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Eigenständiges aufenthaltsrecht (Gelesen: 2.146 mal)
Lisa2014
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Carpe diem!!!


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13.12.2012 um 16:09:19
 
Ich hänge mich gleich dran
Geheiratet 07.12.2009
Zuzug zur Frau 15.04.2010
Trennung 09.12.2012 (In der Wohnung - Anzeige Körperverletzung läuft)
Denke nicht das er hierbleiben kann, oder? Trennungsjahr muss wahrscheinlich eingehalten werden Schockiert/Erstaunt

Hoffe er muss gehen. Hat keine Job!
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« Zuletzt geändert: 13.12.2012 um 16:19:42 von N/V »  

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 13.12.2012 um 16:19:29
 
Lisa2014 schrieb am 13.12.2012 um 16:09:19:
Ich hänge mich gleich dran

Nene, solltest du eigentlich wissen.

Gleiches Thema aber andere Daten. Also neuer thread
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Lisa2014
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Antwort #2 - 13.12.2012 um 16:20:55
 
Tauden Dank.
Bin gerade mit in der Trennung Stress Augenrollen
Ihr seid supi wie immer
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reinhard
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Antwort #3 - 13.12.2012 um 16:27:01
 
Das Trennungsjahr gehört zum Scheidungsrecht, für das Ausländerrecht (Aufenthaltserlaubnis) ist das egal.

Sobald die Ausländerbehörde von der Trennung erfährt, wird sie entscheiden, ob die laufende AE verkürzt wird oder weiterläuft, ob eine Verlängerung in Frage kommt oder nicht.
Er kann auch eine AE aus anderem Grund beantragen. Und auch dann entscheidet die ABH nach Recht und Gesetz.

Wie es ausgehen wird? Das wirst Du vermutlich irgendwann mitbekommen, ich nicht.
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blue_angle1971
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Antwort #4 - 14.12.2012 um 18:03:14
 
reinhard schrieb am 13.12.2012 um 16:27:01:
Er kann auch eine AE aus anderem Grund beantragen. Und auch dann entscheidet die ABH nach Recht und Gesetz.



Bei häuslicher Gewalt, die zur Strafanzeige kommt und ggf. mit Erfolg zur Verurteiltung,  hat er wohl kaum eine Chance auf eine andere AE.
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