie Ehepartner bei einem Unionsbürger...

aber ihr sagt das zählt nicht. Ärgerlich weinend
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reinhard
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Antwort #28 - 27.05.2012 um 19:31:21
 
senkens schrieb am 27.05.2012 um 19:16:54:
jemand hat mich angeschrieben und gesagt ich brauche die friezügigkeitsbescheinigung garnicht..

Meine Ehe Frau sei durch die Ehe mit mir Einheimischen gleichgestellt..

also nun weiss ich garnicht weiter


Das ist nicht nur totaler Blödsinn,

es ist auch gefährlich: Stell Dir vor, jemand glaubt diesen Blödsinn und lebt hier illegal...

Also: es gibt Idioten, die anderen durch falsche Tipps nur reinreißen wollen.

Gut, dass du jetzt schon korrekte Informationen hast, auf solchen Unsinn fällst Du jetzt nicht mehr rein.
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Antwort #29 - 27.05.2012 um 20:54:47
 
Zählt meine Frau nicht als Arbeitssuchend / Ausbildungssuchend da ich einen ALG2 Antrag gestellt habe... wird Sie automatisch ja die oben gennanten punkte belegen.

gilt somit Arbeit/Berufsausbildung?
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